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Diskurs

Montag, 31.03.2014

Vergütungsregeln: Literaturübersetzer stimmten zu

Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Literaturübersetzer (VdÜ in ver.di) hat die mit einer Gruppe von Verlagen ausgehandelten Gemeinsamen Vergütungsregeln am 29. März mit deutlicher Mehrheit angenommen. Nach dem Scheitern der zwei Verfassungsbeschwerden des Hanser Ver...

Die Mitgliederversammlung des Verbandes der Literaturübersetzer (VdÜ in ver.di) hat die mit einer Gruppe von Verlagen ausgehandelten Gemeinsamen Vergütungsregeln am 29. März mit deutlicher Mehrheit angenommen.
Nach dem Scheitern der zwei Verfassungsbeschwerden des Hanser Verlags gegen Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur Angemessenheit von Übersetzerhonoraren und das Urhebervertragsrecht (siehe News vom 28. November 2013) hatte eine Verhandlungskommission des VdÜ / Bundessparte Übersetzer im VS in ver.di mit einer Gruppe von Verlagen unter Federführung des Hanser Verlags einen Vorschlag für Gemeinsame Vergütungsregeln vereinbart (siehe News vom 10. März 2014). Zu den Erstunterzeichnern gehören außer C. Hanser, München, Hanser Berlin und Nagel & Kimche, die Frankfurter Verlagsanstalt (Joachim Unseld), der Hoffmann & Campe Verlag, marebuch, der Schöffling Verlag und der Wallstein Verlag.
„Mit dieser Vergütungsregel zeigen wir, dass eine von Sachkenntnis und gutem Willen getragene vernünftige Einigung möglich ist. Das langjährige Gezerre um die Definition von angemessener Mindestvergütung der Übersetzer ist damit einvernehmlich aufgelöst”, sagte VdÜ-Vorsitzender Hinrich Schmidt-Henkel auf einer Pressekonferenz.
Die Vergütungsregeln, die am 1. April 2014 in Kraft treten, regeln eine Grundvergütung pro übersetzter Normseite (30 Zeilen à 60 Anschläge) von 18,50 Euro sowie für besonders anspruchsvolle Übersetzungen 22 Euro, die zum 1. Januar 2015 auf 19,00 bzw. 23,00 Euro steigt, sowie zusätzlich laufende Beteiligung am Absatz in drei Stufen (bis 5.000, von 5.001 bis 10.000 und ab 10.001 Exemplaren), die bei gedruckten Verlagsausgaben 1,0 Prozent, 0,8 Prozent und 0,6 Prozent pro Exemplar vom Nettoladenpreis beträgt, bei Taschenbuchausgaben 0,5 Prozent, 0,4 Prozent und 0,3 Prozent pro Exemplar. Bei verlagseigenen Hörbuchausgaben gibt es für jedes verkaufte und bezahlte Exemplar 1,6 Prozent vom Nettoverlagsabgabepreis, bei E-Book und bei Hörbuch-Downloads 2,5 Prozent.
Die Mitgliederversammlung hat den VdÜ-Verbandsgremien aufgetragen, weitere Verlage zur Mitwirkung an den Vergütungsregeln zu gewinnen. In einem Interview hatte Börsenvereins-Justiziar Christian Sprang allerdings bereits vorab gesagt, dass er aufgrund „der Spezifika der Geschäftsmodelle und Erlösstrukturen des Verlagstyps, auf den die Hanser-Vergütungsregel zugeschnitten” sei, nicht erwarte, „dass sich die vereinbarten Regeln auch für alle anderen Hardcoververlage oder gar für einen nennenswert großen Teil der deutschen Publikumsverlage als passend erweisen werden.” Andererseits erklärte Sprang: „Seitens der deutschen Publikumsverlage besteht unverändert Interesse am Abschluss einer Gemeinsamen Vergütungsregel mit dem VdÜ.”

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