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Diskurs

Montag, 28.11.2016

JURI-Hearing zur "Copyright Reform" am 29. November in Brüssel

Der Rechtausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) führt am 29. November 2016 erneut eine öffentliche Anhörung zur EU-Urheberrechtsreform durch. Urheber wurden allerdings nicht zum Hearing nach Brüssel eingeladen. Bei dem „Hearing on copyright reform“ werden laut

Der Rechtausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) führt am 29. November 2016 erneut eine öffentliche Anhörung zur EU-Urheberrechtsreform durch. Urheber wurden allerdings nicht zum Hearing nach Brüssel eingeladen.
Bei dem „Hearing on copyright reform“ werden laut Einladung von 11 bis 12.30 Uhr unter Leitung des Ausschussvorsitzenden Jean-Marie Cavada Vertreter von Google und eines Start-ups, des Europäischen Verbraucherschutz-Dachverbands BEUC, der IMPALA (Independent Music Publishers) und der CEPIC (Center of the Picture Industry) als Sachverständige referieren. Die Anhörung wird auch als Video-Livestream übertragen.
Auf seiner Sitzung wird der federführende Rechtausschuss kurz vor der Anhörung außerdem über seinen Bericht zum „Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt“ der EU-Kommission beschließen. Wie Cavada im neuesten JURI Report bekanntgab, liegen dem Ausschuss dazu 205 Änderungsanträge (Amendments) vor, aus denen der Franzose als JURI-Berichterstatter 40 Kompromissvorschläge zusammengestellt hat. Eigentlich sollte der Bericht an das Europäische Parlament bereits auf der JURI-Sitzung am 13. Oktober beschlossen werden (siehe News vom 13. Juli 2016).
Am 9. Dezember 2015 hatte die EU-Kommission ihren Verordnungsvorschlag zur Portabilität zusammen mit ihrem Konzept für eine Reform des EU-Urheberrechts in der Kommissionsmitteilung „Schritte zu einem modernen, europäischeren Urheberrecht“ öffentlich vorgestellt (siehe News vom 9. Dezember 2015). Noch am selben Tag, dem präsentierte Digital-Kommissar Oettinger den Vorschlag in einer JURI-Sitzung. Die Arbeitsgruppe für Rechte an geistigem Eigentum und die Urheberrechtsreform widmete ihre Sitzung am 18. Februar 2016 der Portabilitätsfrage und hörte die Ausführungen der Kommission und des Research Services über den Vorschlag und ihrer Folgenabschätzung sowie Standpunkte von Vertretern der öffentlich-rechtlichen Sender, audiovisuelle Hersteller und Händler, Content-Service-Provider, Sportverbände und Anwender.
Eine öffentliche Anhörung zur Portabilität, auf der Mitglieder der Kommission sowie externen Experten auf die technischen Perspektive der Portabilität und die Perspektiven der Verbraucher eingingen, fand am 20. April statt. Gehört wurden auch Urheber, Produzenten und Anbieter von Inhalten (siehe News vom 19. April 2016). Ob der Verordnungsvorschlag noch in diesem Jahr vom Europäischen Parlament beschlossen werden wird, ist derzeit unsicher. Die Portabilitätsverordnung würde unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten gelten.

Pressekontakt: info@urheber.info