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Diskurs

Freitag, 18.03.2016

Einigung über Urheberabgaben für PCs nach 15 Jahren

VG Wort und VG Bild-Kunst haben mit dem ITK-Unternehmerverband BITKOM einen Vergleich über die Gerätevergütung für PCs geschlossen, die im Zeitraum von 2001 bis 2007 in Verkehr gebracht wurden. Damit wurde der Rechtsstreit nach 15 Jahren beendet. „Ein langjähriger Rechtsstrei...

VG Wort und VG Bild-Kunst haben mit dem ITK-Unternehmerverband BITKOM einen Vergleich über die Gerätevergütung für PCs geschlossen, die im Zeitraum von 2001 bis 2007 in Verkehr gebracht wurden. Damit wurde der Rechtsstreit nach 15 Jahren beendet.
„Ein langjähriger Rechtsstreit durch alle Instanzen – unter Einbeziehung des Bundesverfassungsgerichts und des Europäischen Gerichtshofs – geht damit erfolgreich zu Ende” heißt es in der VG-Wort-Pressemitteilung. Dabei ging es um die Frage, ob für die gesetzlich erlaubten Vervielfältigungen von Text und Bild nach dem bis Ende 2007 geltendem Urheberrecht, eine Gerätevergütung für PC und Drucker zu zahlen war. Nachdem der Bundesgerichtshof im Juli 2014 diese Frage „dem Grunde nach“ zu Gunsten der Verwertungsgesellschaften entschieden hatte (siehe News vom 3. Juli 2014), war noch die Höhe der Vergütung offen. Im Hinblick auf Drucker konnte im vorigen Jahr eine Einigung zwischen den Parteien erreicht werden (siehe News vom 24. Juli 2015).
Nun haben sich VG Wort und VG Bild-Kunst sowie BITKOM auch über die Vergütung von PC für den genannten Zeitraum außergerichtlich verständigt. Die Vergütung beträgt im gesamten Vergleichszeitraum – ausschließlich für die Vervielfältigung von Text und Bild – pro Verbraucher-PC 3,50 Euro und pro Business-PC 2,00 Euro. Ursprünglich hatte die VG Wort einen Tarif veröffentlicht, mit dem 30 Euro pro PC gefordert wurden. Wie hoch die Einnahmen für die Verwertungsgesellschaften insgesamt sein werden, hängt von der Anzahl der in Verkehr gebrachten Geräten ab. Die erforderlichen Zahlen werden aufgrund des Vergleichs ermittelt werden.
„Damit konnte erfreulicherweise eine angemessene Lösung gefunden werden, die weitere langjährige gerichtliche Auseinandersetzungen über die Höhe der Vergütung für PC für die Jahre 2001 bis 2007 in Bezug auf Vervielfältigungen von Text und Bild überflüssig werden lässt”, erklärte die VG Wort. Dies ändere allerdings nichts daran, „dass die Durchsetzung der Geräte- und Speichermedienvergütung für die Zukunft dringend verbessert werden muss.” Sie verweist dabei auf das neue Verwertungsgesellschaftengesetz. Dies macht auch BITKOM in seiner Pressemitteilung – mit anderer Intention. „Das derzeitige System der Pauschalabgaben ist ein Auslaufmodell aus den 60er Jahren des letzten Jahrhunderts. Die Pauschalabgaben sollten an die Erfordernisse der digitalen Zeit angepasst werden”, erklärte Hauptgeschäftsführer Bernhard Rohleder.

Pressekontakt: info@urheber.info