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Diskurs

Donnerstag, 10.03.2016

Verlagsbeteiligung: Verkündungstermin des BGH am 21. April 2016

Nach der mündlichen Verhandlung im Verfahren um die Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort vor dem Bundesgerichtshof ist am 10. März noch kein Urteil ergangen. Der BGH hat die Verkündung einer Entscheidung für den 21. April 2016 angekündigt. Das hat die VG Wort...

Nach der mündlichen Verhandlung im Verfahren um die Verlagsbeteiligung an den Ausschüttungen der VG Wort vor dem Bundesgerichtshof ist am 10. März noch kein Urteil ergangen. Der BGH hat die Verkündung einer Entscheidung für den 21. April 2016 angekündigt.
Das hat die VG Wort in einer kurzen Pressemitteilung gemeldet. Aus der dpa-Meldung erfährt man immerhin, dass die VG Wort und der betroffene Verlag C. H. Beck in der zweistündigen Verhandlung anregten, auch diesen Fall dem EuGH in Luxemburg vorzulegen. Der Vorsitzende Richter des I. Zivilsenats Wolfgang Büscher habe betont, dass in dem konkreten Fall zwar um einen vergleichsweise geringen Betrag gestritten wird. Kippe aber das System, gingen den Verlagen Einnahmen in Millionenhöhe verloren. Der Börsenverein war mit Prozessbeobachtern in Karlsruhe vertreten und berichtet ausführlich auf boersenblatt.net. Fazit: „Ausgang offen”.
In dem Verfahren vor dem BGH (Az.: I ZR 198/13) geht es um die Klage des wissenschaftlichen Autors Martin Vogel, die VG Wort sei nicht berechtigt, bei ihren Ausschüttungen an den Kläger einen Verlagsanteil zu berechnen. Das Revisionsverfahren der Verwertungsgesellschaft Wort gegen die Entscheidung des OLG München vom Oktober 2013 (siehe News vom 23. Oktober 2013) hatte der BGH im Dezember 2014 ausgesetzt (siehe News vom 19. Dezember 2014), um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im sogenannten Reprobel-Verfahren abzuwarten, in dem es unter anderem auch um die Verlagsbeteiligung an der Kopiervergütung ging. Die EuGH-Entscheidung fiel bekanntlich im November 2015 (siehe News vom 12. November 2015) und schlug – nicht nur – in Deutschland hohe Wellen.
Die Verwaltungsräte der VG Wort und der VG Bild-Kunst hatten nach Bewertung des Reprobel-Urteils des EuGH beschlossen, die Ausschüttungen an Verlage weiterhin auszusetzen. Außerdem wurde von den Verlagen kurzfristig eine Erklärung für einen Verjährungsverzicht für die bereits gezahlten Ausschüttungen des Jahres 2012 eingefordert (siehe News vom 30. November 2015).
Kürzlich hatten sich Bundesjustizminister Heiko Maas und Kulturstaatsministerin Monika Grütters in einem Schreiben an EU-Kommissar Günther Oettinger dafür ausgesprochen, Verleger auch weiterhin an gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber zu beteiligen (siehe News vom 22. Februar 2016 ). Sie schlagen dafür eine Ergänzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie vor. Konkret: einen neuen Artikel 5a der EU-Urheberrechtsrichtlinie (InfoSoc-Richtlinie). Er soll es den Mitgliedstaaten ermöglichen, die verlegerische Leistung anzuerkennen, indem sie die Verleger an den bestehenden gesetzlichen Vergütungsansprüchen der Urheber beteiligen.
Die VG Wort hatte diesen Schritt begrüßt, zugleich aber die Bundesregierung dringend gebeten, die Regelungsmöglichkeiten auf nationaler Ebene weiter zu prüfen. Das Gesetzgebungsverfahren für ein Verwertungsgesellschaftengesetz „würde einen unmittelbaren Anknüpfungspunkt bieten, um zunächst im deutschen Recht die Zulässigkeit der Beteiligung von Verlegern an den Ausschüttungen der Verwertungsgesellschaften sicherzustellen, heißt es in ihrer Stellungnahme. Dafür hatte sich auch bereits der Bundesrat ausgesprochen (siehe News vom 1. Februar 2016).

Pressekontakt: info@urheber.info