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Diskurs

Donnerstag, 10.12.2015

Verständigung über Intranetnutzungen an Hochschulen

Die Kultusministerkonferenz der Länder und die Verwertungsgesellschaft Wort haben sich darauf verständigt, die gesetzlich erlaubten Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen, wie sie beispielsweise für digitale Semesterapparate von Bedeutung sind, im Jahr 2016 nochmals übe...

Die Kultusministerkonferenz der Länder und die Verwertungsgesellschaft Wort haben sich darauf verständigt, die gesetzlich erlaubten Intranetnutzungen an öffentlichen Hochschulen, wie sie beispielsweise für digitale Semesterapparate von Bedeutung sind, im Jahr 2016 nochmals über eine angemessene Pauschalzahlung zu vergüten.
Im Jahr 2016 ist daher noch keine Einzelerfassung der Nutzungen nach § 52a UrhG durch die Hochschulen vorzunehmen, heißt es in einer gemeinsamen Pressemitteilung der KMK und VG Wort vom 8. Dezember 2015. Darüber hinaus soll im ersten Quartal 2016 das geplante Verfahren für die Erfassung und Meldung der einzelnen, an den Hochschulen vorgenommenen Nutzungen weiter entwickelt werden. Das Meldeverfahren soll – im Vergleich zu dem im Pilotprojekt der Universität Osnabrück im Wintersemester 2014/2015 erprobten Verfahren – deutlich vereinfacht und für die Hochschulen nutzerfreundlich ausgestaltet werden. Eine entsprechende Meldung und Abrechnung wird damit nicht vor dem 1. Januar 2017 erfolgen.
§ 52a UrhG erlaubt es, Teile eines Werkes oder Artikel aus Zeitungen oder Zeitschriften in das Intranet von Hochschulen einzustellen. Bedeutung hat dies insbesondere für sogenannte digitale Semesterapparate. Für die Nutzung ist eine angemessene Vergütung zu zahlen, die bei Schriftwerken über die VG Wort abzuwickeln ist. Die Geltung dieser Schrankenregelung zugunsten von Wissenschaft und Unterricht wurde Ende 2014 entfristet (siehe News vom 29. November 2014).
Die Auslegung des § 52a UrhG war zwischen den Ländern und der VG Wort höchst umstritten und führte zu einem langjährigen Rechtsstreit. Mit Urteil vom März 2013 klärte der Bundesgerichtshof eine Reihe der streitigen Punkte, verwies aber dennoch den Rechtsstreit zur neuen Verhandlung und Entscheidung zurück an das Oberlandesgericht München (siehe News vom 29. November 2013). Diese Zäsur nutzten VG Wort und Bundesländer, für eine außergerichtliche Einigung und das Pilotprojekt an der Universität Osnabrück (siehe News vom 27. Juni 2015).

Pressekontakt: info@urheber.info