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Diskurs

Mittwoch, 30.04.2014

Europäische Union unterzeichnet den WIPO-Blindenvertrag

Die Europäische Union hat am 30. April in Genf gemeinsam mit Frankreich, Griechenland und Indien den Marrakesch-Vertrag über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte unterzeichnet. Am 19. März 2014 hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitg...

Die Europäische Union hat am 30. April in Genf gemeinsam mit Frankreich, Griechenland und Indien den Marrakesch-Vertrag über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte unterzeichnet.
Am 19. März 2014 hatte der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU (COREPER) den Weg frei gemacht für die Unterzeichnung des internationalen Vertrags, der Blinden und Sehbehinderten den Zugang zu geschützten Werken erleichtern soll (siehe News vom 25. März 2014).
Das neue WIPO-Abkommen „Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled” (Download) war vor neun Monaten nach jahrelangen Verhandlungen von der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Marrakesch angenommen worden (siehe News vom 27. Juni 2013). Um in Kraft zu treten, muss der Marrakesch-Vertrag von mindestens zwanzig WIPO-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden. Dafür haben sie bis Ende Juni 2014 Zeit.
Bisher haben 51 Länder den WIPO-Vertrag unterzeichnet, darunter nach Mitteilung der griechisches Ratspräsidentschaft vier EU-Mitgliedsstaaten (eine aktuelle Liste gibt es auf einer WIPO-Website). Deutschland hat den Vertrag bisher nicht unterschrieben. Nach einer Ratifizierung des Marrakesch-Vertrages müsste § 45a UrhG angepasst werden. Zu erweitern wäre die Vorschrift in jedem Fall um das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Pressekontakt: info@urheber.info