Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 26.10.2016

Tarifaufstellung: Klage der VG Media gegen DPMA erfolgreich

Das Verwaltungsgericht München hat einer Klage der VG Media gegen das Deutsche Patent- und Markenamt im Verfahren zum Tarif „Kleines Wiedergaberecht / Wiedergabe von Funksendungen“ stattgegeben und die streitgegenständlichen DPMA-Bescheide aufgehoben. Rechtsmittel gegen das Ur...

Das Verwaltungsgericht München hat einer Klage der VG Media gegen das Deutsche Patent- und Markenamt im Verfahren zum Tarif „Kleines Wiedergaberecht / Wiedergabe von Funksendungen“ stattgegeben und die streitgegenständlichen DPMA-Bescheide aufgehoben. Rechtsmittel gegen das Urteil sind nicht zugelassen.
Damit stehe fest, dass der Tarif der VG Media zum „Kleinen Wiedergaberecht / Wiedergabe von Funksendungen“ wirksam ist und zum Beispiel Supermärkte, Tankstellen, Banken, Flughafenbetreiber, Krankenhausgesellschaften, aber auch Hotels, Gaststätten und weitere Einrichtungen des Einzelhandels und der Gastronomie tarifliche Vergütungen zu entrichten hätten, teilt die Verwertungsgesellschaft in einer Pressemitteilung mit.
Das hatte die VG Media aufgefordert, den Tarif zurückzunehmen. Mit ihrer Klage hatte sich die VG Media dagegen gewandt, dass das DPMA als Aufsichtsbehörde der Verwertungsgesellschaften den Tarif materiell-rechtlich überprüfte. Dem folgte das Verwaltungsgericht München in seinem Urteil vom 26. Oktober 2016 (Az.: M 16 K 15.5333) nach Angaben der VG Media. Es wies die Bedenken des DPMA am Umfang des VG Media Rechteportfolios zurück.
Es besteht kein genereller Zweifel, dass Rechtsinhaber, welche der VG Media ihre Rechte zur Wahrnehmung einräumen, diese Rechte auch tatsächlich innehalten, so das Verwaltungsgericht. Die VG Media habe durch die von der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) bestätigte Umfrage bei ihren Rechteinhabern das Notwendige unternommen, um den Umfang der Rechte, die die Grundlage des streitigen Tarifs bilden, zu klären. Indem das DPMA den Tarif materiell-rechtlich überprüfte, habe das DPMA seine gesetzliche Zuständigkeit als Aufsichtsbehörde überschritten.
Beim Verwaltungsgericht München sind noch zwei weitere Klagen der VG Media gegen das DPMA im Zusammenhang mit dem Presse-Leistungsschutzrecht. Die Verwertungsgesellschaft klagt zum einen gegen die Entscheidung der Schiedsstelle des Deutschen Patent- und Markenamtes, der von der VG Media aufgestellte Tarif sei zwar anwendbar, aber zu hoch (siehe News vom 25. September 2015), zum anderen weil das DPMA der VG Media eine Gratislizenz für den Suchmaschinenkonzern Google untersagt hat (siehe News vom 5. Juli 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info