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Diskurs

Montag, 06.07.2015

Kommentar von Gerhard Pfennig: Wem nützt die Panoramafreiheit?

Die Piratin in der Grünen-Fraktion des Europaparlaments, Julia Reda, hatte auf Anregung ihrer Freunde von Wikimedia in ihrem Berichtse...

Die Piratin in der Grünen-Fraktion des Europaparlaments, Julia Reda, hatte auf Anregung ihrer Freunde von Wikimedia in ihrem Berichtsentwurf des Rechtsausschusses des Europäischen Parlaments zum Reformbedarf im Urheberrecht die europaweite Einführung der in einigen Mitgliedsstaaten der EU nicht geltenden „Panoramafreiheit“ vorgeschlagen.
Panoramafreiheit gestattet die Reproduktion von solchen urheberrechtlich geschützten Werken (vor allem Skulpturen, aber auch Bauwerken), die bleibend im öffentlichen Raum stehen. Dies gilt für private und kommerzielle Zwecke. In Deutschland gilt diese Freiheit bereits. Sie wird durch § 59 UrhG gewährt. In Frankreich aber muss das Modelabel, das als Hintergrund für die Inszenierung seiner Modelle den mit einem Werk der Lichtkunst zumindest nachts geschmückten Eiffelturm nutzen will, vor Verwendung der Fotografien die Rechte mit dem Urheber dieses Kunstwerks klären, denn dort gilt diese Panoramafreiheit – für kommerzielle Nutzungen! – nicht. Folglich hat ein französischer Abgeordneter eine Mehrheit dafür gefunden, Redas Vorschlag abzuändern und die Forderung nach Ausdehnung dieser Einschränkung der Panoramafreiheit bei einer europäischen Reform des Urheberrechts – wann immer die erfolgen wird – auf alle Mitgliedsstaaten in der Endfassung des Berichts im Rechtsausschuss durchgesetzt.
Redas Schuss ist also zunächst nach hinten losgegangen und dies beklagen ihre Freunde nun lauthals in den sozialen Medien. Viele Zeitungen und Fernsehsendungen sind auf ihre Leimrute gekrochen. Touristen, so heißt es, könnten in Zukunft nicht mehr risikolos Fotos von berühmten Bau- und Kunstwerken machen.
An dieser Behauptung ist vieles falsch: Zunächst würde sich diese Einschränkung nur auf solche Bau- und Kunstwerke im öffentlichen Raum beziehen, deren Urheber noch leben oder noch nicht 70 Jahre verstorben sind. Das Colosseum oder die Akropolis dürfen also risikolos in jedem Fall auch weiterhin als Hintergrund für das Foto des oder der Liebsten dienen. Schwieriger würde es beim Vereinigungsdenkmal vor dem Stadtschloss in Berlin, das bis zum Inkrafttreten einer solchen Reform selbst beim langsamen deutschen Realisierungstempo vermutlich fertig gestellt sein würde.
Außerdem würde das Fotografieren für private Zwecke – Vorführung im Familien- und Freundeskreis – nicht vom Gesetz erfasst werden.
Wirklich schwierig würde es, sagen Redas Freunde, wenn das Foto „gepostet“, also im urheberrechtlichen Sinne „öffentlich zugänglich gemacht“ würde, und zwar im kommerziellen Sinne. Wie das? Die professionellen Fotografen verdienen mit der Veröffentlichung ihrer Fotos Geld. Sie wären betroffen und deshalb protestieren sie wie die Dokumentarfilmer aus verständlichen Gründen schon einmal vorsorglich. Darüber muss man sicher reden. Hier geht es nicht nur um Kostenfragen, sondern auch darum, bei wem, unter welchen Umständen und wie schnell die erforderlichen Rechte erworben werden könnten.
Um diese Personengruppen geht es jedoch beim öffentlichen Aufschrei am wenigsten: Die Privaten, die ihr Foto auf z.B. Facebook posten, sollen betroffen sein. Warum? Bleibt das Posten von privaten Fotos nicht eine private Angelegenheit? Nein, denn sie haben die Geschäftsbedingungen dieses Dienstes akzeptiert, in dem er sich die Reche zur kommerziellen Auswertung an den eingestellten Fotos einräumen lässt. Das hat die wenigsten Nutzer interessiert, ebenso wenig wie andere Klauseln, die ihre Rechte möglicherweise einschränken. Rechtlich gesehen haben mit ihrer Akzeptanz darin eingewilligt, dass die von ihnen fotografierten geschützten Kunstwerke im öffentlichen Raum kommerziell genutzt werden können, ob sie das im Einzelfall wollen oder nicht. Ihr Foto ist also kein privates Foto mehr. Wird ein derartiges Foto nun also vom Diensteanbieter weiterverkauft und kommerziell genutzt, kann der Hobbyfotograf tatsächlich ein Problem bekommen. Über die Wahrscheinlichkeit möchte ich allerdings nicht spekulieren, bisher sind jedenfalls kaum Schwierigkeiten für Private bekannt geworden. Erst Frau Redas Initiative hat diese Frage ins Licht der Öffentlichkeit gerückt.
