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Diskurs

Donnerstag, 27.06.2013

Abmahnungen: Anti-Abzock-Gesetz beschlossen

Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzungswoche das sogenannte Anti-Abzock-Gesetz beschlossen, mit dem unter anderem Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen gedeckelt werden sollen. Für den lange umstrittenen Regierungsentwurf des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftsprakti...

Der Bundestag hat in seiner letzten Sitzungswoche das sogenannte Anti-Abzock-Gesetz beschlossen, mit dem unter anderem Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen gedeckelt werden sollen.
Für den lange umstrittenen Regierungsentwurf des „Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken” (siehe News vom 12. März 2013), der mit einigen Änderungen des Rechtsausschusses beschlossen wurde, stimmten die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und FDP. SPD und Linke enthielten sich, die Grünen votierten dagegen, berichtet heise online. Das Gesetz enthält neue Regelungen zum Inkasso, gegen überzogene urheberrechtliche Abmahnungen, gegen unlautere Telefonwerbung sowie missbräuchliches Verhalten von Unternehmen im Wettbewerb.
Künftig soll bei einer ersten Abmahnung bei privat handelnden Nutzern – etwa wegen des illegalen Herunterladens von Musik in „Online-Tauschbörsen” – ein Gebühren-Höchstbetrag von 155,30 Euro gelten. Bisher verlangten Anwaltskanzleien oft mehrere hundert Euro. Dazu kamen häufig noch die wesentlich höheren Forderungen von Kanzleien die Unternehmen der Film- oder Musikindustrie vertreten. Die Gesetzesänderungen sollen verhindern, dass sich Kanzleien mit massenhaften Abmahnungen von Verbrauchern bei Urheberrechtverstößen ein Geschäft aufbauen, erklärte Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger . Die Opposition hält die Regelungen im Gesetz für zu unpräzise formuliert und befürchtet, dass diese nicht greifen werden.
Einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) von 2012 zufolge, berichtet AFP, wurden bereits rund 4,3 Millionen Deutsche ab 14 Jahren schon einmal abgemahnt. Im Schnitt forderten Kanzleien 800 Euro pro Abmahnung. Nach Angaben des „Vereins gegen den Abmahnwahn” zahlten 2011 knapp 40 Prozent der abgemahnten Verbraucher. Die Forderungen der Kanzleien beliefen sich demnach auf insgesamt 165 Millionen Euro.

Pressekontakt: info@urheber.info