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Diskurs

Dienstag, 25.03.2014

EU-Staaten wollen WIPO-Blindenvertrag unterzeichnen

Die EU-Mitgliedstaaten wollen dem Marrakesch-Vertrag über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte beitreten. Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU (COREPER) hat am 19. März 2014 den Weg frei gemacht für die Unterzeichnung...

Die EU-Mitgliedstaaten wollen dem Marrakesch-Vertrag über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte beitreten.
Der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten der EU (COREPER) hat am 19. März 2014 den Weg frei gemacht für die Unterzeichnung des internationalen Vertrags, der Blinden und Sehbehinderten den Zugang zu geschützten Werken erleichtern soll, berichtet heise online.
Das neue WIPO-Abkommen „Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled” (Download) war vor neun Monaten nach jahrelangen Verhandlungen von der World Intellectual Property Organization (WIPO) in Marrakesch angenommen worden (siehe News vom 27. Juni 2013). Um in Kraft zu treten, muss der Marrakesch-Vertrag von mindestens zwanzig WIPO-Mitgliedsstaaten unterzeichnet werden. Dafür haben sie bis Ende Juni 2014 Zeit.
Die EU-Kommission hatte bereits im Dezember einen Entwurf für die Vertragsunterzeichnung vorgelegt. Die Differenzen unter den EU-Mitgliedstaaten, hat die griechische Ratspräsidentschaft mitgeteilt. Der Kompromiss wurde bisher aber noch nicht veröffentlicht.
Deutschland wird mit einer Ratifizierung des Marrakesch-Vertrages § 45a UrhG anpassen müssen, schreibt Kaya Köklü vom Max-Planck-Institut für Innovation und Wettbewerb, der als Beobachter an der Marrakesch-Konferenz teilnahm, bei iRights.info. Zu erweitern wäre die Vorschrift in jedem Fall um das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung.

Pressekontakt: info@urheber.info