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Diskurs

Donnerstag, 18.02.2016

VGG-Anhörung: Kontroverse der Sachverständigen

Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) am 17. Februar 2017 „sind unterschiedliche Interessen deutlich zutage getreten.“ Der Berichterstatter des Parlamentsinfor...

Bei einer öffentlichen Anhörung des Bundestagsausschusses für Recht und Verbraucherschutz zum Gesetzentwurf für ein Verwertungsgesellschaftengesetz (VGG) am 17. Februar 2017 „sind unterschiedliche Interessen deutlich zutage getreten.“
Der Berichterstatter des Parlamentsinformationsdienstes „Heute im Bundestag“ (hib) stellt seinen Bericht deshalb unter die Überschrift „Kontroverse um Urheberrechte“ – doch um die ging es weniger, sondern deren Wahrnehmung durch Verwertungsgesellschaften. Gegenstand war der VGG-Regierungsentwurf ( BT-Drs. 18/7223), mit dem die Richtlinie der EU zur Harmonisierung des Rechtsrahmens von Verwertungsgesellschaften in nationales Recht umgesetzt werden soll (siehe News vom 11. November 2015).
Ein Konfliktpunkt unter den Sachverständigen der Anhörung, zu der federführende Rechtsausschuss nach der 1. Lesung im Bundestag eingeladen hatte (siehe News vom 3. Februar 2016), war die Sicherheitsleistung vor, die von den Herstellern zu hinterlegen ist. Naturgemäß griff Rechtsanwalt Stefan Laun als gemeinsamer Vertreter von drei Verbänden der Geräteindustrie diese Regelung scharf an. Sie sei systemfremd und zudem zu unbestimmt. Zudem sei der Forderungsausfall „die absolute Ausnahme“ und keinesfalls die Regel, sagte er laut hib.
Dass sahen die Vertreter auf Seiten der Verwertungsgesellschaften verständlicherweise völlig anders. Die vorgesehenen gesetzlichen Bestimmungen seien „grundsätzlich geeignet“, um deren „Verhandlungsmacht der teils multinationalen Rechtenutzer“ zu stärken, sagte Jürgen Becker als Vertreter der Zentralstelle für private Überspielungsrechte (ZPÜ). Dem stimmte Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht, in der mehr als 35 Verbände und Gewerkschaften zusammengeschlossen sind, zu. Er gab zu bedenken, dass die wirtschaftlichen Probleme vieler Rechteinhaber größer seien als die der Industrie.
Der Marburger Medienrechtler Georgios Gounalakis forderte laut hib, die Kulturförderung durch die Verwertungsgesellschaften aus dem Gesetzentwurf zu streichen. „Eine direkte Kulturförderung hat im Urheberrecht nichts zu suchen“, zitiert Stefan Krempl den Rechtsprofessor bei heise online. Die Kulturförderung lasse sich verfassungsrechtlich gut begründen, hielt Tobias Holzmüller von der GEMA dagegen. „Die Mitglieder wollen fördern, das ist keine Bürde für sie“, so der Justiziar laut Krempl. Gerhard Pfennig, früher Vorstand der VG-Bild-Kunst, verwies darauf, dass die Urheber selbst bei den Mitgliederversammlungen über diese Mittelverwendung entschieden. Die kulturelle und auch soziale Förderung der Verwertungsgesellschaften sei „Ausdruck der Sozialpflichtigkeit auch des geistigen Eigentums“.
Eine große Rolle spielte in der Anhörung auch das Reprobel-Urteil des Europäischen Gerichtshofs, berichtet hib. Das Urteil vom 12. November 2015 (siehe News vom 12. November 2015), hatte bereits den Bundesrat veranlasst, in seiner Stellungnahme zum VGG-Gesetzentwurf die Bundesregierung aufzufordern, sich auf europäischer Ebene für eine Festschreibung dieses Verlegerrechts einzusetzen (siehe News vom 1. Februar 2016). VG-Wort-Geschäftsführer Robert Staats wandte ein, dass eine europarechtliche Klärung lange dauere. Die EuGH-Entscheidung lasse aber auch eine Festschreibung der Verlegerbeteiligung im nationalen Recht zu. Dazu forderte er – wie der Bundesrat – die Abgeordneten auf.
Zu den Regelungen für das Binnenverhältnis der Verwertungsgesellschaften nannte Tobias Holzmüller es problematisch, dass neben der persönlichen Anwesenheit in der Mitgliederversammlung auch die elektronische Abstimmung ermöglicht werden soll. Die entsprechenden Abstimmungssysteme seien derzeit noch zu anfällig für Fehler oder Manipulationen. Michael Weller, Verwaltungsrat der Cultural Commons Collecting Society (C3S), schlug laut hib eine Kann-Vorschrift zur elektronischen Stimmrechtswahrnehmung anstelle des geplanten Zwangs vor. Zudem könne analog zum Aktiengesetz festgelegt werden, dass eine technische Störung während des Abstimmungsvorgangs kein Anfechtungsgrund ist.
Die spektakulärsten Forderungen erhob René Houareau, Vertreter des Bundesverbands Musikindustrie, einem der Träger der Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten (GVL). Laut hib forderte er eine Stimmengewichtung bei Mitgliederversammlungen der Verwertungsgesellschaften zu erlauben. Laut heise online die im Gesetzentwurf vorgesehene Kulturförderung auch auf weitere „soziale Zwecke“ auszudehnen, so um „effektive Modelle der Piraterieverfolgung“ zu fördern. Klar das der heise-Artikel über die VGG-Anhörung unter der Überschrift „Musikindustrie: Kulturpauschale auch zur Pirateriebekämpfung nutzen“ erschien.

Pressekontakt: info@urheber.info