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Diskurs

Dienstag, 31.03.2015

Urhebervertragsrecht: Maas will demnächst Regelung vorschlagen

Heiko Maas (SPD) will für die Reform des Urhebervertragsrechts „demnächst einen konkreten Regelungsvorschlag vorlegen“, erklärte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz in einem Interview. Der rechtliche Rahmen für eine faire Bezahlung – der gesetzliche Anspru...

Heiko Maas (SPD) will für die Reform des Urhebervertragsrechts „demnächst einen konkreten Regelungsvorschlag vorlegen“, erklärte der Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz in einem Interview.
Der rechtliche Rahmen für eine faire Bezahlung – der gesetzliche Anspruch auf angemessene Vergütung – sei seit der Reform 2002 grundsätzlich vorhanden. Nun gelte es, die bisherigen Erfahrungen mit der Durchsetzung des Anspruchs in der Praxis zu bilanzieren und hieraus die nötigen Konsequenzen zu ziehen, sagte der Justizminister in seinem ersten großen Interview zur Urheberrechtsreform mit der Zeitschrift promedia. „Kreative brauchen sowohl einzelvertraglich als auch kollektiv geeignete Rechte, um faire Vergütungsstandards gegen strukturell meist überlegene Verwerter tatsächlich auch durchsetzen zu können“, sagte Maas. „Hierzu möchte ich demnächst einen konkreten Regelungsvorschlag vorlegen.“
Ansonsten nennt der Minister in dem Interview, dass das BMJV auch auf seiner eigenen Website veröffentlicht hat, „eine ganze Reihe von Projekten, die wir im Urheberrecht im Laufe dieser Legislaturperiode anpacken wollen.“ Dabei gehe es im Wesentlichen um vier Politikfelder: Kollektive Rechtewahrnehmung, Bildung und Wissenschaft, Urhebervertragsrecht und Urheberrecht im digitalen Zeitalter. „Besondere Priorität“ habe im BMJV derzeit die kollektive Rechtewahrnehmung, schon weil bis April 2016 eine entsprechende EU-Richtlinie umzusetzen sei (siehe News vom 10. April 2014).
Weil die entsprechende Richtlinie „sehr detailverliebt“ sei, müsse Deutschland das Urheberrechtswahrnehmungsgesetz neu ordnen. „Bei dieser Gelegenheit werden wir die Regeln für die Privatkopievergütung auf Geräte (z.B. für Kopierer oder PCs) und Medien (z.B. für CD-Rohlinge oder USB-Sticks) effizienter gestalten“, kündigte Maas an.
Ein anderes wichtiges Feld sei der Bereich Bildung und Wissenschaft, so die Nutzung digitaler Medien im Schulunterricht. Bei der Ausweitung von Nutzerbefugnissen und der damit verbundenen gesetzliche Beschränkung des Urheberrechts werde das Ministerium prüfen, so Maas, „in welcher Weise dieser Eingriff mit einer angemessene Vergütung für die Rechtsinhaber zu kompensieren ist.“

Pressekontakt: info@urheber.info