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Diskurs

Dienstag, 29.11.2016

Europäischer Rat einigt sich über Geoblocking-Verordnung

Der Europäischer Rat hat sich am 28. November 2016 über den Verordnungsentwurf geeinigt, mit der „ungerechtfertigtes Geoblocking“ zwischen den EU-Mitgliedstaaten verboten werden soll. „Viele Menschen erwarten heutzutage, dass sie in einem anderen EU-Land genauso über das Inte...

Der Europäischer Rat hat sich am 28. November 2016 über den Verordnungsentwurf geeinigt, mit der „ungerechtfertigtes Geoblocking“ zwischen den EU-Mitgliedstaaten verboten werden soll.
„Viele Menschen erwarten heutzutage, dass sie in einem anderen EU-Land genauso über das Internet einkaufen können wie zuhause. Die neuen Vorschriften, mit denen ungerechtfertigtes Geoblocking beendet werden soll, werden den elektronischen Handel erheblich erleichtern und den Bürgerinnen und Bürgern Zugang zu einer größeren Auswahl von Waren und Dienstleistungen bieten“, erklärte Peter Žiga, Präsident des Rates und slowakischer Wirtschaftsminister. „Mit unserem heutigen Beschluss – wenige Monate nachdem der Vorschlag vorlag – haben wir den Weg für eine rasche Einleitung der Verhandlungen mit dem Parlament und einen möglichen Abschluss im nächsten Jahr freigemacht.“
Der Verordnungsentwurf über Maßnahmen gegen Geoblocking war von der Europäischen Kommission im Mai 2016 im Rahmen eines EU-Maßnahmenpakets für Online-Plattformen, AVMD und Geoblocking vorgelegt worden (siehe News vom 25. Mai 2016). Darin geht es um Vorschriften gegen „ungerechtfertigtes Geoblocking“ (so soll die Verordnung nach dem Ratsvorschlag jetzt auch ausdrücklich heißen), nicht aber urheberrechtlich geschützte Inhalte und die Lizenzvergabe für solche Inhalte. Online-Händlern soll es künftig untersagt werden, Kunden aus anderen Mitgliedsstaaten den Zugang zu ihren Online-Portalen zu verwehren oder sie automatisch zu einer anderen nationalen Webseiten mit möglicherweise teureren Waren- oder Dienstleistungsangeboten umzuleiten oder sie nicht zu beliefern.
Vom Verordnungsvorschlag sind audiovisuelle und andere Dienste ausgeschlossen, zwar nicht direkt, aber mit Bezugnahme auf Artikel 2 der EU-Dienstleistungsrichtlinie 2006/123/EG, die ebenfalls für „audiovisuelle Dienste, auch im Kino- und Filmbereich, ungeachtet der Art ihrer Herstellung, Verbreitung und Ausstrahlung, und Rundfunk“ nicht gilt. Die Einigung im Europäischen Rat kam mit qualifizierter Mehrheit zustande. Damit liegt der gemeinsame Standpunkt des Rates (Download) vor, sodass Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament im Rahmen des ordentlichen Gesetzgebungsverfahrens der EU aufgenommen werden können.
Etwas weiter ist man in Brüssel schon beim „Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt“. Hierzu hat der Rechtausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) heute seinen Bericht beschlossen (siehe News vom 28. November 2016). Außerdem fand Hearing statt, in dem es im Wesentlichen um Maßnahmen zu Online-Plattformen ging.

Pressekontakt: info@urheber.info