Das Problem liegt jedoch ganz woanders: Die Diensteanbieter könnten ihre Kunden leicht aus der Rechtsunsicherheit befreien. Sie könnten einfach die Klausel zu kommerziellen Verwertung aus ihren Verträgen wieder herausnehmen. Dann bliebe das Posten privat und wäre nicht angreifbar. Doch diese Lösung wollen die Diensteanbieter vermutlich nicht.
Sie könnten auch eine Einigung mit den Rechteinhabern – den Künstlern und Architekten – herbeiführen, indem sie mit deren Verwertungsgesellschaften über eine praktikable Vergütungsregelung für ihre kommerziellen Nutzung verhandeln und so die Nutzer, die privaten Fotografen, von der Möglichkeit einer Urheberrechtsverletzung von vornherein freistellen. Das wollen sie erst recht nicht, denn das kostet Geld. Bisher weigert sich YouTube in Deutschland bekanntlich auch, für die ohne Genehmigung gepostete Musik mit der GEMA abzurechnen.
Stattdessen verfolgen die Dienste mit Redas und ihrer Freunde Hilfe eine viel weiter gespannte Strategie: Sie schieben eine Bedrohung des Gutmenschendienstes Wikipedia vor, der Hunderttausende privater Fotos nutzt. Wikipedia läuft anscheinend auch Gefahr, als kommerzielle Plattform eingestuft zu werden, und kann natürlich in diesem Fall erst recht nichts zahlen. Um Probleme für Wikipedia zu vermeiden, soll das Kind mit dem Bade ausgeschüttet werden. Reda und ihre Freunde laufen absichtlich oder nicht Gefahr, mit ihrer Forderung nach Ausdehnung der Panoramafreiheit den Weg für die komplette und rechtssichere Freistellung von der Haftung für jede urheberrechtliche Rechtsverletzung frei zu machen, die nicht nur bei Wikipedia, sondern auf jeder anderen Plattform von den Nutzern vorgenommen werden. Wenn mit Hilfe der Panoramafreiheit die Einstellung von Fotos erleichtert werden soll, um keinen Konflikt der Nutzer mit dem Gesetz auszulösen. Warum dann nicht auch die Einstellung von Musik und Filmen?
Die Plattformbetreiber werden sich bedanken. Sie bieten ihren Nutzern zwar die technisch einfachste Möglichkeit der Rechtsverletzung, vermeiden aber möglichst jeden Hinweis auf die drohenden Gefahren für die Nutzer, die allenfalls im Kleingedruckten angesprochen werden, wenn überhaupt. Sie wollen aber keine Verantwortung übernehmen für den Schaden, den sie als, juristisch gesprochen, „Störer des Rechtsfriedens“ damit anrichten.
Sie sind zu Recht beunruhigt, denn inzwischen ist diese Haftung ein Thema der Gesetzesharmonisierung geworden und wird, noch nicht im Zusammenhang mit der Panoramafreiheit, aber im Zusammenhang mit rechtswidrigen Nutzungen von Musik und Filmen in Brüssel und in den Mitgliedsstaaten der EU diskutiert.
Wenn es also Julia Reda und ihren Freunden gelingt, mit Verweis auf diese Haftungsbedrohung der Hobbyfotografen bei Plattformnutzung die Panoramafreiheit durchzusetzen, hilft sie vor allem den Plattformen selber, die dann freie Bahn für die kommerzielle Verwendung der geposteten Fotos haben. Dann ist es nur noch ein kleiner Schritt, im nächsten Anlauf auch das Posten von Musik und Filmen über diese Plattformen risikolos und vor allem kostenlos zu ermöglichen, immer mit dem Hinweis auf die angebliche Gefährdung der nichtsahnenden und schutzbedürftigen Privatpersonen.
Die umgekehrte Strategie ist richtig: Die Plattformen, die Milliarden damit verdienen, dass sie Privatpersonen Eingriffe in fremde Urheberrechte ermöglichen, sollten als Verursacher zur Kasse gebeten werden und durch die Zahlung von Pauschalbeträgen an Verwertungsgesellschaften oder durch Vereinbarungen mit Rechteinhabern die Gefahr beseitigen – und sich „ehrlich“ machen.
Auf ähnliche Weise hat man vor 50 Jahren die Herstellung von Kopien aller Art gegen Pauschalzahlungen gestattet und damit ein gesetzliche System geschaffen, das sich bei aller Reformbedürftigkeit im Detail bis heute bewährt und Frieden zwischen Nutzern und Rechtsinhabern geschaffen hat. Freilich nicht auf Kosten der Urheber, ausübenden Künstler und Produzenten, sondern gegen Zahlung angemessener Vergütung. Diese zahlen diejenigen, die die Kopien erst ermöglichen: die Hersteller der Vervielfältigungsgeräte aller Art von Fotokopierer bis zum Smartphone und von Datenträgern wie DVDs und Memosticks oder Festplatten.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

gp-panoramafreiheit-2015-07-06.pdf (pdf, 211.47 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info