Direkt zum Inhalt springen

Diskurs

Mittwoch, 18.09.2013

Urheberrecht: Endspurt im Bundesrat

Zwei Tage vor der Bundestagswahl wird der Bundesrat noch zwei Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht abschließend beraten. Der Rechtsausschuss der Länderkammer empfiehlt bei beiden Gesetzen den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen. Auf der

Zwei Tage vor der Bundestagswahl wird der Bundesrat noch zwei Gesetzesvorhaben zum Urheberrecht abschließend beraten. Der Rechtsausschuss der Länderkammer empfiehlt bei beiden Gesetzen den Vermittlungsausschuss nicht anzurufen.
Auf der Tagesordnung des Bundesrats stehen am 20. September unter anderem der Gesetzentwurf gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Anti-Abzock-Gesetz) und der Gesetzentwurf zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke. Außerdem wird über das Gesetz zur Modernisierung des Geschmacksmustergesetzes, das künftig Designgesetz heißen wird (Download Gesetzentwurf) beschlossen.
Die Gesetzentwürfe hatte der Deutsche Bundestag noch in seiner letzten Sitzungswoche endgültig beschlossen, das Anti-Abzock-Gesetz am 27. Juni (siehe News vom 27. Juni 2013) und das Gesetz zu verwaisten Werken in der Nacht zum 28. Juni (siehe News vom 28. Juni 2013). Würde der Bundesrat sie nicht passieren lassen, würden die Gesetzesvorhaben aufgrund der Neuwahl zum Bundestag hinfällig. Dies ist nach dem Votum des Rechtsausschusses nun nicht zu erwarten.
Mit dem Anti-Abzock-Gesetz (Download Gesetzentwurf) sollen unter anderem Abmahnungen bei Urheberrechtsverletzungen gedeckelt werden (siehe News vom 12. März 2013). Dazu werden vor allem die Abmahngebühren für Anwälte gesenkt und damit die Kosten für die viele Hundert Euro teuren Anwaltsschreiben insgesamt. Das Gesetz soll verhindern, dass sich Kanzleien ein Geschäftsmodell auf überzogene Massenabmahnungen bei Bagatellverstößen gegen das Urheberrecht aufbauen.
Das Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke (Download Gesetzentwurf) dient zunächst der Umsetzung der EU-Richtlinie über bestimmte zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke in deutsches Recht (siehe News vom 10. April 2013). Zukünftig können verwaiste Werke in Bibliotheken, Archiven und öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten digitalisiert und ins Internet gestellt werden. Darüber hinaus wird ein unabdingbares Zweitverwertungsrecht für Autoren von wissenschaftlichen Beiträgen in Periodika eingeführt. Das Aktionsbündnis „Urheberrecht für Bildung und Wissenschaft” hatte den Bundesrat vor einigen Tagen aufgefordert, dem Gesetz wegen des unzureichenden Zweitveröffentlichungsrecht nicht zuzustimmen (heise online am 04.09.2013). Auch der Bundesrat ist damit unzufrieden und will das in einer Entschließung zum Ausdruck bringen, das Gesetz aber passieren lassen.
Ohnehin ist der vollmundig angekündigte „Dritte Korb” der Urheberrechtsreform ein Rudiment geblieben (siehe Kommentar von Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht).

Pressekontakt: info@urheber.info