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Diskurs

Mittwoch, 23.11.2016

Leistungsschutzrecht: Yahoo scheitert vorm Verfassungsgericht

Der Suchmaschinenbetreiber Yahoo ist mit seiner Beschwerde gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie wurde nicht zur Entscheidung angenommen. Die Yahoo-Verfassungsbeschwerde war offenbar eine Reaktion auf die Klage der VG...

Der Suchmaschinenbetreiber Yahoo ist mit seiner Beschwerde gegen das Leistungsschutzrecht für Presseverleger beim Bundesverfassungsgericht gescheitert. Sie wurde nicht zur Entscheidung angenommen.
Die Yahoo-Verfassungsbeschwerde war offenbar eine Reaktion auf die Klage der VG Media. Die Verwertungsgesellschaft Media hatte sich vor gut einem Monat an die „Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes als erster zivilrechtlicher Instanz” gewandt, um gegen Yahoo und 1&1 die „Zahlung einer angemessenen Vergütung für die Verwertung der Presseleistungsschutzrechte der Verleger” rechtlich durchzusetzen (siehe News vom 1. Juli 2014). Davor hatte die VG Media denselben Schritt erstmals gegen Internetkonzern Google eingeleitet (siehe News vom 18. Juni 2014).
Der US-Internetkonzern Yahoo ist der Ansicht, „dass das Leistungsschutzrecht eine verfassungswidrige Beschränkung der Informationsfreiheit der Internetnutzer darstellt“ (siehe News vom 4. August 2014). Yahoo hält das Leistungsschutzrecht mit der im Grundgesetz garantierten Pressefreiheit (Art. 5 GG), ferner der Berufsfreiheit (Art. 12 GG) und dem Gleichheitsgrundsatz (Art. 3 GG) für unvereinbar.“
Dazu hat sich das Bundesverfassungsgericht in seinem Beschluss vom 10. Oktober 2016 (Az.: 1 BvR 2136/14) inhaltlich nicht geäußert, sondern die Verfassungsbeschwerde gar nicht zur Entscheidung angenommen. Dem Suchmaschinenbetreiber „ist es zumutbar, vor Erhebung der Verfassungsbeschwerde fachgerichtlichen Rechtsschutz bei Fragen der Reichweite des Presse-Leistungsschutzrechts, der vorgesehenen Ausnahmen oder der Höhe der Vergütung in Anspruch zu nehmen“, heißt es in der BVerfG-Pressemitteilung.

Pressekontakt: info@urheber.info