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Diskurs

Freitag, 12.09.2014

BMJV zum VG-Recht: Ini Urheberrecht nimmt Stellung

In Deutschland muss das Urheberrecht angepasst werden, um die neuen EU-Regelungen für Verwertungsgesellschaften umzusetzen. Für ein entsprechendes Gesetz hat die Initiative Urheberrecht ihre Stellungnahme an das Bundesjustizministerium geschickt. Am 10. April 2014 is...

In Deutschland muss das Urheberrecht angepasst werden, um die neuen EU-Regelungen für Verwertungsgesellschaften umzusetzen. Für ein entsprechendes Gesetz hat die Initiative Urheberrecht ihre Stellungnahme an das Bundesjustizministerium geschickt.
Am 10. April 2014 ist die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik in Kraft getreten. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Regelungen zu Verwertungsgesellschaften und Mehrgebietslizenzen in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 10. April 2014). Dazu hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz im Juli einen umfangreichen Fragebogen an die interessierten Kreise versandt und bereitet Anhörungen vor.
Auf ihrer Mitgliederversammlung am 10. September 2014 hat die Initiative Urheberrecht ihre Antworten an das BMJV beschlossen und danach an das Ministerium übermittelt (Download). Viele der 35 Mitgliedsorganisationen der Initiative versenden darüber hinaus eigene Stellungnahmen, einige haben sich gegenüber dem Ministerium der Ini-Stellungnahme angeschlossen. In ihren Antworten an das Justizministerium spricht sich die Initiative Urheberrecht unter anderem dafür aus, dass Verwertungsgesellschaften (auch aus dem Ausland) weiterhin nur nach staatlicher Zulassung und unter staatlicher Kontrolle in Deutschland tätig werden sollten. Auch müsse – wie bisher – der „Wahrnehmungszwang“ erhalten bleiben, also die Verpflichtung der Verwertungsgesellschaft, mit jedem Rechteinhaber, der dies wünscht, einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen. Die Initiative tritt ebenfalls dafür ein, die Sozial- und Kulturförderung der Verwertungsgesellschaften auch künftig zu erhalten. In der Stellungnahme geht es auch um die Stärkung der Rechtsposition des einzelnen Urhebers innerhalb der Verwertungsgesellschaften und die Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag versprochene Hinterlegungspflicht für geschuldete Vergütungen (siehe News vom 27. November 2013).
Die neuen Regelungen für Verwertungsgesellschaften sind die dritte Initiative der Großen Koalition im Bereich des Urheberrecht. Zuvor hatte das Bundesjustizministerium nach Unterzeichnung des WIPO-Blindenvertrags die Änderung der Regelungen zugunsten von behinderten Menschen (§ 45a UrhG) angekündigt (siehe News vom 14. Mai 2014) sowie die Entfristung der Schrankenregelung in § 52a Urheberrechtsgesetz zugunsten von Wissenschaft und Unterricht (siehe News vom 9. Juli 2014).

verwertungsgesellschaften-ini-urhr-an-bmjv-2014-09-10.pdf (pdf, 99.22 KB)

Pressekontakt: info@urheber.info