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Diskurs

Montag, 08.07.2013

Ausschüttungen: Patentamt prüft und schweigt

Die Bundesregierung – sprich: das Bundesministerium für Justiz – will keine Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen zweier Urteile auf die Ausschüttungspraxis deutscher Verwertungsgesellschaften abgeben. In ihrer Antwort (

Die Bundesregierung – sprich: das Bundesministerium für Justiz – will keine Stellungnahme zu möglichen Auswirkungen zweier Urteile auf die Ausschüttungspraxis deutscher Verwertungsgesellschaften abgeben.
In ihrer Antwort (BT-Drs. 17/14068) auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion (BT-Drs. 17/13798) heißt es, die Prüfung eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Februar 2012 („Luksan-Urteil”) durch das Patent- und Markenamt (DPMA) „dauert an“. Ähnlich hatte die Regierung schon im September 2012 auf eine Anfrage der Linken geantwortet. Nach Ansicht der Linksfraktion beinhaltet das EuGH-Urteil, dass die gesetzlichen Vergütungsansprüche dem „originären Rechteinhaber“ zustünden.
Auch zu Auswirkungen des Verfahrens Vogel gegen VG Wort bezieht das BMJ keine Stellung, sondern betont lediglich, dass sich das Urteil des Münchner Landgerichts vom Mai 2012 (LG München I, Az.: 7 O 28640/11) nicht mit dem Spruch des EuGH befasse und dieser Streitfall bisher nicht rechtskräftig entschieden sei. Das Oberlandesgericht München seine zweitinstanzliche Entscheidung am 25. Juli verkünden (siehe News vom 18. Mai 2013).
Sollte das Verfahren zugunsten der Klägers entschieden werden, kämen auf die VG Wort zusätzlich Kostenbelastungen zu, sofern den betreffenden Urhebern jene Vergütungen rückwirkend für drei Jahre ausbezahlt werden müssten, die bislang an Verlage geflossen sind. Dazu heißt es in der Antwort der Regierung, die Verwertungsgesellschaften würden „auch Vorsorge dafür zu treffen haben“, dass sie dem Ergebnis einer letztinstanzlichen Entscheidung „Rechnung tragen können“. In der Tat hatte das DPMA entsprechende Anfragen zu Rückstellungen im Mai an mehrere Verwertungsgesellschaften gerichtet.
Die von der VG Wort erbetene aufsichtsrechtliche Prüfung der Verfahrensauswirkungen auf die Ausschüttungspraxis durch das DPMA hingegen unterblieb. Auf den Versammlungen der Verwertungsgesellschaft Anfang Juni in München erklärten die anwesenden Patentamtsvertreter gar, dass sie bis zu einem rechtskräftigen Urteil keine diesbezüglichen Weisungen erteilen würden.

Pressekontakt: info@urheber.info