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Diskurs

Donnerstag, 21.02.2013

Gesetz zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke

Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke veröffentlicht. Gleichzeitig soll mit einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ein Online-Zweitveröffentlichungsrecht für einzelne Wissenschaftspublikation...

Das Bundesjustizministerium hat den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Nutzung verwaister und vergriffener Werke veröffentlicht. Gleichzeitig soll mit einer Änderung des Urheberrechtsgesetzes (UrhG) ein Online-Zweitveröffentlichungsrecht für einzelne Wissenschaftspublikationen („Open Access”) eingeführt werden.
Mit dem Gesetz (Download Referentenentwurf) soll die im Herbst verabschiedete EU-Richtlinie über zulässige Formen der Nutzung verwaister Werke für die nichtkommerzielle Nutzung von Büchern, Filmen und anderen schöpferischen Werken umgesetzt werden. Dabei hält sich der BMJ-Entwurf eng an die Richtlinie 2012/28/EU vom 25. Oktober 2012, auch in Bezug auf die vorgesehene sorgfältige Suche nach Rechteinhabern, die gegenüber dem Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) dokumentiert werden soll. Eine Vergütungspflicht ist nur vorgesehen, wenn ein Rechteinhaber nachträglich ermittelt wird.
Ermöglicht werden soll auch eine öffentliche Zugänglichmachung von vor 1966 erschienenen vermeintlich vergriffenen Werken über eine vergütungspflichtige Freistellung durch die jeweilig tätigen Verwertungsgesellschaften. Dazu soll ein Online-Register vergriffener Werke beim DPMA eingerichtet werden.
Die neue Open-Access-Regelung in § 38 Absatz 4 UrhG sieht vor, dass ein Urheber eines wissenschaftlichen Beitrags diesen zwölf Monate nach der Erstveröffentlichung in der Manuskriptversion öffentlich im Internet zu unkommerziellen Zwecken zugänglich machen darf. Gleichfalls soll durch das Gesetz die Kabelweiterleitung (§ 20 b UrhG) technikneutral ausgestaltet werden.

Pressekontakt: info@urheber.info