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Diskurs

Freitag, 20.03.2015

VG Wort setzt Verlagsausschüttung bis EuGH-Urteil aus

Der Verwaltungsrat der VG Wort hat auf einer außerordentlichen Sitzung einstimmig beschlossen, die im Jahr 2015 anstehenden Ausschüttungen an Verlage bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Reprobel ./. Hewlett Packard auszusetzen. Die Hauptausschü...

Der Verwaltungsrat der VG Wort hat auf einer außerordentlichen Sitzung einstimmig beschlossen, die im Jahr 2015 anstehenden Ausschüttungen an Verlage bis zu einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Verfahren Reprobel ./. Hewlett Packard auszusetzen. Die Hauptausschüttung Ende Juni / Anfang Juli 2015 an die Autoren wird hingegen durchgeführt.
Gleichzeitig verabschiedete der Verwaltungsrat gemeinsam mit dem Vorstand der VG Wort am 20. März 2015 eine Erklärung, in der die Vorteile einer gemeinsamen Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen unterstrichen werden, heißt es in einer Pressemitteilung der Verwertungsgesellschaft. Hintergrund beider Entscheidungen sei die weiterhin unklare Rechtslage im Klageverfahren eines wissenschaftlichen Autors gegen die Beteiligung der Verlage an den Ausschüttungen der VG Wort.
In dem EuGH-Verfahren (RS: C-572/13) sollen die Schlussanträge des Generalanwalts bis 30. April 2015 vorgelegt werden. Wann im Anschluss daran mit einer Entscheidung des EuGH selbst gerechnet werden kann, ist allerdings offen (siehe News vom 30. Januar 2015). Das Verfahren betrifft zwar die Rechtslage zur Gerätevergütung in Belgien, doch weil es auch die Frage der Beteiligung von Verlagen zum Gegenstand hat, hatte der Bundesgerichtshof im Dezember 2014 das Klageverfahren eines wissenschaftlichen Autors gegen den Verteilungsplan der VG Wort ausgesetzt, um zunächst die Entscheidung des EuGH abzuwarten (siehe News vom 19. Dezember 2014). In dem Revisionsverfahren beim BGH geht es um ein Urteil des Oberlandesgerichts München vom Oktober 2013, nach dem die VG Wort nicht berechtigt sei, bei ihren Ausschüttungen an den Kläger Martin Vogel einen Verlagsanteil zu berechnen (siehe News vom 23. Oktober 2013). Eine pauschalierte Beteiligung von Verlegern nach festen Quoten, wie sie der Verteilungsplan der VG Wort seit jeher vorsieht, soll nach Auffassung des OLG unzulässig sein.
Angesichts der weiterhin unklaren Rechtslage hat der Vorstand der VG Wort mit einstimmiger Billigung des Verwaltungsrats nach sorgfältiger Abwägung der Interessen von Autoren und Verlagen entschieden, die 2015 anstehenden Ausschüttungen an Autoren zu den üblichen Terminen unter Hinweis auf die Möglichkeit einer Rückforderung der ausgezahlten Beträgen durchzuführen. Über die anstehenden Ausschüttungen an Verlage wird grundsätzlich erst nach Verkündung der Entscheidung des EuGH in dem belgischen Verfahren entschieden. Abweichend davon können Verlage jedoch auch schon eine Ausschüttung zu den üblichen Terminen bekommen, wenn sie sich zuvor vertraglich verpflichten, die erhaltene Ausschüttung ggf. binnen 30 Tagen zurückzuerstatten, falls die Entscheidungen des EuGH oder des BGH dies erforderlich machen und die VG Wort die Verlage zur Rückerstattung auffordert. Die im Frühjahr 2015 anstehenden Ausschüttungen für Schulbuchverlage werden, weil dort eine andere Rechtslage besteht, unverzüglich durchgeführt.
Gleichzeitig haben sich Vorstand und Verwaltungsrat in einer Erklärung zur Ausschüttungsentscheidung an die politischen Entscheidungsträger gewandt. Sie fordern, „die seit nunmehr 57 Jahren praktizierte gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen auch in Zukunft als einzig richtigen Weg zu erhalten.“

Pressekontakt: info@urheber.info