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Diskurs

Freitag, 21.02.2014

EU-Folgerecht: „Key Principles" unterzeichnet

Mit der Unterzeichnung eines gemeinsames Papier über „Grundprinzipien und Empfehlungen für die Verwaltung des Urheberfolgerechts” ist der Stakeholder Dialog auf EU-Ebene erfolgreich abgeschlossen worden. 2013 hatte die EU-Kommission einen Dialog der Interessengruppen einberuf...

Mit der Unterzeichnung eines gemeinsames Papier über „Grundprinzipien und Empfehlungen für die Verwaltung des Urheberfolgerechts” ist der Stakeholder Dialog auf EU-Ebene erfolgreich abgeschlossen worden.
2013 hatte die EU-Kommission einen Dialog der Interessengruppen einberufen mit dem Ziel, für alle Mitgliedsstaaten praktische Hinweise für die erfolgreiche Umsetzung des Folgerechts zu erarbeiten. Am Stakeholder Dialog waren die Künstlerverbände, Verwertungsgesellschaften und Vertreter der internationalen Kunsthandelsverbände beteiligt.
Mit einer Richtlinie aus dem Jahr 2001 wurde das Folgerecht europaweit harmonisiert. Ein vollständiges und umfangreiches Folgerecht, das auch die Erben bereits verstorbener Künstler berechtigt, wird in einigen Mitgliedsstaaten jedoch erst seit 2010 gewährt. Seit Beginn der Harmonisierung des Folgerechts wehrt sich vor allem der englische Kunsthandel vehement dagegen.
In nur vier Sitzungen ist es gelungen, ein gemeinsames Papier zur Anwendung des Folgerechtes zu entwickeln – die „Key Principles and Recommendations on the management of the Author Resale Right” (Download). Sie befassen sich sowohl mit den Fragen der Transparenz und der Verwaltung wie auch mit Empfehlungen zur Information der betroffenen Kreise in den jeweiligen Mitgliedsstaaten. Auch die vom Kunsthandel ins Feld geführten praktischen Probleme werden behandelt.
Am 17. Februar 2014 erfolgte in Brüssel die Unterzeichnung der „Key Principles” in Anwesenheit des EU-Binnenhandelskommissars Michel Barnier. „Ein großer Erfolg und ein wichtiger Schritt in der Geschichte des Folgerechts in der EU”, sagte Olivier Hinnewinkel, Generaldirektor der CISAC.
So sieht es auch die VG Bild-Kunst. Während das Folgerecht in Deutschland aufgrund der guten und engen Zusammenarbeit zwischen der VG Bild-Kunst und den Galerien, Auktionshäusern und Kunsthandelsverbänden weitgehend unproblematisch wahrgenommen werden könne, gebe es in einigen Mitgliedsstaaten immer noch Verwaltungsprobleme. Diese sollen nun in nationalen Workshops gelöst werden. „Auch die Bild-Kunst wird sich dabei engagieren, um sicherzustellen, dass dieses wichtige Recht für alle Künstler europaweit angemessen verwaltet wird.”

Pressekontakt: info@urheber.info