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Diskurs

Dienstag, 30.07.2013

Leistungsschutzrecht: Springers Opt-In bei Google News

Ausgerechnet der Medienkonzern Springer, dessen Manager Vorkämpfer für das Presse-Leistungsschutzrecht waren, verzichtet „vorläufig" auf dessen Umsetzung und will mit seinen journalistischen Online-Plattformen weiterhin bei Google News gelistet werden. Wie die

Ausgerechnet der Medienkonzern Springer, dessen Manager Vorkämpfer für das Presse-Leistungsschutzrecht waren, verzichtet „vorläufig" auf dessen Umsetzung und will mit seinen journalistischen Online-Plattformen weiterhin bei Google News gelistet werden.
Wie die taz berichtet, habe ein Verlagssprecher auf Anfrage gesagt, dass sich die Axel Springer AG für das „Opt-in"-Verfahren bei Google News entschieden habe. Die Entscheidung gelte allerdings nur für eine „Übergangsphase“, zitiert die taz, „unter der Maßgabe und mit ausdrücklichem Hinweis, dass dies nur vorläufig bis zur geregelten Rechteverwertung und ohne Anerkennung der einseitig von Google gesetzten Konditionen geschieht“. Grundsätzlich wolle das Medienhaus das neue Recht wahrnehmen und strebe eine Verwertung an.
Am 1. August tritt das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger in Kraft (siehe News vom 1. März 2013). Als Reaktion darauf hatte Google zeitgleich Änderungen für seinen Dienst Google News angekündigt (siehe News vom 24. Juni 2013). Wollen Verlage oder andere Websitebetreiber weiterhin im News-Angebot erscheinen, müssen sie gegenüber Google über einen Link in den Einstellungen eine Bestätigung erteilen. Google will mit dieser Opt-In-Lösung verhindern, für die Nutzung von „Snippets” nach künftiger Rechtslage zahlen zu müssen.
Während Spiegel Online, Zeit Online und Süddeutsche.de unmittelbar ihr Einverständnis für das Opt-In gaben, zögerte Springer länger. Wie heute bekannt wurde, sind auch die Hubert Burda Media als zweiter Hauptstreiter für das Leistungsschutzrecht und die FAZ dabei. Allerdings: Der journalist nennt immerhin einige Zeitungen: Saarbrücker Zeitung, Trierischer Volksfreund, Lausitzer Rundschau und die Rhein-Zeitung wollen die von Google geforderte Erklärung nicht abgeben.

Pressekontakt: info@urheber.info