Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 11.03.2015

Monika Grütters' Forderungen: Wichtig, aber einiges fehlt

Zu den „Kulturpolitischen Forderungen für das Urheberrecht“ von Kulturstaatsministerin Grütters nimmt der Sprecher der Initiative Urheberrecht, Gerhard Pfennig, Stellung. Monika Grütters veröffentlicht Forderungskatalog zum Urheberrecht Kulturstaatsminis...

Zu den „Kulturpolitischen Forderungen für das Urheberrecht“ von Kulturstaatsministerin Grütters nimmt der Sprecher der Initiative Urheberrecht, Gerhard Pfennig, Stellung.

Monika Grütters veröffentlicht Forderungskatalog zum Urheberrecht

Kulturstaatsministerin Monika Grütters hat am 10. März 2015 „Kulturpolitische Forderungen für das Urheberrecht im Digitalen Zeitalter“ veröffentlicht (siehe News vom 10. März 2015).
Sie knüpft damit an die Aktivitäten ihres Vorgängers Bernd Neumann an, der in der vergangenen christlich-liberalen Koalition die Lähmung des Bundesjustizministeriums mit seinen „12 Thesen zum Urheberrecht“ zumindest verbal unterbrochen hat (siehe News vom 29. November 2010).
Es ist aus der Sicht der Kulturschaffenden außerordentlich wichtig, dass auch der kulturpolitische Aspekt des Urheberrechts, das schließlich wesentlich die Arbeits- und Existenzgrundlagen der Kreativen bestimmt, von der zuständigen Staatsministerin für Kultur und Medien hervorgehoben wird. Es ist ebenso wichtig, dass sie bei internationalen Handelsabkommen darauf achtet, dass die Belange von Kultur, Medien und Urheberrecht von den Verhandlern, hier dem Bundeswirtschaftsministerium, gewahrt werden.
Grütters bewegt sich allerdings bei ihrem aktuellen Vorhaben, Pflöcke einzuschlagen, auf schwierigem Gelände: Einerseits hat sich die Große Koalition in ihrem Koalitionsvertrag auf wichtige Ziele der Urheberrechtsreform verständigt, an deren Verwirklichung nach längerer Vorbereitung nun im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) intensiv gearbeitet wird. Andererseits ist ihr jetzt in Brüssel auch für Urheberrecht zuständiger Parteifreund Oettinger dabei, ebenfalls neue Positionen auszuloten – und das in Konkurrenz zu einem überaus aktiven EU-Parlament. In diesem Kräftefeld sich kulturpolitisch mit urheberrechtlichen Forderungen zu profilieren, ist nicht einfach.
Grütters greift nur einige der im digitalen Umfeld heiß umstrittenen Themen auf: An erster Stelle steht die Pirateriebekämpfung, zu der sie Vorschläge macht. So wichtig es ist, die wirtschaftskriminelle Piraterie entschlossen zu bekämpfen, fehlt hier die Auseinandersetzung mit den Ursachen der nichtkommerziellen „Soft-Piraterie“, die darin liegen, dass internetaffine Bürger oft keinen oder nur schwer Zugang zu Rechten bekommen, z.B. gegen Pauschalvergütungen nach dem Beispiel der Privatkopieregelung. Das Stichwort „user generated content“ müsste hier auftauchen – leider aber Fehlanzeige.
Um im Kontext zu bleiben: Die Koalitionsvereinbarung sieht die Prüfung der Einführung einer umfassenden „Bildungs- und Wissenschaftsschranke“ vor, die bestehende Einzelregelungen ersetzen soll. Darauf geht Grütters nicht ein und erwähnt deshalb auch nicht, dass die bisherige Praxis vor allem deshalb Schwierigkeiten bereitet, weil die Länder als Träger der nutzenden Einrichtungen meist nicht bereit sind, die im Gesetz vorgesehenen Vergütungen in angemessenem Umfang aufzubringen. Hier wäre ein Wort der Kulturstaatsministerin hilfreich. Die Empfehlung, dass sich Verleger und Bibliotheken freiwillig auf ein System zur Ermöglichung der E-Book-Ausleihe verständigen mögen, ist der einzige Kommentar zu diesem Komplex. Er wird, so ist zu befürchten, auf ziemlich taube Ohren stoßen. Dabei wäre auch die Forderung in Richtung Bibliotheken nach einer für Verleger und Autoren akzeptablen, sprich fairen Vergütung wichtig. Zurzeit leiden e-book-lesefreudige Bibliothekennutzer darunter, dass die Bibliotheken weniger an die Urheber und Produzenten zahlen wollen.
In Bezug auf den europäischen Rahmen ist ihr recht zu geben, wenn sie sich den Bemühungen Oettingers und Junckers entgegenstellt, „nationale Silos“ einzureißen, und darauf besteht, im Einklang mit den Interessen der europäischen und sogar amerikanischen Film- und Medienindustrie an der Möglichkeit territorial begrenzter Lizenzen festzuhalten. Auch lehnt sie die „verbraucherfreundlichen“ Reformbemühungen einiger weniger ihrer europäischen KollegInnen strikt ab und setzt sich für das Urheberpersönlichkeitsrecht ein.
Wichtig ist auch, dass die Kulturstaatsministerin der Linie des Hauses, aber auch der Bundesregierung und der EU-Institutionen folgt und fordert, den Urhebern auch im digitalen Umfeld die Möglichkeit zu sichern, vom Ertrag aus der Nutzung ihrer Werke leben zu können. Leider erwähnt sie das hierzu wichtige und von der Koalition beschlossene Projekt der Nachbesserung des Urhebervertragsrechts, das landauf landab in Symposien diskutiert wird, mit keinem Wort.
Gut, dass sie dafür sorgen will, dass ein weiteres Koalitionsprojekt, die Beseitigung der Systemfehler im Vergütungssystem für die private Vervielfältigung, verwirklicht wird. Dieses System sollte auch im Hinblick auf die Vergütung von privater Aneignung im Netz, wie Übernahme von Werken zur Verbreitung im Netz zu privaten Zwecken auf seine Realisierbarkeit geprüft werden: Warum sollen nicht die großen Intermediäre – Google und YouTube – wie auch viele andere, die ebenso wenig wie Amazon in Grütters’ Thesen erwähnt werden, zur Kasse gebeten werden, wenn sie kostenlose Werknutzungen ermöglichen?
Schade schließlich, dass die Zusammenhänge zwischen den Freihandelsabkommen CETA und vor allem TTIP mit der Entwicklung der Kultur und des Urheberrechts nicht im Zusammenhang mit den Forderungen erwähnt werden, zumal wir wissen, dass Frau Grütters sich hier umfassend in Berlin und Brüssel engagiert.
Für die Urheber und ausübenden Künstler ist es wichtig zu wissen, dass eine engagierte Kulturstaatsministerin und ihre Behörde hinter ihnen steht und – hoffentlich in einvernehmlicher Zusammenarbeit mit dem BMJV – in Deutschland und mit den kulturfreundlichen Kräften in Brüssel dafür sorgen will, dass ihre Situation schnell und nachhaltig gefestigt und verbessert wird. Die „Forderungen“ von Monika Grütters bilden eine gute Gesprächsgrundlage auch über die noch fehlenden Themen. Die Urheber und ausübenden Künstler wissen, dass sie beim BKM auf offene Ohren treffen werden.

Prof. Dr. Gerhard Pfennig
Sprecher der Initiative Urheberrecht

pfennig-grutters-forderungskatalog.pdf (pdf, 89.94 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info