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Diskurs

Mittwoch, 07.10.2015

Vergütungsregeln: Kölner Urteil stärkt Status der Freien

Die DuMont-Schauberg-Redaktionsgemeinschaft für Kölner Tageszeitungen darf ihre Honorarvereinbarung für freie Journalistinnen und Journalisten in einem zentralen Punkt nicht weiter anwenden, entschied das Landgericht Köln in einem jetzt veröffentlichten rechtskräftigen Urteil....

Die DuMont-Schauberg-Redaktionsgemeinschaft für Kölner Tageszeitungen darf ihre Honorarvereinbarung für freie Journalistinnen und Journalisten in einem zentralen Punkt nicht weiter anwenden, entschied das Landgericht Köln in einem jetzt veröffentlichten rechtskräftigen Urteil.
Das Gericht folgte damit einem Klageantrag des Deutschen Journalisten-Verbands und der Deutschen Journalistinnen- und Journalisten-Union (dju in ver.di) gegen die Rheinische Redaktionsgemeinschaft. Die für den Kölner Stadt-Anzeiger und die Kölnische Rundschau tätige Redaktionsgemeinschaft, ein 2014 gegründetes Unternehmen des MDS-Konzerns, wollte per Honorarvereinbarung die Freien als nebenberuflich tätige Journalisten einstufen. Damit hätten sie anerkannt, dass die Gemeinsamen Vergütungsregeln für Zeitungsfreie, die Mindesthonorare vorsehen, für sie nicht gelten. Dem hat das Landgericht Köln bereits im September 2014 mit sofortiger Wirkung in einer Einstweiligen Verfügung einen Riegel vorgeschoben (siehe News vom 9. September 2014). Am 7. Oktober 2015 erging das rechtskräftige Urteil (Az.: 33 O 92/15).
Als einen weiteren Erfolg der freien Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen haben DJV und dju in ver.di das Urteil des LG Köln gegen die Rheinische Redaktionsgemeinschaft begrüßt. „Der dreiste Versuch der Verlage DuMont und Heinen, die Freien auf den Status von Nebenberuflern zu drücken, ist damit gescheitert“, sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. „Die Kölner Richter haben dem Honorardumping auf Kosten der Freien die rote Karte gezeigt.“, betonte Cornelia Haß, Bundesgeschäftsführerin der dju in ver.di.
Die Journalistengewerkschaften forderten die Verantwortlichen der Rheinischen Redaktionsgemeinschaft und aller anderen Tageszeitungsredaktionen auf, endlich nach den bereits 2010 vereinbarten Vergütungsregeln (siehe News vom 5. Januar 2010) zu honorieren. Bereits Mitte 2013 hatte das LG Köln eine Tageszeitung zur Honorarnachzahlung aufgrund der Vergütungsregeln verurteilt (siehe News vom 26. Juli 2013).

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