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Diskurs

Mittwoch, 20.03.2013

Spindlers Listen

Einordnung des von den Grünen beauftragten Gutachtens zu einer "Kulturflatrate" Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat 2012 auf der Suche nach einer Lösung der für sie offenen Fragen zum Umgang mit dem Urheberrecht in der Informationsges...

Einordnung des von den Grünen beauftragten Gutachtens zu einer "Kulturflatrate"

Die Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen hat 2012 auf der Suche nach einer Lösung der für sie offenen Fragen zum Umgang mit dem Urheberrecht in der Informationsgesellschaft den scheinbar leichten Weg einer Rundum-Sorglos-Lösung gesucht: die Einführung einer Kulturflatrate.

Die Fraktion war nicht die erste, die auf die Idee kam, aber ihr Gutachter, Prof. Dr. Gerald Spindler, renommierter und in Fragen der Netz- und Urheberrechtspolitik allen Sätteln gerecht werdender Ordinarius aus Göttingen, hat einen weiteren Versuch unternommen, die Machbarkeit zu untersuchen. Sein Gutachten (siehe News vom 08.03.2013) listet eine Fülle interessanter und auch für die Untersuchung anderer Fragen hilfreicher Materialien  auf: die bisher zu diesem Thema erstellten Analysen zum Beispiel, die zahlreichen und zu jeweils ganz verschiedenen Ergebnissen führenden Berechnungen, Aufsätze etc.

Spindlers Konzept gründet auf der Einführung einer Schranke der exklusiven Nutzungsrechte zur Ermöglichung nicht kommerzieller privater Vervielfältigungen. Die neue Schranke soll wesentlich weiter gezogen werden als die bekannten: So soll der Download rechtswidrig ins Netz gestellter Materialien erlaubt werden, ebenso die Bearbeitung von Werken, aber nicht die Entstellung. Dafür sollen Urheberinnen und Urheber sowie Rechtsinhaber durch eine pauschal bei den Netzanbietern zu erhebende Abgabe entschädigt werden. Sie soll nach dem Modell der Vergütung für die private Vervielfältigung ausgehandelt  und von einer zentralen Institution ausgeschüttet werden.

Viele der Fragen, die sich auf dem Weg zu einer Verwirklichung dieses Konzepts stellen, muss der Gutachter mangels Daten und belastbarer Berechnungsgrundlagen offenlassen. So sehr er sich auch bemüht, sein Gutachten zu einem für die Auftraggeber brauchbaren Ergebnis zu bringen: es fällt ihm erkennbar schwer.

Das Ergebnis seiner gründlichen, von vielen Recherchen und Anhörungen untermauerten Analyse ist deshalb eher ernüchternd als ermutigend, was angesichts der Ergebnisse  der vorangegangenen Studien nicht überrascht, zudem ist es von vielen Unwägbarkeiten geprägt.

Bereits bei der Prüfung der Rechtsgrundlage werden die Probleme überdeutlich: Zwar hält Spindler eine Flatrate nach deutschem Verfassungsrecht  für machbar - und wird schon hier sicher auf erbitterten Widerstand mancher  Fachkollegen von der anderen Seite stoßen; er stellt  aber uneingeschränkt und klar fest, dass das geltende EU-Recht keine Grundlage für dieses Konzept bietet. Klare Ansage: Ohne Änderung der Informationsrichtlinie ist eine deutsche Flatrate nicht machbar.

Die folgenden Erörterungen zu Berechnung und Verwaltung unterstreichen die Schwierigkeiten mehr, als dass sie eine Einführung empfehlen können – was die Praktiker der heutigen Geräteabgabe nicht überraschen wird. Allein die Berechnungen einer angemessenen Vergütung variieren zwischen 6 und 90 Euro pro Monat. Die Verwaltung wäre nach dem Muster der GEZ seligen Angedenkens bzw. unter Zuhilfenahme der Verwertungsgesellschaften vielleicht noch eine lösbare Aufgabe (allerdings sollte man nicht übersehen, welche Rechts - und Akzeptanzfragen allein die Umstellung der vergleichsweise überschaubaren Gebührenerhebung für die TV-Nutzung derzeit bereitet). Ein schier unüberwindbares aber Problem stellt sich bei der Bewertung der Rechte und damit der Verteilung einer, je nach Berechnungsmodell, mehr oder weniger hohen Milliardensumme – erst recht, wenn man sich das Ganze in europäischer Dimension vorstellt. Ganz zu schweigen von den Problemen, die sich bei der Betrachtung der Bereitschaft der Position außereuropäischer Rechteinhaber stellen, die im Zweifel von der Idee, ihre Werke in Europa, dem zweitgrößten Markt der Welt im Rahmen einer Flatrate verwaltet zu sehen, nicht übermäßig begeistert sein werden. Territoriale Begrenzungen, die Spindler erörtert, sind sicher keine praktikable Lösung.

Kurzum: Das Verdienst dieser im Rahmen des Möglichen jedes Detail ausleuchtenden Studie ist, die Probleme und damit letztlich die Unrealisierbarkeit einer umfassenden Kulturflatrate ein für alle Mal klar und deutlich und letztlich unwiderleglich dargestellt zu haben, und dies unter sorgfältiger Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Fakten.

Die Studie ist deshalb auch eine wertvolle Entscheidungshilfe für Politiker aller Art gerade wegen der aufgelisteten Materialien, und sie kann dazu helfen, kleinere Lösungen für Teilbereiche zu erwägen, die Wege aus dem Dilemma weisen könnten. Denn eines ist auch klar: die unveränderte Beibehaltung des Status Quo, das schiere "weiter so"  ist auch keine zukunftsweisende Lösung.

Die Studie ist als PDF-Datei über die Website der Grünen zu beziehen und im Rahmen einer Creative Commons Lizenz nutzbar.

Gerhard Pfennig

Pressekontakt: info@urheber.info