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Diskurs

Donnerstag, 06.07.2017

EU-Parlament stimmt Marrakesch-Vertrag der WIPO zu

Das Europäische Parlament hat der Ratifizierung des WIPO-Vertrags von Marrakesch sowie der entsprechenden EU-Richtlinie und -Verordnung zugestimmt. Der Vertrag ermöglicht einen einfacheren Zugang zu Büchern und anderen Werken für blinde und andere Menschen mit Seh- und Lesebeh...

Das Europäische Parlament hat der Ratifizierung des WIPO-Vertrags von Marrakesch sowie der entsprechenden EU-Richtlinie und -Verordnung zugestimmt. Der Vertrag ermöglicht einen einfacheren Zugang zu Büchern und anderen Werken für blinde und andere Menschen mit Seh- und Lesebehinderungen.
Die Richtlinie erlaubt Bibliotheken und Blindenorganisationen die Herstellung der Braille- oder Hörversionen, die Verordnung regelt den grenzüberschreitende Austausch von Werken, die bereits in einem Land für Menschen mit Sehbehinderung angeboten werden. Eine breite Mehrheit von 609 Abgeordneten stimmte der Resolution zur Richtlinie, 610 der Resolution zur Verordnung am 6. Juli in Straßburg zu, teilte das EU-Parlament in einer Pressemitteilung mit.
„Die meisten der 285 Millionen blinden und sehbehinderten Menschen in der Welt haben sehr wenig Zugang zu Büchern. Heute hat das Europäische Parlament einen großen Schritt unternommen, um ihnen einen besseren Zugang zu den Büchern zu ermöglichen, die sie lesen können. Wir standen vor erheblichem Lobbydruck“, erklärte Berichterstatter Max Andersson von der Grünen/EFA-Fraktion. „Als Verhandlungsführer des Parlaments freue ich mich, dass die EU diese wichtige Reform endgültig umsetzen wird.“
In einer gemeinsamen Pressekonferenz (Video) mit ihm zeigte sich der Präsident der Europäischen Blindenunion (EBU), Wolfgang Angermann, enttäuscht über die Vergütungen für Urheber und Verlage, die Mitgliedsländer in ihren nationalen Gesetzen einführen können. Er kündigte an, die EBU werde die deutsche Regelung als Exempel von der EU-Kommission überprüfen lassen. Im deutschen Urheberrecht sind diese „angemessenen Vergütungen“ bereits in der 2003 eingeführten Schrankenregelung (§ 45a UrhG) geregelt.
„Deutschland sollte bei der Umsetzung der Richtlinie darauf verzichten, eine Vergütung für den Zugang zu Büchern und Zeitschriften vorzusehen“, erklärte auch Julia Reda, stellvertretende Vorsitzende der Grünen/EFA-Fraktion und Europaabgeordnete der Piraten-Partei. „Eine solche Vergütung ist nur unter sehr strengen Bedingungen erlaubt und würde die Rechte von Menschen mit Sehbehinderungen unzulässig einschränken.“
Die Vergütungen sind ein Teil des Kompromisses der vor zwei Monaten zwischen den Verhandlungsführern des Rats der Europäischen Union, der EU-Kommission und des Europäischen Parlaments erreicht wurde (siehe News vom 11. Mai 2017). Nun muss noch der Rat den Gesetzen formell zustimmen, dann kann der Vertrag von Marrakesch von der EU ratifiziert werden. Die Mitgliedsstaaten müssen dann die Regelungen innerhalb eines Jahres in ihre nationale Gesetzgebung umsetzen.
Die Europäische Union hatte den Marrakesch-Vertrag im April 2014 zwar unterzeichnet (siehe News vom 30. April 2014), dennoch ist ein Beitritt bisher noch nicht erfolgt. Im September 2016 hatte die EU-Kommission einen Verordnungs- und einen Richtlinienentwurf zur Umsetzung des Marrakesch-Vertrags von 2013 (siehe News vom 27. Juni 2013) im Rahmen ihrer Schritte zur Modernisierung des EU-Urheberrechts in Straßburg vorgelegt (siehe News vom 14. September 2016). Kürzlich war die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs in einem Gutachten zu dem Ergebnis gekommen, dass der Beitritt der EU zum Vertrag der WIPO nicht der Zustimmung der Mitgliedsstaaten bedarf (siehe News vom 14. Februar 2017).

Pressekontakt: info@urheber.info