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Diskurs

Freitag, 13.05.2016

Bundesrat lässt VG-Gesetz ohne Aussprache passieren

Ohne Aussprache hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Regelung des rechtlichen Rahmens für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften (VG-Gesetz) passieren lassen – wie auch die Bundestagsentschließung zur Verlegerbeteiligung. Damit folgte die Länderkammer in ihrer Plenars...

Ohne Aussprache hat der Bundesrat den Gesetzentwurf zur Regelung des rechtlichen Rahmens für die Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften (VG-Gesetz) passieren lassen – wie auch die Bundestagsentschließung zur Verlegerbeteiligung.
Damit folgte die Länderkammer in ihrer Plenarsitzung am 13. Mai 2016 der Empfehlung seines Rechtsausschusses, den Vermittlungsausschuss mit dem Bundestag nicht anzurufen. Noch Ende Januar hatte der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) in mehrere Änderungsvorschlägen beschlossen, insbesondere zugunsten von Verbraucherorganisationen, so die Berufung von Vertretern der Verbraucherverbänden in die Aufsichtsgremien der Verwertungsgesellschaften (siehe News vom 1. Februar 2016). Die Sicherung der Verlagsbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen, für die sich die Länderkammer am 29. Januar ebenfalls ausgesprochen hatte, wurde hingegen durch die Bundestagentschließung aufgegriffen (siehe News vom 29. April 2016).
Mit dem VG-Gesetz werden die Vorgaben der EU-Richtlinie 2014/26/EU zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik vom 26. Februar 2014 in nationales Recht umgesetzt (siehe News vom 10. April 2014). Mit dem „Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten durch Verwertungsgesellschaften“ soll einerseits entsprechend der Vorgaben der EU-Richtlinie der Rechtsrahmen zur Regulierung der Tätigkeit von Verwertungsgesellschaften harmonisiert werden, andererseits das Verfahren zur Ermittlung der Vergütung für Geräte und Speichermedien schneller und effizienter ausgestaltet werden. In Deutschland war dies bisher im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz (UrhWahrnG) geregelt, das durch das VGG ersetzt wird. Außerdem gibt es besondere Regelungen für die gebietsübergreifende Vergabe von Online-Rechten für die Nutzung von Musik im Internet, zum Beispiel für Streaming.
Der Regierungsentwurf zum VG-Richtlinien-Umsetzungsgesetz ging am 15. Januar im Bundestag mit der 1. Lesung in die Ausschüsse. In dem Regierungsentwurf sind eine Reihe von Vorschlägen von Urheberverbänden und Verwertungsgesellschaften berücksichtigt worden. Andere Veränderungen gegenüber dem Referentenentwurf allerdings nicht. Deshalb hat die Initiative Urheberrecht eine Stellungnahme zum Regierungsentwurf verfasst und übermittelt (siehe News vom 15. Januar 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info