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04.07.07 | Schneller als gedacht wird's ernst: Am Donnerstag, 05.07.07, wird der Bundestag in zweiter und dritter Lesung über den Gesetzentwurf zu "Korb 2" debattieren. Kurz zuvor wurde noch eine vom Börsenverein gewünschte Klausel zu Schulbuchverlagen aufgenommen, ohne dass die Urheberverbände dazu gehört wurden. Der stellvertretende ver.di-Vorsitzende Frank Werneke hat noch einmal alle Bundestagsabgeordneten aufgefordert, der Novellierung des Urheberrechtsgesetzes in dieser Form nicht zuzustimmen und die Verschlechterungen für Urheber und ausübernde Künstlerinnen zu verhindern (Brief).
Zuvor schon haben der VS, das PEN-Zentrum Deutschland und der Börsenverein eine "Frankfurter Mahnung" veröffentlicht, in dem von der Bundesregierung ein langfristiges Konzept zur Verbesserung des Schutzes geistig-kultureller Leistungen gefordert wird.
Auch in die parlamentarische Beratung über den Regierungsentwurf zu „Korb 2“ war zuletzt Bewegung gekommen: Die zugunsten der Importeure geplante Begrenzung der Vergütung für Privatkopien auf fünf Prozent des Gerätepreises scheint vom Tisch, ebenso die Freistellung von Geräten, mit denen nicht mehr als zehn Prozent urheberrechtlich relevanten Kopien angefertigt werden. Davon ist mittlerweile auch die Bundesjustizministerin öffentlich abgerückt. Allerdings ist noch nicht klar, wie die Regelung im Detail aussehen soll. Unerfreulich aber ist, dass es bislang im Bundestag keine Mehrheit dafür gibt, die bewährte Regelung zu erhalten, dass über Rechte für unbekannte Nutzungsarten keine Verträge geschlossen werden dürfen.
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14.03.07 | Pünktlich zur Computermesse CeBit in Hannover erschien im "Handelsblatt" ein Artikel zum Urheberrecht mit Aussagen von Rechtspolitikern aus SPD und CDU, die dem "Korb 2"-Entwurf der Justizministerin kaum mehr Chancen einräumen, in dieser Fassung Gesetz zu werden. Vielmehr soll er "in zentralen Punkten zu Lasten der Gerätehersteller verändert" werden.
Das hört man gern, auch wenn das "Handelsblatt" damit ein wenig schief liegt: Eine vernünftig ausgestaltete Gerätevergütung geht nicht "zu Lasten der Gerätehersteller", weil sie auf den Käufer des Geräts abgewälzt werden darf.
Die Skepsis gegenüber den geplanten Änderungen wird offen geäußert. Dirk Manzewski (SPD) beispielsweise wird mit dem Satz zitiert: "Das wird so nicht durchgehen". Gemeint ist die Kopiervergütung, die fünf Prozent des Ladenpreises betragen und nur auf Geräte entfallen soll, die wenigstens zu zehn Prozent zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Vorlagen eingesetzt werden. "Wenn es (ein Gerät) zum Kopieren genutzt wird, egal in welchem Umfang, dann muss dafür auch gezahlt werden", ist Manzewskis Meinung. Die Fünf-Prozent-Deckelung dürfe "nicht zu Lasten der Urheber gehen" und deren Position in Verhandlungen schwächen. Günter Krings (CDU) will die Geräteabgabe gesetzlich geregelt wissen, "anstatt die Sache den betroffenen Branchen zum Aushandeln zu überlassen". Falls aber die Zypries-Lösung bleibe, plädiert auch er für den Wegfall der Fünf-Prozent-Deckelung. Denn "angesichts der fallenden Gerätepreise" sei "der Zeitpunkt absehbar, wo die Pauschale für die Urheber nicht mehr auskömmlich ist".
Laut "Handelsblatt" ist der IT-Branchenverband Bitkom "entsetzt darüber, dass die Urheberverbände im Rechtsausschuss Gehör gefunden haben". Eine Ausweitung des Gesetzentwurfs hätte "verheerende Folgen" und ohne die Fünf-Prozent-Deckelung drohten "Umsatzausfälle in nicht bezifferbarem Ausmaß", so die Bitkom-Referentin Judith Lammers gegenüber der Zeitung.
Es ist beruhigend, dass die Parlamentarier auf diese Horrorgeschichten und das Geschrei vom "Teuerland" nicht mehr hören.
