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Diskurs

Montag, 16.10.2006

Kampagne von Campact e.V. verstärkt Desinformationspolitik

Unter dem Motto "Raubkopierer sind Verbrecher" zieht seit einiger Zeit die "Zukunft Kino Marketing GmbH" eine Kampagne durch (www.hartabergerecht.de): "Probeliegen auf Gefängnispritsche!" Das ist PR-Quatsch: Urheberrechtsverletzungen sind Vergehen und keine...

Unter dem Motto "Raubkopierer sind Verbrecher" zieht seit einiger Zeit die "Zukunft Kino Marketing GmbH" eine Kampagne durch (www.hartabergerecht.de): "Probeliegen auf Gefängnispritsche!" Das ist PR-Quatsch: Urheberrechtsverletzungen sind Vergehen und keine Verbrechen; Freiheitsstrafen werden zwar verhängt, aber nur bei gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen im großen Stil. Darauf antwortet nun - keinen Deut seriöser - die andere Seite (Fairsharing-Netzwerk, getragen von Attac, FoeBuD e.V., Grüne Jugend, Campact, Verbraucherzentrale Bundesverband und Netzwerk Freies Wissen) mit der Kampagne "Erstes Internet-Gefängnis der Welt startet heute", immerhin aber mit dem richtigen Slogan "Privat kopieren ist kein Verbrechen".
Es ist höchst ärgerlich, dass Campact e.V. mit seiner Kampagne die Desinformationspolitik der anderen Seite aufnimmt und letztlich verstärkt. An den wirklichen Probleme geht beides vorbei:

- Schon jetzt ist es (möglicherweise) strafbar, zur Herstellung einer an sich erlaubten Privatkopie technische Schutzmaßnahmen (z.B. Kopierschutz) zu knacken. Das ist für viele eine nicht befriedigende Regelung, an der durch den Entwurf nichts geändert werden soll.
- Auf Wunsch der Gerätehersteller will der Gesetzentwurf aber die Vergütung für privates Kopieren, die seit 1985 mit dem Gerätepreis erhoben wird, massiv absenken (absehbar deutlich unter 5 % des Gerätepreises). Damit wird dieses Vergütungsmodell angesichts der kontinuierlich fallenden Preise zum Tod auf Raten verurteilt und die Vergütung für Urheber massiv geschmälert: So sind etwa die Preise in der Laserdrucktechnik - bei steigender Leistung! - in den vergangenen 22 Jahren um 95 % gefallen. In der Tendenz wird das so weiter gehen und perspektivisch von der schon mit Inkrafttreten des Entwurfs reduzierten Vergütung praktisch nichts mehr übrig bleiben.
- Da von der Gerätevergütung auch die Hersteller von Ton- und Bildträgern und die Verlage ihren Anteil erhalten, werden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kürzung ihrer Einnahmen mit dem Einsatz von Schutztechniken reagieren. Dann bleibt die Privatkopie zwar weiterhin rechtlich erlaubt, wird aber technisch verhindert. (Und die Hindernisse zu umgehen, ist strafbar!)

So also sieht das Szenario wirklich aus. Die ganze Debatte um die Strafvorschriften im Urheberrecht führt dagegen an der Sache vorbei: Die spielen nämlich in der Praxis keine nennenswerte Rolle. Um Bagatellen, wie eine heruntergeladene Webseite kümmert sich kein vernünftiger Staatsanwalt!

Pressekontakt: info@urheber.info