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Diskurs

Donnerstag, 24.09.2015

Schiedsstelle: Tarif der VG Media anwendbar, aber zu hoch

In der Auseinandersetzung deutscher Presseverleger mit Google um das Presse-Leistungsschutzrecht hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes eine erste Entscheidung gefällt: Der von der VG Media aufgestellte Tarif sei zwar anwendbar, aber zu hoch. In ihrer Ent...

In der Auseinandersetzung deutscher Presseverleger mit Google um das Presse-Leistungsschutzrecht hat die Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes eine erste Entscheidung gefällt: Der von der VG Media aufgestellte Tarif sei zwar anwendbar, aber zu hoch.
In ihrer Entscheidung vom 24. September 2015 nimmt die Schiedsstelle erstmals zu den europa-, verfassungsrechtlichen und inhaltlichen Fragen im Zusammenhang mit dem 2013 geschaffenen Presse-Leistungsschutzrecht (siehe News vom 1. März 2013) Stellung. „Den Tarif der VG Media hält sie unter einschränkender Auslegung für anwendbar“, heißt es in der DPMA-Mitteilung. Die aktuelle Tarifhöhe von 6,1084 Prozent des Umsatzes von Google News, den die VG Media verlangt, sei allerdings „zu hoch“. Deshalb „ist der Tarif in seiner gegenwärtigen Form nicht angemessen.“ Folglich hat die Schiedsstelle die drei Anträge der Verwertungsgesellschaft zurückgewiesen.
In dem Verfahren vor der Schiedsstelle, das die VG Media im Juni 2014 eingeleitet hatte (siehe News vom 18. Juni 2014), ging es auch um die Länge der Textauszüge, die nach dem Presse-Leistungsschutzrecht lizenzfrei genutzt werden dürfen. Im Gesetz ist die Rede von „einzelnen Wörtern" und „kleinsten Textausschnitten". Das DPMA forderte die VG Media auf, eine konkrete Wortzahlgrenze anzugeben. „Die Schiedsstelle schlägt eine feste Obergrenze von sieben Wörtern unter Ausschluss der Suchbegriffe vor.“ Bislang zeigt Google News zum Teil 20 bis 30 Wörter in seinen Ergebnissen an.
Obwohl die Anträge der VG Media abgewiesen wurden, sieht sich die Verwertungsgesellschaft durch den Schiedsspruch bestätigt. „Das Presseleistungsschutzrecht ist anwendbar auf die von Google (und anderen Suchmaschinen und News-Aggregatoren) für die Anzeige von Suchergebnissen gewählte Darstellung“, heißt es in ihrer Pressemitteilung. Damit sei das Leistungsschutzrecht „nicht nur im ersten Schritt durchgesetzt, sondern Google ist verpflichtet, an Presseverleger eine Vergütung zu zahlen", erklärte Markus Runde, Geschäftsführer der VG Media. Google müsse „nun den von der Schiedsstelle vorgeschlagenen Vergleich mit uns suchen.“ Gleichzeitig kündigte er an, dass die VG Media ihre Ansprüche gegen Google auch für den Zeitraum ab dem 23. Oktober 2014 durchsetzen werde. Die „erteilten Gratiseinwilligungen“ (siehe News vom 5. November 2014) und die Entscheidung des Bundeskartellamts (siehe News vom 9. September 2015) stünden dem nicht entgegen.
Auch Google-Sprecher Kay Oberbeck begrüßte die Entscheidung. „Nach dem Bundeskartellamt hat nun auch die Schiedsstelle die Anträge der VG Media zurückgewiesen und in aller Deutlichkeit auf die Widersprüchlichkeit des Leistungsschutzrechts hingewiesen”, so seine Deutung der Empfehlungen laut Spiegel Online. Google wolle ohne hin viel lieber mit den Verlagen „zusammenarbeiten, um Besucher auf ihre Webseiten und Apps zu leiten, ihre Marken online zu stärken und digitalen Journalismus zu fördern”.
Der Deutsche Journalisten-Verband hat nach dem Spruch der Schiedsstelle zum Leistungsschutzrecht der Presseverlage seine Forderung nach einer angemessenen Beteiligung der Urheber bekräftigt. Kürzlich hatte der DJV allerdings noch die Abschaffung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage gefordert (siehe News vom 13. Juli 2015).

Pressekontakt: info@urheber.info