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08.11.06 | Die Sachverständigen waren sich in der Anhörung einig, dass eine Neuregelung sinnvoll sein könnte, sie bezogen aber mehrheitlich Position gegen den im Gesetzentwurf vorgesehenen Systemwechsel in den Regelungen zur Vergütung für die private Vervielfältigung. Lediglich die Vertreterin von BITKOM, die Vertreter von ZVEI und des Max-Planck-Instituts befürworteten die vorgesehene Bagatellgrenze in § 54 UrhG und die gesetzliche Einführung der Verknüpfung der Urhebervergütung mit dem Gerätepreis. Alle anderen Sachverständigen wiesen darauf hin, dass die Begrenzung der Vergütungshöhe auf fünf Prozent des Verkaufspreises eines Gerätes oder Speichermediums angesichts sinkender Gerätepreise, der fehlenden Aussagekraft des Verkaufspreises im Hinblick auf die urheberrechsrelevante private Kopiertätigkeit und der Untauglichkeit dieses Kriteriums zu massiven Einkommensverlusten bei den Urhebern führen wird. Ebenfalls scharf angegriffen wurde von den Sachverständigen die Regelung, wonach Geräte mit einer so genannten Bagatellnutzung nicht in die Vergütungspflicht mit einbezogen werden sollen. Es wurde kritisiert, dass die Vergütungspflicht erst dann greifen soll, wenn ein Gerät zu mehr als zehn Prozent für Vervielfältigungen von geschützten Werken genutzt wird. Der Vortrag der BITKOM, wonach die von der Bundesregierung vorgeschlagenen Vorschriften zu einer Erhöhung der Urheber-Vergütung um ca. 600 Millionen führen soll, wurde an Hand eigener Berechnungen der "Initiative Urheberrecht" (siehe unter 18.10.06) und der ZPÜ zurückgewiesen. Die Sachverständigen arbeiteten in ihrer Argumentation deutlich heraus, dass durch die Vorschläge vor allem die Geräteindustrie und der Elektronikhandel begünstigt werden.
Weitere Anhörungen zu "Korb 2" folgen: Am 20. 11. 2006 werden die Schrankenregelungen (Bildung, Wissenschaft, Kopienversand und Privatkopien) thematisiert, am 29. 11. 2006 werden die "unbekannten Nutzungsarten" behandelt. Die "Initiative Urheberrecht" wird auch in diesen Anhörungen vertreten sein.
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02.11.06 | Die ver.di-Bezirksfachgruppe Journalismus (dju /swjv) Heidelberg/Mannheim hat zwei Veranstaltungen auf ihre Website gestellt, die sich alle ums Urheberrecht drehen. "Noch 53 Tage bis Weihnachten, aber nur noch 7 Tage bis zur Anhörung in Berlin" ist ein Treffen mit dem CDU-Bundestagsabgeordneten Karl Lamers betitelt und "Keine rosigen Zeiten für Urheber in Aussicht" handelt von einer Podiumsdiskussion zusammen mit dem Schriftstellerverband der Region Heidelberg.
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18.10.06 | Die "Initiative Urheberrecht" hat Parlamentarierinnen und Parlamentarier aus dem Rechtsausschuss und anderen mitberatenden Ausschüssen im Bundestag zu einem Parlamentarischen Abend ins Tagungszentrum in der Glinkastraße eingeladen. Die dort gezeigte Präsentation war für viele doch sehr aufschlussreich. Hier gibt es sie auch: als
pdf-Dokument
und in
bewegten Bildern
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16.10.06 | Unter dem Motto "Raubkopierer sind Verbrecher" zieht seit einiger Zeit die "Zukunft Kino Marketing GmbH" eine Kampagne durch (www.hartabergerecht.de): "Probeliegen auf Gefängnispritsche!" Das ist PR-Quatsch: Urheberrechtsverletzungen sind Vergehen und keine Verbrechen; Freiheitsstrafen werden zwar verhängt, aber nur bei gewerbsmäßigen Urheberrechtsverletzungen im großen Stil. Darauf antwortet nun - keinen Deut seriöser - die andere Seite (Fairsharing-Netzwerk, getragen von Attac, FoeBuD e.V., Grüne Jugend, Campact, Verbraucherzentrale Bundesverband und Netzwerk Freies Wissen) mit der Kampagne "Erstes Internet-Gefängnis der Welt startet heute", immerhin aber mit dem richtigen Slogan "Privat kopieren ist kein Verbrechen".
