Ist das Framing fremder Inhalte auf anderen Webseiten eine Urheberrechtsverletzung? Der Bundesgerichtshof hat diese Frage zunächst nicht selbst...
Positionen › Urhebervertragsrecht
Die praktische Umsetzung des Urhebervertragrechts aus dem Jahr 2002 kommt nur langsam voran. Teilweise bestehen Widerstände gegen das Gesetz in den Verbänden der Verwerter – namentlich im Börsenverein des Deutschen Buchhandels, teilweise erweist es sich auch als schwierig, für die komplexe Materie eine neues Regelwerk zu schaffen.
Bei den Verhandlungen mit Film- und Fernsehproduzenten erfordert die Einführung eines Folgevergütungssystems die Modifikation der Finanzierungsmodelle, weshalb die Verhandlungen in der Filmbranche ins Stocken geraten sind: Es gibt bei den Produzenten - und ihren Auftraggebern - erheblichen Klärungsbedarf, nachdem in der letzten Verhandlungsrunde in wesentlichen Punkten (Vergütung und Folgevergütungen für Autoren und Regisseure, grundsätzlich Anerkennung urheberrechtlicher Folgevergütungsansprüche für Kamera, Kostümbild, Schnitt und Szenenbild) eine Einigung erreichbar schien. Ein neuer Verhandlungstermin ist nicht vereinbart.
Die Verhandlungen werden seit Juli mit einem Mediator fortgesetzt. Damit soll versucht werden, eine Übereinkunft mit mehreren Verlagen herbeizuführen, wie dies schon bei den Vergütungsregeln Belletristik gelungen ist. Angesichts der ziemlich weit auseinander liegenden Positionen ist es fraglich, ob die Mediation zu einem Erfolg führen wird. Das erste Angebot der Verlage (keine Festschreibung des Grundhonorars, degressive und verrechenbare Umsatzbeteiligung) ist so konzipiert, dass keine Verbesserung der Einkommenssituation bei literarischen Übersetzerinnen und Übersetzern zu erwarten wäre. Die Gespräche mit der Verlagsgruppe Random House sind einstweilen ausgesetzt.
Noch nicht aufgegriffen ist das Vorhaben, Vergütungsregeln für die Sparte Sach-, Kinder- und Jugendbuch festzulegen. Ein Sachbuchverlag wurde bereits vergeblich zu Verhandlungen über gemeinsame Vergütungsregeln aufgefordert, von einem Verfahren mit dem Ziel der Einsetzung einer Schlichtungsstelle wurde aber bislang abgesehen, weil zu dieser Frage auch noch das Feststellungsverfahren gegen den Börsenverein von dem LG Frankfurt anhängig ist. In "buchreport.express" bedauert der VS-Vorsitzender Imre Török die mangelnde Gesprächsbereitschaft der Verlage. Der Verband, um die Erfahrungen der Auseinandersetzungen um gemeinsame Vergütungsregeln für Belletristik-AutorInnen reicher, will Anfang Juli seine Strategie festlegen und sich möglichst nicht auf juristische Geplänkel einlassen. Aber: "Sollten sich die Hardliner im Verband durchsetzen, werden wir den Weg vor den Richter jedoch nicht scheuen", wird Imre Török zitiert.
Am 19. April haben sich die Kommissionen von DJV und der dju in ver.di mit Vertretern des BDZV in Berlin zu erneuten Verhandlungen über Vergütungsregeln für freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen getroffen. In den Gesprächen ging es hauptsächlich um Regelungen darüber, welche Rechte mit den Honoraren abgegolten sein sollen und um die Nutzung bei Mantellieferungen und redaktioneller Zusammenarbeit. Beim Termin am 26.05.06 kam es zu einer ersten Annäherung: Es gibt Übereinstimmung z.B. in der Frage, welche Nutzungen mit der Grundvergütung abgegolten sein sollten und hinsichtlich der Honorarbemessung, die in erster Linie nach der Art des Beitrags und der verkauften Auflage der Zeitung erfolgen soll. In der nächsten Runde dürften die Verhandlungen kritisch werden, weil mit einem materiellen Angebot der Verlage zu rechnen ist.
Mit dem VDZ werden, da diesem kein Mandat für die Landesverbände erteilt ist, weiterhin Gespräche geführt. Diese haben hinsichtlich der vertraglichen Rahmenbedingungen bereits zu schriftlich fixierten Regelungen geführt. Auch hier soll im nächsten Schritt die Frage der Rechtseinräumung und deren Abgeltung diskutiert und möglichst abschlussreif fixiert werden.