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Diskurs

Mittwoch, 14.08.2013

Kabel Deutschland muss fast 46 Millionen Euro zahlen

Kabel Deutschland (KDG) muss für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme zusätzlich fast 46 Millionen Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen. Das Landgericht Berlin hat am 13. August 2013 in dem siebenjährigem Rechtsstreit zwischen KDG...

Kabel Deutschland (KDG) muss für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme zusätzlich fast 46 Millionen Euro als angemessene Vergütung an die VG Media zahlen.
Das Landgericht Berlin hat am 13. August 2013 in dem siebenjährigem Rechtsstreit zwischen KDG und der VG Media ein entsprechendes Urteil verkündet, teilte die Verwertungsgesellschaft in einer Pressemitteilung mit. Die VG Media vertritt in diesem Verfahren die Urheber- und Leistungsschutzrechte nahezu aller deutschen und einiger europäischen privaten TV- und Hörfunksender.
Die KDG hat seit dem Jahre 2006 nur Zahlungen in geringem Umfang an die VG Media geleistet. Die KDG wollte in diesem Verfahren gerichtlich feststellen lassen, dass der VG Media überhaupt keine Urheberrechtsvergütungen für die Kabelweitersendung der privaten Hörfunk- und Fernsehprogramme in den Kabelnetzen der KDG zustünden. Die dagegen eingereichte Widerklage der VG Media war nun erfolgreich.
Gegen das Urteil können Rechtsmittel eingelegt werden. Bei Kabel Deutschland wird derzeit geprüft, ob man in die nächste Instanz geht, berichtet heise online. Nach Angaben der VG Media haben inzwischen alle großen deutschen Kabelnetzbetreiber außer Kabel Deutschland Lizenzvereinbarungen mit der Verwertungsgesellschaft geschlossen.

Pressekontakt: info@urheber.info