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Diskurs

Donnerstag, 30.06.2016

Marrakesch-Vertrag der WIPO tritt in Kraft

Kanada ist als 20. Nation dem Marrakesch-Vertrag der WIPO über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte beigetreten. Damit tritt der internationale Vertrag in drei Monaten am 30. September 2016 in Kraft. Das hat die World Intellectual Property Organi...

Kanada ist als 20. Nation dem Marrakesch-Vertrag der WIPO über urheberrechtliche Schrankenregelungen für Blinde und Sehbehinderte beigetreten. Damit tritt der internationale Vertrag in drei Monaten am 30. September 2016 in Kraft.
Das hat die World Intellectual Property Organization (WIPO) am 30. Juni 2016 mitgeteilt. Über vier Jahre wurde über diesen internationalen Vertrag verhandelt, bevor er auf der Diplomatischen Konferenz in Marokko im Juni 2013, an der Vertreter von 186 Länder der ganzen Welt teilnahmen, beschlossen wurde (siehe News vom 27. Juni 2013 ).
Das neue WIPO-Abkommen „Marrakesh Treaty to Improve Access to Published Works for Persons who are Blind, Visually Impaired, or otherwise Print Disabled” verpflichtet alle Unterzeichner, Schrankenregelungen in ihren Urheberrechten vorzusehen, und erlaubt Blindenorganisationen künftig die Weitergabe von Werken in für Blinde und Sehbehinderte zugänglichen Formaten auch über Grenzen hinweg. Im Gegenzug kann der Gesetzgeber eine Pauschalvergütung vorsehen.
Die Europäische Union hatte den Marrakesch-Vertrag im April 2014 unterzeichnet (siehe News vom 30. April 2014), Deutschland im Juni 2014 (siehe News vom 14. Mai 2014). Dennoch ist ein Beitritt noch nicht erfolgt. Derzeit durchläuft der Vertragsbeitritt das EU-Gesetzgebungsverfahren (siehe News vom 25. Mai 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info