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Diskurs

Dienstag, 07.10.2014

VG-Recht: BMJV erhielt rund 50 Stellungnahmen

Rund 50 Stellungnahmen zur Anpassung des deutschen Urheberrechts an die neuen EU-Regelungen für Verwertungsgesellschaften sind beim Bundesjustizministerium eingegangen. Das hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Nachfrage gegenüber dem

Rund 50 Stellungnahmen zur Anpassung des deutschen Urheberrechts an die neuen EU-Regelungen für Verwertungsgesellschaften sind beim Bundesjustizministerium eingegangen.
Das hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf Nachfrage gegenüber dem Internetrechtsportal iRights.info erklärt. Das BMJV hatte im Juli einen umfangreichen Fragebogen an die interessierten Kreise versandt. Bis Ende der Abgabefrist am 15. September hatten Wirtschafts- und Berufsverbände, Verbraucherschutzorganisationen und den Verwertungsgesellschaften sowie einzelnen Urheberrechtsexperten die Möglichkeit Stellung zu beziehen. Für eine neue gesetzliche Regelung hatte auch die Initiative Urheberrecht ihre Stellungnahme an das Bundesjustizministerium geschickt (siehe News vom 12. September 2014).
In ihren Antworten an das Justizministerium spricht sich die Initiative Urheberrecht unter anderem dafür aus, dass Verwertungsgesellschaften (auch aus dem Ausland) weiterhin nur nach staatlicher Zulassung und unter staatlicher Kontrolle in Deutschland tätig werden sollten. Auch müsse – wie bisher – der „Wahrnehmungszwang" erhalten bleiben, also die Verpflichtung der Verwertungsgesellschaft, mit jedem Rechteinhaber, der dies wünscht, einen Wahrnehmungsvertrag abzuschließen. Die Initiative tritt ebenfalls dafür ein, die Sozial- und Kulturförderung der Verwertungsgesellschaften auch künftig zu erhalten. In der Stellungnahme geht es auch um die Stärkung der Rechtsposition des einzelnen Urhebers innerhalb der Verwertungsgesellschaften und die Ausgestaltung der im Koalitionsvertrag versprochene Hinterlegungspflicht für geschuldete Vergütungen (siehe News vom 27. November 2013).

In seinem Artikel auf iRights.info hat Henry Steinhau sich vier Stellungnahmen näher angesehen:

außerdem einen offenen Brief des Composers Clubs, Berufsverband der Auftragskomponisten in Deutschland, an den vzbv wegen dessen Stellungnahme.
Am 10. April 2014 ist die EU-Richtlinie zur kollektiven Rechtewahrnehmung und Online-Musik in Kraft getreten. Innerhalb von zwei Jahren müssen die Regelungen zu Verwertungsgesellschaften und Mehrgebietslizenzen in nationales Recht umgesetzt werden (siehe News vom 10. April 2014). Dazu will das BMJV jetzt die Antworten der interessierten Kreise auswerten und einen ersten Referentenentwurf erarbeiten, der erneut den Verbänden und Experten zur Kommentierung vorgelegt und gegebenenfalls entsprechend überarbeitet werden soll, schreibt Steinhau. Das Verfahren soll vor der Sommerpause 2015 abgeschlossen werden, um nach der Pause die parlamentarischen Schritte für eine Gesetzesänderung einzuleiten. Das soll bis Frühjahr 2016 abgeschlossen sein, der Umsetzungsfrist der EU-Richtlinie.

Pressekontakt: info@urheber.info