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Diskurs

Freitag, 20.12.2013

Koalitionsvertrag: Ini Urheberrecht fordert Umsetzung

Die Initiative Urheberrecht, ein Zusammenschluss von mehr als 30 Verbänden und Gewerkschaften der Urheber und ausübenden Künstler, begrüßt positive Äußerungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zu wichtigen Reformschritten im Bereich des Urheberrechts. Der Vertrag folgt ...

Die Initiative Urheberrecht, ein Zusammenschluss von mehr als 30 Verbänden und Gewerkschaften der Urheber und ausübenden Künstler, begrüßt positive Äußerungen im Koalitionsvertrag von CDU/CSU und SPD zu wichtigen Reformschritten im Bereich des Urheberrechts. Der Vertrag folgt damit dem Manifest der Initiative Urheberrecht vom 18. September.
Der neue Bundesminister der Justiz muss jetzt Taten folgen lassen:

  • Vordringlich ist die Umgestaltung der Regelungen zur privaten Vervielfältigung gegen Vergütung, um „Verhandlungen und Streitigkeiten über die Höhe der Privatkopiervergütung schneller, effizienter und einfacher (zu) gestalten”. Da-zu gehört „eine Hinterlegungspflicht für gesetzliche Vergütungsansprüche” für die Dauer der Verhandlungen.
  • Die angekündigte „Überarbeitung des Urhebervertragsrechts” duldet keinen Aufschub. Wer sich für die Einführung eines allgemeinen, flächendeckenden Mindestlohns bei Beschäftigungsverhältnissen einsetzt, muss auch für Freiberufler die Voraussetzungen für die Durchsetzbarkeit von vereinbarten Mindestvergütungen schaffen, wie die Koalition es zugesagt hat.
  • Bei der Prüfung der so genannten Bildungs- und Wissenschaftsschranke muss festgehalten werden, dass zulässige Nutzungen in vertretbarem Rah-men bleiben und angemessen vergütet werden.

Die neue Bundesministerin für Arbeit und Soziales muss dafür sorgen, dass die von der letzten Regierung unterlassene Stabilisierung der Künstlersozialkasse schnell erreicht wird, wie im Koalitionsvertrag vorgesehen.
Schließlich sollte die neue Bundesregierung die deutsche Position im Hinblick auf die Verhandlungen zwischen EU und USA zum Abschluss eines Freihandels- und Investitionsabkommens überprüfen. Wie die französische Regierung sollte sie unter dem Gesichtspunkt der Erhaltung der kulturellen Vielfalt dafür Sorge tragen, dass die Interessen der in Kultur und audiovisuellen Medien engagierten Urheber, Künstler und Unternehmen nicht von handelspolitischen Interessen überlagert werden. Die Folge könnte sonst sein, dass für die deutsche und europäische Kulturentwicklung wichtige Institutionen zur Erhaltung der kulturellen Vielfalt – Buchpreisbindung, Urheberrecht, öffentlich-rechtlicher Rundfunk – der Priorität des Warenaustauschs und der unbeschränkten Investitionsfreiheit geopfert würden.

Pressekontakt: info@urheber.info