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Diskurs

Sonntag, 03.09.2017

Urteil: Google und YouTube müssen E-Mail-Adressen offenlegen

Google und YouTube müssen im Falle einer Urheberrechtsverletzung die E-Mail-Adressen der verantwortlichen Nutzer offenlegen, hat das OLG Frankfurt entschieden, nicht aber die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse. Geklagt hatte ein deutsches Filmverwertungsunternehmen,...

Google und YouTube müssen im Falle einer Urheberrechtsverletzung die E-Mail-Adressen der verantwortlichen Nutzer offenlegen, hat das OLG Frankfurt entschieden, nicht aber die Telefonnummer und die zugewiesene IP-Adresse.
Geklagt hatte ein deutsches Filmverwertungsunternehmen, nachdem zwei Filme von drei Nutzern der Video-Plattform YouTube unter einem Pseudonym öffentlich angeboten und jeweils mehrere tausend Mal abgerufen worden waren. Das Landgericht Frankfurt hatte die Klage vor etwas mehr als einem Jahr abgewiesen, der Filmverwerter ging in Berufung. Weil der Klarname und die Postanschrift YouTube nicht bekannt waren, forderte das Unternehmen vor dem OLG nunmehr noch die Herausgabe der Telefonnummer, der E-Mail- und der IP-Adresse.
Mit Urteil vom 22. August 2017 (Az.: 11 U 71/16) hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main laut eigener Pressemitteilung entschieden, dass der Suchmaschinenbetreiber Google und dessen Videoportal „für die von den Nutzern begangenen Rechtsverletzungen gewerbsmäßig Dienstleistungen zur Verfügung gestellt“ hätten und damit gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 1 UrhG verpflichtet seien, Auskunft über „Namen und Anschrift der Hersteller“ zu erteilen. Unter den Begriff Anschrift falle auch die E-Mail-Adresse. Dass mit Anschrift ursprünglich lediglich die Postanschrift gemeint war, sei lediglich „historisch begründet“. Es gehe allein um die Angabe des Ortes, an dem man jemanden „anschreiben“ könne. Telefonnummer und IP-Adresse seien hingegen nicht vom Auskunftsanspruch umfasst. Das OLG hat die Revision zugelassen.
Auf YouTube können Videobeiträge von Dritten eingestellt und anderen unentgeltlich zugänglich gemacht werden. Die Nutzer müssen sich vor einem Upload anmelden. Anzugeben ist zwingend ein Name, eine E-Mail-Adresse sowie das Geburtsdatum. Für die Anmeldung benötigt man ein Nutzerkonto bei Google, dem Mutterkonzern von YouTube.

Pressekontakt: info@urheber.info