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Diskurs

Dienstag, 19.04.2016

EU-Rechtsausschuss: Hearing zur Portabilität am 20. April

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) führt am 20. April ein Hearing zur geplanten „grenzüberschreitende Portabilität“ von Online-Inhalten durch. Eingeladen sind Experten aus Industrie und Technik wie auch Vertreter der Verbraucher, Urheber, Produzenten und Co...

Der Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) führt am 20. April ein Hearing zur geplanten „grenzüberschreitende Portabilität“ von Online-Inhalten durch. Eingeladen sind Experten aus Industrie und Technik wie auch Vertreter der Verbraucher, Urheber, Produzenten und Contentprovider.
Der Termin der Anhörung ist am Mittwoch, 20. April 2016, von 11 bis 12.30 Uhr im Europa-Parlament. Das Hearing wird per Webstream übertragen. Im Rahmen der Reform des Rechtsrahmens für das EU-Urheberrecht hatte die EU-Kommission im Dezember einen „Verordnungsvorschlag zur Gewährleistung der grenzüberschreitenden Portabilität von Online-Inhalten im Binnenmarkt vorgelegt (siehe News vom 9. Dezember 2015). Die vorgeschlagene Verordnung soll den Bewohnern der EU die Möglichkeit eröffnen, ihre zuhause erworbenen oder abonnierten Online-Inhalte auf Reisen mitzunehmen.
Dieses neue „EU-Verbraucherrecht“ soll voraussichtlich schon im Jahr 2017 Wirklichkeit werden, also im gleichen Jahr, in dem auch die Roamingentgelte innerhalb der EU abgeschafft werden. Da es sich um einen Verordnungsvorschlag handelt, wird dieses Recht nach der Verabschiedung direkt in allen 28 EU-Mitgliedstaaten gelten. Kürzlich hatte die niederländische Ratspräsidentschaft der EU hat einen Änderungsvorschlag vorgestellt, der strikte Regelungen für die Nutzung dieser Regelungen und Kontrollpflichten der Inhalteanbieter vorsieht (siehe News vom 11. April 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info