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Diskurs

Freitag, 16.12.2016

Urhebervertragsrecht: Gesetz vom Bundestag beschlossen

Der Deutsche Bundestag hat am Abend des 15. Dezember 2016 über die Gesetzesreform des Urhebervertragsrechts und die Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft beschlossen. Dem Antrag zugestimmt haben in zweiter und dritter Lesung die Regierung...

Der Deutsche Bundestag hat am Abend des 15. Dezember 2016 über die Gesetzesreform des Urhebervertragsrechts und die Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaft beschlossen.
Dem Antrag zugestimmt haben in zweiter und dritter Lesung die Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD, die Fraktionen Bündnis 90 / Die Grünen und Die Linke stimmte dagegen BT-Plenarprotokoll 209. Sitzung. Am 13. Dezember hatte der Rechtsausschuss seine Änderungsanträge und Beschlussempfehlung (BT-Drucksache 18/10637) beschlossen (siehe News vom 13. Dezember 2016). Eine Stellungnahme der Initiative Urheberrecht zum „Gesetz zur verbesserten Durchsetzung des Anspruchs der Urheber und ausübenden Künstler auf angemessene Vergütung sowie zur Beteiligung von Verlegern“ wurde mittlerweile veröffentlicht (siehe News vom 15. Dezember 2016). Am Freitag, 16. Dezember, steht das Reformgesetz als TOP 85 auf der Tagesordnung des Bundesrats.

Pressekontakt: info@urheber.info