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Diskurs

Mittwoch, 25.01.2006

Gesetzentwurf zur Umsetzung der Folgerechtsrichtlinie

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Folgerechtsrichtlinie vor. Danach soll nun nicht nur die Absenkung des Beteiligungsanspruchs gemäß der von der Richtlinie zwingend vorgegebenen Staffel – nach dem jeweiligen V...

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Folgerechtsrichtlinie vor. Danach soll nun nicht nur die Absenkung des Beteiligungsanspruchs gemäß der von der Richtlinie zwingend vorgegebenen Staffel – nach dem jeweiligen Verkaufserlös – Gesetz werden. Auch dem Mindestbetrag, ab dem eine Beteiligung erfolgt, soll von 50 auf 1.000 Euro angehoben und gleichzeitig der Beteiligungssatz von derzeit 5 auf 4 Prozent abgesenkt werden. Das sind im BMJ hausgemachte Eingriffe in Vergütungsansprüche der bildenden Künstlerinnen und Künstler.
Im ersten Entwurf aus dem Justizministerium vom 15.02.05 war noch vorgesehen, die Vergütungsansprüche – fast – soweit zu erhalten, wie die Richtlinie es erlaubt: Mindestverkaufserlöse bei 500 Euro und Beteiligung von 5 Prozent bis zu einem Verkaufspreis von 50.000 Euro. Allem Anschein nach haben sich im Ministerium die marktradikale Linie durchgesetzt: „Deutschland (ist) bislang als Standort für den internationalen Kunsthandel weniger attraktiv, weil die Kunsthändler in den Ländern ohne Folgerecht die Künstler am Erlös der Weiterveräußerung nicht zu beteiligen brauchen. Diese Wettbewerbsverzerrung wird jetzt beseitigt“, teilt das Ministerium der Öffentlichkeit mit.

Pressekontakt: info@urheber.info