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Diskurs

Mittwoch, 26.06.2013

Letzte Sitzungswoche: "Dritter Korb" bleibt Rudiment

In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages werden noch zwei Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht abschließend beraten. Damit ist für diese Legislaturperiode der sogenannte „Dritte Korb” geschlossen, von dem nur wenige Punkte umgesetzt wurden. Auf der Tagesordnung des...

In der letzten Sitzungswoche des Deutschen Bundestages werden noch zwei Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht abschließend beraten. Damit ist für diese Legislaturperiode der sogenannte „Dritte Korb” geschlossen, von dem nur wenige Punkte umgesetzt wurden.
Auf der Tagesordnung des Bundestages für die laufende Woche bis zum 28. Juni steht nach einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums zur 2. und 3. Lesung unter anderem der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Anti-Abzock-Gesetz) und der Gesetzentwurf zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke.
Mit dem Anti-Abzock-Gesetz sollen unter anderem Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen gedeckelt werden (siehe News vom 12. März 2013). Dazu werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt. Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht aufbauen.
Das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke dient zunächst der Umsetzung der EU-Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht (siehe News vom 10. April 2013). Zukünftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden. Darüber hinaus wird ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt. Gerade dies war bei einer Bundestagsanhörung umstritten (siehe News vom 6. Juni 2013).
Bei beiden Gesetzesvorhaben hatte der Bundesrat „Nachbesserungen” verlangt (siehe News vom 6. Mai 2013). Bis zur Bundestagswahl hat der jetzige Bundestag nur noch zwei Sitzungstage am 2. und 3. September. Weiteres im Bereich Urheberrecht ist nicht vorgesehen. Damit ist der vollmundig angekündigte „Dritte Korb” der Urheberrechtsreform ein Rudiment geblieben (siehe Kommentar von Gerhard Pfennig , Sprecher der Initiative Urheberrecht).

Pressekontakt: info@urheber.info