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Diskurs

Sonntag, 10.07.2016

CETA: Beschlussfassung von Bundestag und Bundesrat gefordert

Der Freistaat Thüringen ist der Ansicht, dass das zwischen der EU und Kanada vereinbarte CETA-Abkommen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf. Ministerpräsident Bodo Ramelow hat dem Bundesrat den Entwurf einer entsprechenden Entschließung zugeleitet. In der Länderk...

Der Freistaat Thüringen ist der Ansicht, dass das zwischen der EU und Kanada vereinbarte CETA-Abkommen der Zustimmung von Bundestag und Bundesrat bedarf. Ministerpräsident Bodo Ramelow hat dem Bundesrat den Entwurf einer entsprechenden Entschließung zugeleitet.
In der Länderkammer hat Thüringen am 8. Juli 2016 seine Entschließung (BR-Drs. 326/16) vorgestellt. Anschließend wurde die Vorlage zur weiteren Beratung in den EU-, den Rechts- und den Wirtschaftsausschuss überwiesen. Das Abkommen greife weitreichend in die Kompetenzen und Angelegenheiten der Länder ein, zum Beispiel in der Kultur- und Medien-, Bildungs- und Hochschulpolitik sowie in den Bereichen Verbraucher- und Gesundheitsschutz.
Um eine baldige Unterzeichnung und vorläufige Anwendung des Freihandelsabkommens zwischen der EU und Kanada zu ermöglichen, hatte die EU-Kommission kürzlich beschlossen, CETA als „gemischtes“ Abkommen vorzuschlagen (siehe News vom 6. Juli 2016). „Über ein Vertragsgesetz am Ende des Prozesses müssten nach unserer Auffassung Bundestag und Bundesrat abstimmen“, hatte eine Sprecherin des Bundeswirtschaftsministeriums bereits am 1. Juli erklärt. Da in zehn der 16 Bundesländer die Grünen, die das Abkommen ablehnen, mitregieren, hätte CETA in der Länderkammer allerdings kaum eine Chance. Bundeskanzlerin Angela Merkel hatte sich am Vortag zurückhaltender als Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD) geäußert. „Die Mitwirkungsrechte des deutschen Bundestages ... erlauben es, dass wir den Bundestag als Bundesregierung natürlich mit einbeziehen", sagte die CDU-Politikerin.
Den Antrag Thüringens nahm die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft zum Anlass, eine verpflichtende Entscheidung von Bundestag und Bundesrat zu fordern. „Bundestag und Bundesrat müssen über CETA entscheiden. Alles andere, wie eine bloß symbolische Debatte ohne formale Abstimmung, wäre rechtlich fragwürdig und beschädigt massiv Ansehen und Legitimation europäischer Entscheidungen mit massiven Auswirkungen auf die einzelnen Mitgliedsstaaten“, erklärte der ver.di-Vorsitzende Frank Bsirske. „Es darf auch zu keiner vorläufigen Anwendung von Teilen des Abkommens durch die EU-Kommission kommen, bevor nicht demokratisch gewählte Parlamente ihre Entscheidung gefällt haben.“
Zuvor hatte bereits der Deutsche Kulturrat die Bundesländer aufgefordert, ihre Beteiligungsrechte einzufordern. Das Nettesheim-Gutachten zeige, dass die kultur- und bildungspolitischen Handlungsspielräume der Bundesländer durch CETA deutlich eingeschränkt würden (siehe News vom 27. Mai 2016). Kultur-, Bildungs- und Wissenschaftspolitik gehörten zu den Kernkompetenzen der Bundesländer. Sie müssen ihre Verantwortung wahrnehmen und den CETA-Vertrag beraten. Vor allem müssen sich die Länder mit aller Kraft dagegen stellen, dass das Abkommen bereits in Kraft gesetzt wird und damit gegebenenfalls Fakten zum Schaden der Länder geschaffen werden, die kaum noch rückgängig gemacht werden können.
Sowohl der Deutsche Kulturrat wie auch ver.di gehören zum Trägerkreis der bundesweiten Großdemonstrationen „Für einen gerechten Welthandel: CETA & TTIP stoppen! – Jetzt wird entschieden!“ am 17. September 2016 in sieben Städten – in Berlin, Frankfurt/Main, Hamburg, Köln, Leipzig, München und Stuttgart.

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