Es ist höchst ärgerlich, dass Campact e.V. mit seiner Kampagne die Desinformationspolitik der anderen Seite aufnimmt und letztlich verstärkt. An den wirklichen Probleme geht beides vorbei:
- Schon jetzt ist es (möglicherweise) strafbar, zur Herstellung einer an sich erlaubten Privatkopie technische Schutzmaßnahmen (z.B. Kopierschutz) zu knacken. Das ist für viele eine nicht befriedigende Regelung, an der durch den Entwurf nichts geändert werden soll.
- Auf Wunsch der Gerätehersteller will der Gesetzentwurf aber die Vergütung für privates Kopieren, die seit 1985 mit dem Gerätepreis erhoben wird, massiv absenken (absehbar deutlich unter 5 % des Gerätepreises). Damit wird dieses Vergütungsmodell angesichts der kontinuierlich fallenden Preise zum Tod auf Raten verurteilt und die Vergütung für Urheber massiv geschmälert: So sind etwa die Preise in der Laserdrucktechnik - bei steigender Leistung! - in den vergangenen 22 Jahren um 95 % gefallen. In der Tendenz wird das so weiter gehen und perspektivisch von der schon mit Inkrafttreten des Entwurfs reduzierten Vergütung praktisch nichts mehr übrig bleiben.
- Da von der Gerätevergütung auch die Hersteller von Ton- und Bildträgern und die Verlage ihren Anteil erhalten, werden diese mit hoher Wahrscheinlichkeit auf den Kürzung ihrer Einnahmen mit dem Einsatz von Schutztechniken reagieren. Dann bleibt die Privatkopie zwar weiterhin rechtlich erlaubt, wird aber technisch verhindert. (Und die Hindernisse zu umgehen, ist strafbar!)
So also sieht das Szenario wirklich aus. Die ganze Debatte um die Strafvorschriften im Urheberrecht führt dagegen an der Sache vorbei: Die spielen nämlich in der Praxis keine nennenswerte Rolle. Um Bagatellen, wie eine heruntergeladene Webseite kümmert sich kein vernünftiger Staatsanwalt!
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09.10.06 | Normalerweise veröffentlicht die "Initiative Urheberrecht" keine Zuschriften. Aber wir machen eine Ausnahme von der Regel, weil der angesprochene Aspekt nicht verdrängt werden soll. Geschrieben hat Michael Schmitt, Justitiar bei der Ernst Klett AG, Stuttgart:
" ... bitte vergessen Sie nicht über allen Ärger wegen der geplanten Änderungen in den §§ 54 ff UrhG, dass der geplante § 52b UrhG- Entwurf mindestens genauso bedrohlich ist.
Denn wenn die Bibliotheken - auch Schul- und Unibibliotheken über Ziff. 9. der Gegenäußerun der Bundesregierung zu BR-Drd. 257/06 - alle möglichen Werke unbeschränkt digital zur Verfügung stellen dürfen, um die öffentliche Hand finanziell zu entlasten, müssen Sie über Geräteabgaben gar nicht mehr nachdenken.
Bei der Vielzahl der durch das BMJ geschaffenen "Baustellen" gerät dies mehr und mehr in den Hintergrund. Jedoch sind durch diese geplante Regelung des § 52b UrhG-Entwurf Autoren, deren Verlage, deren Mitarbeiter, deren freie Mitarbeiter, die externen Unternehmen wie z.B. Druckereien ganz erheblich betroffen.
Es geht da nicht mehr um die bösen, ausbeutenden Verwerter, es geht um die Kreativen, deren Leistungen, Arbeitsplätze und ( das betrifft uns hier ) die zukünftige Qualität in der Bildung, die ohne die Bildungsmedienmacher nicht mehr gewährleistet ist."
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05.10.06 | Beim Symposium der Humboldt-Universität zu aktuellen rechtlichen Probleme im Musikbereich hat Jörg Evers, der Präsident des Deutschen Komponistenverbands, das Eröffnungsreferat gehalten. Darin setzt er sich kritisch mit "Korb 2" auseinander, beleuchtet aber auch die besorgniserregenden Vorstellungen der EU-Kommission über die Zukunft der Verwertungsgesellschaften.
Seinen Vortrag bei den Münchner Medientagen "Kulturgut contra Handelsware: Wird der Wettbewerb Europäischer Musikverwertungsgesellschaften auf dem Rücken der Urheber ausgetragen?" stellen wir ebenfalls zur Verfügung.
