Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 08.01.2014

BMJ: Betrachten von Videostreams keine Rechtsverletzung

Die Bundesregierung hält das Betrachten von Videostreams im Internet nicht für eine Urheberrechtsverletzung. So heißt es in der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion. Die Abgeordneten der Linken hatten die Bundesregierung nach

Die Bundesregierung hält das Betrachten von Videostreams im Internet nicht für eine Urheberrechtsverletzung. So heißt es in der Antwort des Bundesjustizministeriums auf eine Kleine Anfrage der Linksfraktion.
Die Abgeordneten der Linken hatten die Bundesregierung nach „Konsequenzen aus der Abmahnwelle gegen Nutzerinnen und Nutzer des Videostream-Portals Redtube.com” gefragt. Im Dezember hatte eine Anwaltskanzlei im Auftrag der in der Schweiz ansässigen „The Archive AG“ an Redtube-Nutzer massenhaft Abmahnungen verschickt: Die Betroffenen sollen 250 Euro zahlen und eine Unterlassungserklärung abgeben. Die „Abmahnungen wegen Porno-Streaming” gingen wochenlang durch alle Medien. Mittlerweile wird gegen die Abmahnkanzlei ermittelt.
In der Antwort auf die Anfrage, über die Spiegel Online groß berichtete, schreibt das Justizministerium, die schwarz-rote Regierung halte „das reine Betrachten eines Videostreams nicht für eine Urheberrechtsverletzung". Das BMJ stützt seine Einschätzung auf die Paragrafen 44a und 53 des Urheberrechtsgesetzes. Einschränkend heißt es weiter: „Ob die Nutzung von Streaming-Angeboten eine Vervielfältigung darstellt, die Rechte von Urhebern oder Leistungsschutzberechtigten verletzt, ist allerdings bislang noch nicht durch die höchstrichterliche Rechtsprechung geklärt worden.” Letztlich könne die Frage „nur vom Europäischen Gerichtshof entschieden werden”.
Selbst für eine gesetzliche Klarstellung will die Bundesregierung nicht sorgen.„Die Bundesregierung will das Urheberrecht den Erfordernissen und Herausforderungen des digitalen Zeitalters anpassen und dabei die digitalen Nutzungspraktiken berücksichtigen”, heißt es lediglich auf die Frage der Linken, ob die Regierung die Gesetzeslage klarer fassen will. „Die Bundesregierung bleibt auf halbem Weg stehen”, kritisiert deren Abgeordnete Halina Wawzyniak. Wenn „die Bundesregierung der Auffassung ist, es handelt sich nicht um eine Urheberrechtsverletzung, dann kann sie doch gesetzgeberisch Klarheit schaffen.”

Pressekontakt: info@urheber.info