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Diskurs

Mittwoch, 07.10.2015

Urhebervertragsrecht: Presseverleger lehnen jegliche Reform ab

Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben vor einer Reform des Urhebervertragsrechts gewarnt. BDZV und VDZ bestreiten die Notwendigkeit einer Reform generell. Am 5. Oktober hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seinen Referentenentw...

Die Verbände der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger haben vor einer Reform des Urhebervertragsrechts gewarnt. BDZV und VDZ bestreiten die Notwendigkeit einer Reform generell.
Am 5. Oktober hatte das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seinen Referentenentwurf für die Reform des Urhebervertragsrechts an die interessierten Verbände und Institutionen versandt (siehe News vom 5. Oktober 2015). Die „Verschärfung des Urhebervertragsrechts nutzt niemandem“, erklärten nun der Bundesverband Deutscher Zeitungsverleger (BDZV) und der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger (VDZ) in einer gemeinsamen Erklärung. Die Vorschläge des Ministeriums „gingen pauschal von einer fehlenden Augenhöhe von Urhebern und Werkmittlern aus“, die von den Verlegerverbänden bestritten wird. Dabei weisen sie darauf hin, „dass bereits seit Jahren kollektive Regelungen für die Presse im Bereich des Urhebervertragsrechts bestünden. Diese Tatsache blende der Gesetzesentwurf von vornherein aus.“
Dass gerade die Zustände in der Presse ein wichtiger Motor für die notwendige Reform des Urhebervertragsrechts sind, wird mit der Erklärung der Verlegerverbände ins Gegenteil verkehrt. Zwar konnten nach über siebenjährigen Verhandlungen 2010 Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen abgeschlossen werden (siehe News vom 5. Januar 2010), doch viele Zeitungsverlage boykottieren bis heute die Zahlung der vereinbarten Mindesthonorare, wie gerade ein aktuelles Urteil deutlich gemacht hat (siehe News vom 7. Oktober 2015). Derzeit verweigert der BDZV eine Erhöhung der vor fünf Jahren vereinbarten Honorarsätze und verlangt im Gegenzug „Rabattierungen“ und rechtliche Verschlechterungen.
Die Verhandlungen der dju in ver.di und des DJV mit den Zeitschriftenverlegern über Gemeinsame Vergütungsregeln sind gerade ins 13. Jahr gegangen, ohne dass bisher eine Einigung über Mindesthonorare erzielt werden konnte. Als „Augenwischerei auf Kosten der freien Journalisten“ hat deshalb der Deutsche Journalisten-Verband hat den Versuch der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger, den Reformbedarf des Urhebervertragsrechts zu diskreditieren, in einer Entgegnung kritisiert.
BDZV und VDZ lehnen außerdem „die Vorgabe einer jeweils gesonderten Vergütung des Urhebers für denselben Beitrag in der gedruckten und elektronischen Ausgabe ab.“ Die Ausweitung der bestehenden Auskunftsansprüche von Urhebern gegenüber den Verlagen würde ihrer Ansicht nach zu einer enorme Bürokratie führen, das neue Rückrufrecht der Autoren nach fünfjähriger Verwertung „die zeitgeschichtliche Dokumentationsfunktion der digitalen Verlags-Archive gefährden.“

Pressekontakt: info@urheber.info