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10.07.06 | Nach dem Regierungsentwurf soll künftig die urheberrechtliche Vergütung für Privatkopien nicht mehr als 5 Prozent des Gerätepreises, mit dem zusammen sie erhoben wird, ausmachen dürfen. Damit will die Bundesregierung den berechtigten Anspruch auf einen finanziellen Ausgleich für die Gestattung privater Vervielfältigungen nicht nur an das kontinuierlich sinkende Preisniveau (Glossar / Preisentwicklung in der IT-Branche) informationstechnischer Apparate koppeln, sondern auch zum Spielball diverser Mätzchen von Herstellern, Importeuren und Handel bei der Preisgestaltung machen. Musterbeispiel dafür sind schon heute Drucker und Multifunktionsgeräte. Damit glaubt der Käufer, ein Schnäppchen zu machen, zahlt den Kauf aber später, wenn Tinte oder Toner verbraucht sind, teuer: Er läuft in die "Kostenfalle".
Das gegenwärtige "Preismodell" bei den Urhebervergütungen sieht dagegen ganz anders aus: Mit dem im Kaufpreis enthaltenen Entgelt sind alle Kopien, die mit dem Geräte hergestellt oder auf das Trägemedium (z.B. DVD-Rohling) gezogen werden, bereits bezahlt. Deshalb kann diese Vergütung auch nicht an auf "Kostenfalle" getrimmte Gerätepreise geknüpft werden. Diese Erkenntnis war der Bundesregierung nicht zu vermitteln; im Bundestag (Protokoll der 1. Lesung) ist sie allerdings angekommen.
Zur Verdeutlichung stellen wir hier exemplarisch zwei Beispiele vor:
MP3-Player: Das Schnäppchenangebot (www.pixmania.com am 21.06.06) liegt derzeit bei 13,00 Euro. Die gesetzliche Urhebervergütung, die im Preis einkalkuliert ist, beträgt 1,28 Euro also bei fast 10 Prozent des Gerätepreises. Das Gerät funktioniert aber nicht ohne Speicherkarte und die schlägt mit 43 Euro zu Buche (1 GB Volumen), worin wieder 1,228 Euro (den Tankstellenpreis hat der Gesetzgeber gemacht) Vergütung enthalten ist. Auf das Gesamtsystem entfallen also Vergütungen in Höhe von 2,508 Euro (4,5 Prozent vom Gesamtpreis).Die Speicherkarte reicht bei guter Qualität für das Überspielen von etwa 20 Stunden Musik im MP3-Format. Damit bietet dieses Gerät die Möglichkeit, Privatkopien von etwa 20 Musik-CDs für den Musikgenuss unterwegs zu erstellen. Pro CD sind das 12,5 Cent, falls das Speichermedium nur einmal bespielt wird, im anderen wahrscheinlicheren Fall ein Bruchteil davon. Zu teuer ist das nun wirklich nicht, dem Absatz dieser Geräte tut es auch keinen Abbruch, dass die Vergütung für den nackten Player mehr als 5 Prozent des Gerätepreises ausmacht.
Multifunktionsgeräte: Bei diesen Apparaten, die Scanner, Drucker, Kopierer und (meistens) Telefax in einem Gehäuse sind, macht die Geräteindustrie auf große Aufregung über die angeblich zu hohen derzeit geltenden Vergütungssätze. Auf den ersten Blick könnte dieses Wehklagen sogar Verständnis finden, kostet doch z.B. ein Lexmark X2310 nur 65 Euro und dennoch sollen darin 102,26 Euro Vergütung enthalten sein (die die Industrie bislang nicht abführt). Allerdings argumentieren die Hersteller da genau mit der "Kostenfalle", in die sie den Käufer durch Schnäppchenpreise locken wollen. Billig ist das Gerät nämlich nur, wenn es nutzlos herumsteht. Sobald es druckt, wird es teuer, ganz besonders, wenn sich die Käuferin farbige Drucke gönnen will. Bei voller Auslastung der Kapazität von 2.000 Seiten im Monat können auf drei Jahre so 3.017 Euro (nur SW-Druck) oder 4.732,14 Euro (nur Farbdruck) zusammenkommen. Der Kaufpreis ist dann nur noch eine Zahl von 1 bis 2 Prozent auf die Gesamtkosten!
