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Diskurs

Mittwoch, 12.07.2017

Zwei EP-Ausschüsse für Vergütungsrecht für audiovisuelle Urheber

Update | Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben für ein unverzichtbares Recht auf eine angemessene Vergütung für Urheber und Interpreten votiert, wenn ihre Werke auf On-Demand-Plattformen eingestellt werden. Unterstützt wird ein solches Vergütungsr...

Update | Zwei Ausschüsse des Europäischen Parlaments haben für ein unverzichtbares Recht auf eine angemessene Vergütung für Urheber und Interpreten votiert, wenn ihre Werke auf On-Demand-Plattformen eingestellt werden.
Unterstützt wird ein solches Vergütungsrecht von den europäischen Verbände der Regisseure und Drehbuchautoren. Für die Verankerung dieses Rechtes in der derzeit beratenen EU-Richtlinie zum Urheberrecht im Digitalen Binnenmarkt hat am 11. Juli 2017 der Industrieausschuss (ITRE) mit der Unterstützung aus dem gesamten politischen Spektrum gestimmt. Sie ist enthalten in der Stellungnahme, die vom polnischen ECR-Abgeordneten Zdislaw Krasnodebski entworfen wurde, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der SAA (Society of Audiovisual Authors), zu der sich 25 Verwertungsgesellschaften aus 18 europäischen Ländern zusammengeschlossen haben, der FERA, dem Europäischen Verband der Filmregisseure, und der FSE, dem Europäischen Verband der Drehbuchautoren.
Auch der Kulturausschuss (CULT) habe am selben Tag einen Kompromissänderungsantrag mit einer ähnlichen positiven Bestimmung beschlossen, doch der enthalte eine mögliche Ausnahmeregelung für ursprüngliche Vereinbarungen. Dies sei angesichts „der schwachen individuellen Verhandlungsmacht der audiovisuellen Urheber nicht gerechtfertigt“. Die drei Organisationen haben deshalb den Europäischen Rat und den federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments aufgefordert, das Vergütungsrecht zu unterstützen, wie es vom Industrieausschuss befürwortet wurde. Sie setzen sich seit Jahren für ein europäisches Vergütungsrecht für Urhebern von audiovisuellen Werken ein (siehe News vom 22. Januar 2016).
Der Rechtsausschuss (JURI) wird sich am 13. Juli mit den Änderungsanträgen zum Richtlinienvorschlag beschäftigen (Tagesordnung). Insgesamt liegen 996 Änderungsanträge vor (siehe News vom 16. Mai 2017). Einordnen wird sie der neue Berichterstatter Axel Voss (siehe News vom 15. Juni 2017). In einem Kompromissänderungsantrag hat sich der Kulturausschuss außerdem für das Leistungsschutzrechts für Presseverleger ausgesprochen, dieses Recht allerdings auf acht statt 20 Jahre begrenzt. Die EU-Mitgliedsstaaten sollen außerdem eine faire Beteiligung der Journalisten an den Erlösen gewährleisten.
Die Stellungnahmen beider Ausschüsse sind mittlerweile in ihrer endgültigen Fassung veröffentlicht worden (Download: ITRE + CULT).

Pressekontakt: info@urheber.info