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Diskurs

Freitag, 21.12.2012

EU und Urheberrecht: Die konkreten Arbeitsschritte

Wie berichtet, hat die EU - Kommission am 5. Dezember 2012 eine Stellungnahme zum künftigen Vorgehen bei der Entwicklung "innovativer Lösungen" für besseren Zugang zu online-conte...

Wie berichtet, hat die EU - Kommission am 5. Dezember 2012 eine Stellungnahme zum künftigen Vorgehen bei der Entwicklung "innovativer Lösungen" für besseren Zugang zu online-content verabschiedet. Am 18. Dezember wurden nun die nächsten Schritte angekündigt, und es ist nicht überraschend, dass sich in der Aufstellung im wesentlichen das zur Vorbereitung der Sitzung am 5. Dezember vorgelegte Papier des Generalskretärs wieder findet. Der Aktionsplan besteht aus zwei Teilen: einem Dialog mit den beteiligten Parteien unter der Leitung der Kommissare Barnier, Kroes und Vassiliou und einer Reihe von Untersuchungen zu Einzelthemen. Folgende Themen sollen im Dialog erörtert werden (die Darstellung folgt der Wortwahl der Kommunikation der Kommission):

  1. Grenzüberschreitender Zugang und grenzüberschreitende Nutzung von online-Diensten: die bishehr weitgehende übliche territoriale Begrenzung der Zugänglichkeit von online-Diensten - und damit die Möglichkeit, content regional zu lizensieren - soll hinterfragt und möglichst durch multiterritoriale Dienstleistungen ersetzt werden.
  2. Die Produktion von "User-generated content" und kleinteilige Nutzung von geschützten Werken soll aus der rechtlichen Grauzone befreit werden, in der heute nach Angaben der Kommission in jeder Minute 72 Stunden Video und 150.000 Fotos auf Facebook hochgeladen werden. Oft werden hierbei geschützte Werke genutzt (meist in Ausschnitte), die dem Lizenzierungszwang unterliegen, was die Nutzer oft nicht beachten. Die Kommission will in diese Hinsicht Transparenz schaffen, Lizenzmodelle entwickeln sowie die Information der Endnutzer verbessern.
  3. Serviceprovider haben heute Probleme, europäische Filme, die nicht mehr verliehen werden, online zugänglich zu machen, weil die Rechteinhaber sie nicht auswerten wollen oder nicht in der Lage sind, sie auszuwerten. Die Kommission will die Zugänglichkeit von Filmen innerhalb der EU deshalb erleichtern und Lösungen für kommerzielle und nichtkommerzielle Nutzungen erarbeiten.
  4. Text- und data mining, die automatisierte Suche nach Texten für wissenschaftliche Zwecke, erfordert derzeit vertragliche Beziehungen zwischen den Beteiligten, um den Zugang zu ermöglichen. Die Kommission will diese Verfahren durch standardisierte Lizenzmodelle erleichtern und technologische Plattformen schaffen, die dieses Verfahren erleichtern.

Soweit das Programm der Kommission, der es in der Beschlußfassung über eine "Digitale Agenda" im Jahr 2010 (IP/12/1389) darum geht, das Wachstum der digitalen Wirtschaft zu beschleunigen.

Die Urheber als die primären Content-Produzenten, ohne deren Arbeit die Digitale Ökonomie nicht möglich wäre, werden gar nicht erwähnt, die Rechteinhaber (zu denen sie nach der Brüsseler Sprachregelung gegebenenfalls gehören könnten), mehr oder weniger deutlich als Bremser bezeichnet.

Die Initiative Urheberrecht wird sich in Zusammenarbeit mit ihren Partnern in Brüssel aktiv an der Debatte beteiligen. Sie erwartet allerdings auch, dass die Bundesregierung den Arbeitsplan der Kommission in Deutschland zur Diskussion stellt und die Positionen der deutschen Beteiligten, vor allem der Urheber, zur Kenntnis nimmt und sich aktiv an der Diskussion in Brüssel beteiligt.

Gerhard Pfennig, Sprecher der Initiative Urheberrecht

Pressekontakt: info@urheber.info