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Diskurs

Donnerstag, 16.07.2015

Verbände fordern neuen Etatposten für Mediathekennutzung

In einem offenen Brief haben neun Branchenverbände von Fernsehschaffenden sowie die Deutsche Akademie für Fernsehen und der Film- und Medienverband NRW gemeinsam die Intendanten von ARD und ZDF aufgefordert, einen neuen Etatposten „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung“ bei d...

In einem offenen Brief haben neun Branchenverbände von Fernsehschaffenden sowie die Deutsche Akademie für Fernsehen und der Film- und Medienverband NRW gemeinsam die Intendanten von ARD und ZDF aufgefordert, einen neuen Etatposten „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung“ bei der KEF anzumelden.
Die Verbände der Produzenten, Urheber und ausübenden Künstler fordern seit langem eine faire Vergütung für die Nutzung von Filmen in den öffentlich-rechtlichen Mediatheken. Da eine Ausweitung oder gar komplette Abschaffung der bisherigen Sieben-Tage-Regelung für die Mediatheken von ARD und ZDF absehbar ist, hatten sie im April in einer gemeinsamen Erklärung vorgeschlagen, bereits im nächsten Rundfunkänderungsstaatsvertrag einen Etatposten „Lizenzkosten nicht-lineare Verbreitung“ verbindlich zu verankern (siehe News vom 14. April 2015). Vor dem Treffen der Ministerpräsidenten der Länder am 18. Juni hatte Initiative Urheberrecht diese Forderung mit einer Stellungnahme unterstützt (siehe News vom 17. Juni 2015).
Da die Ministerpräsidenten ihre Beschlussfassung aufs Frühjahr 2016 vertagt haben, sehen die Verbände nun ARD und ZDF gefordert, denn beide Anstalten müssen in Kürze ihren Finanzbedarf für 2017 bis 2020 bei der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) anmelden. In dem offenen Brief bitten sie den ARD-Vorsitzenden Lutz Marmor und den ZDF-Intendanten Thomas Bellut, „neben den notwendigen Mitteln für eine wirklich kostendeckende Finanzierung der laufenden Produktions- bzw. Lizenzkosten im Bereich der Auftrags- und Koproduktionen vorsorglich auch einen ausreichend hohen Mehrbedarf zur Abgeltung der VoD-Rechte von Produzenten und Urhebern einzukalkulieren und anzumelden.“ Dieser sollte aus der Sicht der Verbände ein Prozent der Rundfunkabgabe nicht unterschreiten und strikt zweckgebunden ausschließlich der Abgeltung von Online-Nutzungen dienen.
Für die KEF, so die Verbände, gebe es keinen Grund, eine solche Anmeldung abzulehnen, soweit die Entgrenzung der Mediathekenfrist tatsächlich von den Ministerpräsidenten beschlossen werde, heißt es in dem Schreiben, das unter anderem von der Arbeitsgemeinschaft Dokumentarfilm (AG DOK), dem Bundesverband Schauspiel (BFFS), Bundesverband Filmschnitt Editor, CC Composers Club, DEFKOM in Deutscher Komponistenverband (DKV), mediamusic e.V. und dem Verband Deutscher Drehbuchautoren (VDD) sowie dem Verband Deutscher Filmproduzenten unterzeichnet ist.

Pressekontakt: info@urheber.info