Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Donnerstag, 20.07.2017

ARD und ZDF müssen für Einspeisung ins Kabelnetz zahlen

Die öffentliche-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen weiter für die Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz zahlen, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten der Kabelnetzbetreiber entschieden. ARD und ZDF müssen nach dem Urteil vom 12. Juli 2017 (Az.: VI-U (Kart) 16/...

Die öffentliche-rechtlichen Rundfunkanstalten müssen weiter für die Einspeisung ihrer Programme ins Kabelnetz zahlen, hat das Oberlandesgericht Düsseldorf zugunsten der Kabelnetzbetreiber entschieden.
ARD und ZDF müssen nach dem Urteil vom 12. Juli 2017 (Az.: VI-U (Kart) 16/13) für die Nutzung des Kabelnetzes insgesamt rund 3,5 Millionen Euro zahlen. Im Prozess ging es lediglich um das Jahr 2013 und das erste Quartal 2016. Bis 2012 hatten die Rundfunkanstalten den Netzbetreiber jährlich über 20 Millionen Euro gezahlt. Grundlage war ein 2008 zwischen den Beteiligten geschlossener Einspeisevertrag. Im Frühjahr 2011 entschlossen sich die ARD und ZDF jedoch gemeinsam dazu, den Einspeisevertrag zu kündigen und künftig keine Zahlungen mehr zu leisten.
Die Kündigungen des Einspeisevertrages durch die Rundfunkanstalten seien kartellrechtswidrig, da sie „nicht auf Grund individueller wirtschaftlicher Erwägungen erfolgt seien, sondern auf der Grundlage einer unzulässigen Absprache zwischen den Rundfunkanstalten“, heißt es in einer Pressemitteilung des Gerichts. Deshalb sei der 2008 zwischen den Beteiligten geschlossener Einspeisevertrag nicht wirksam gekündigt worden, befand der Düsseldorfer Kartellsenat. Er folgt damit einer Linie, die der Bundesgerichtshof in zwei Urteilen vom 16. Juni 2015 (BGH-Pressemitteilung) vorgegeben hatte.
Die ARD erklärte laut dpa, die Entscheidung der Düsseldorfer Richter stehe im Widerspruch zu vorinstanzlichen Entscheidungen. Man werde nun die umfangreiche Begründung des Senats prüfen und auf dieser Basis über das weitere prozessuale Vorgehen entscheiden.

Pressekontakt: info@urheber.info