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Diskurs

Mittwoch, 20.01.2016

Verlagsbeteiligung: BGH verhandelt am 10. März 2016 weiter

Der Bundesgerichtshof nimmt das Verfahren zum Verteilungsplan der VG Wort mit einem Verhandlungstermin am 10. März 2016 wieder auf. Auch im Bundestag wurde die Verlagsbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen sowohl von Bundesjustizminister Heiko Maas als auch von m...

Der Bundesgerichtshof nimmt das Verfahren zum Verteilungsplan der VG Wort mit einem Verhandlungstermin am 10. März 2016 wieder auf. Auch im Bundestag wurde die Verlagsbeteiligung an den gesetzlichen Vergütungsansprüchen sowohl von Bundesjustizminister Heiko Maas als auch von mehreren Abgeordneten thematisiert.
Das Revisionsverfahren der Verwertungsgesellschaft Wort gegen die Entscheidung des OLG München vom Oktober 2013 (siehe News vom 23. Oktober 2013) hatte der BGH im Dezember 2014 ausgesetzt (siehe News vom 19. Dezember 2014), um eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im sogenannten Reprobel-Verfahren abzuwarten, in dem es unter anderem auch um die Verlagsbeteiligung an der Kopiervergütung ging. Die EuGH-Entscheidung fiel bekanntlich im November 2015 (siehe News vom 12. November 2015) und schlug – nicht nur – in Deutschland hohe Wellen.
Die Verwaltungsräte der VG Wort und der VG Bild-Kunst hatten nach Bewertung des Reprobel-Urteils des EuGH beschlossen, die Ausschüttungen an Verlage weiterhin auszusetzen. Außerdem wurde von den Verlagen kurzfristig eine Erklärung für einen Verjährungsverzicht für die bereits gezahlten Ausschüttungen des Jahres 2012 eingefordert (siehe News vom 30. November 2015). Nun wird das Revisionsverfahren über die Klage des wissenschaftlichen Autors Martin Vogel, die VG Wort sei nicht berechtigt, bei ihren Ausschüttungen an den Kläger einen Verlagsanteil zu berechnen, mit einem Verhandlungstermin am 10. März 2016 um 11 Uhr wieder aufgenommen, informiert der BGH in einer Pressemitteilung.
Währenddessen wurde die Verlagsbeteiligung bei der ersten Lesung zum Entwurf des neuen Verwertungsgesellschaftengesetzes im Deutschen Bundestag thematisiert (siehe News vom 15. Januar 2016). In seiner Rede machte Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) – wie schon auf dem Zukunftskonferenz der Initiative Urheberrecht – erneut deutlich, dass er sich in Brüssel dafür einsetzen wird, dass auch in Zukunft Autoren und Verlage gesetzliche Vergütungsansprüche gemeinsam wahrnehmen können. Zu Gunsten einer Sicherung der Verlagsbeteiligung sprachen sich in der Debatte explizit auch die Abgeordneten der CDU/CSU-Fraktion Stefan Heck, Marco Wanderritz und Volker Ullrich aus, während Christian Flisek (SPD) sagte, man müsse zunächst das Urteil des Bundesgerichtshofs abwarten (Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode – Stenografischer Bericht 150. Sitzung, S. 14800 – 14808).

Pressekontakt: info@urheber.info