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Diskurs

Donnerstag, 19.09.2013

VG Wort will Presse-Leistungsschutzrecht wahrnehmen

Die VG Wort will die Rechte aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger und dem Beteiligungsanspruch der Urheber wahrnehmen. Um darüber zu beraten und den Wahrnehmungsvertrag entsprechend zu erweitern, hat der Vorstand der Verwertungsgesellschaft beschlossen, zu einer auß...

Die VG Wort will die Rechte aus dem Leistungsschutzrecht für Presseverleger und dem Beteiligungsanspruch der Urheber wahrnehmen.
Um darüber zu beraten und den Wahrnehmungsvertrag entsprechend zu erweitern, hat der Vorstand der Verwertungsgesellschaft beschlossen, zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung am 29. November 2013 in München einzuladen, heißt es in einer Pressemitteilung. Eine solche gemeinsame Rechtewahrnehmung innerhalb einer Verwertungsgesellschaft biete sich an, um das neue Recht effektiv durchsetzen zu können.
Die VG Wort nimmt seit ihrer Gründung im Jahr 1958 bestimmte Rechte von Autoren und Verlagen, auch von Zeitungs- und Zeitschriftenverlagen, wahr. „Eine zukünftige Wahrnehmung des Leistungsschutzrechts der Presseverleger würde diese Rechtewahrnehmung sinnvoll ergänzen. Gleichzeitig würde sichergestellt werden, dass auch die Urheber angemessen an den Einnahmen beteiligt werden", erklärte deren geschäftsführender Vorstand Robert Staats.
Das umstrittene Leistungsschutzrecht für Presseverleger war durch eine Änderung des Urheberrechtsgesetzes am 1. August in Kraft getreten (siehe News vom 30. Juli 2013). Journalistenverbände hatten gegen das Gesetz Stellung bezogen. Außer grundsätzlicher Kritik bemängeln sie unter anderem, dass die Interessen der Urheber nicht berücksichtigt werden, da die Höhe des Vergütungsanspruchs für die Journalistinnen und Journalisten nicht festgelegt ist und die Lizenzierung nach dem Gesetz durch die einzelnen Verlage und nicht durch eine Verwertungsgesellschaft erfolgen soll (siehe News vom 1. März 2013).
Zunächst hatten die Verlage angekündigt, eine eigene Verwertungsgesellschaft gründen zu wollen. Vor wenigen Tagen hatte Christoph Keese, Executive Vice President der Axel Springer AG, auf einer Tagung zum Thema Leistungsschutzrecht mitgeteilt, dass sich Springer in fortgeschrittenen Verhandlungen mit einer Verwertungsgesellschaft befinden würde und beabsichtigt sei, das Leistungsschutzrecht in absehbarer Zeit über eine Verwertungsgesellschaft wahrnehmen zu lassen. Damit war aber nicht die VG Wort gemeint, sondern vermutlich die VG Media, die bisher Urheber- und Leistungsschutzrechte der privaten Fernseh- und Hörfunksender wahrnimmt.

Pressekontakt: info@urheber.info