Das ist die für diesen Gerätetyp charakteristische Preispolitik. Je billiger der Apparat bei der Anschaffung, desto höher die Folgekosten. Beim billigsten Gerät belaufen sich die Tintenkosten für eine Farbseite auf 0,1 Prozent der Gerätepreises, beim teuersten auf 0,002 Prozent. Und die Urhebervergütung? Betrachtet man sie im Gesamtkostenvergleich, dann fällt sie nicht ins Gewicht!
Jetzt wäre es interessant zu erfahren, mit welchen Zahlen und Statistiken die Bundesregierung ihre Argumente pro Geräteindustrie untermauert und worin der "faire Ausgleich" zu den Urheberinnen besteht.
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29.06.06 | Eine doch ganz ansehnliche RednerInnen-Liste für den zu nachtschlafender Zeit aufgerufenen Tagesordnungspunkt 27 erste Beratung über den Entwurf des "Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft": Bundesjustizministerin Brigitte Zypries, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP), Günter Krings (CDU/CSU), Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen), Dirk Manzewski (SPD) und die schriftliche Einreichung von Lukrezia Jochimsen (Die Linke). Auszug aus dem Protokoll.
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Juni 06 | Die Aktion von ver.di und DJV hat aufhorchen lassen und für Unruhe gesorgt. Von Journalistinnen oder Künstlern persönlich angeschrieben zu werden in einer Sache, von der nicht jede/r Bundestagsabgeordnete/r etwas versteht, weckt anscheinend den sportlichen Ehrgeiz, trotzdem Präsenz zu zeigen. Auf etliche Anschreiben blieb die Antwort aus, manche wurden von uns auf Wunsch anonymisiert. Alles in allem lohnt es sich, einen Blick darauf zu werfen:
Zunächst in den hohen Norden der Republik. Die dju Hamburg hat alle Hamburger Abgeordneten angeschrieben und zunächst zwei Antworten erhalten, der Pressefotograf Günter Zint weist in einem Offenen Brief an alle Bundestagsabgeordneten darauf hin, dass das Urheberrecht die Urheber schützen soll, nicht die Gerätehersteller. Die Vorsitzende der Fachgruppe Bildende Kunst, Almut E. Broer, erhielt auf ihr Anschreiben jede Menge Antworten, auch wenn nicht immer klar war, ob Männlein oder Weiblein. Olaf Scholz und Hans-Ulrich Klose ließen von sich hören. Eine Antwort von "Bündnis 90/Die Grünen" (nicht von Herrn Ströbele persönlich), die in gleichem Wortlaut an Dirk von Kügelgen zur Stellungnahme der Fachgruppe Bildende Kunst ging. Dann schreibt die FDP an Journalisten, gefolgt von einer Mail an zwei Abgeordnete, die, ebenso wie dieses Schreiben und dieses persönliche Anschreiben bislang ohne Antwort geblieben sind. Auf diesen Protestbrief kam von Nina Hauer (MdB-SPD) eine Antwort mit dem Tenor: Die bisherige Vergütungspraxis sei eine unzumutbare Beeinträchtigung der Gerätehersteller, die potenziellen Käufer würden ins Ausland abwandern, um der Geräteabgabe zu entgehen und schließlich gebe es immer mehr vergütungspflichtige Neugeräte, sodass den Urhebern auch "weiterhin ein hohes Vergütungsaufkommen" zukommen würde. Ausführliche Informationen für einen Abgeordneten und die Mail eines Professors an zwei Volksvertreter. Weiter gen Süden: Ein Anschreiben hier, eine Antwort da. Der Bayerische Journalisten-Verband hat protestiert, das Referat für Urheber- und Verlagsrecht beim BMJ reagiert auf viele Mails mit Standardantworten. Ganz im Gegensatz dazu ein CSU-Vertreter.
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24.05.06 | Der VS ist "außerordentlich besorgt" über die geplanten Änderungen im Urheberrechtsgesetz das soll auch die Bundeskanzlerin wissen. In dem ihr vom VS-Vorsitzenden Imre Törk überreichten Brief wird Angela Merkel aufgefordert, sich für die Kreativen hierzulande ebenso einzusetzen wie sie es in China für den Schutz des geistigen Eigentums getan hat und mit ihrer Richtlinienkompetenz für eine urhebergerechte Korrektur des Gesetzentwurfs zu sorgen. In diesem Zusammenhang werden ihr auch Gespräche mit der "Initiative Urheberrecht" angeboten.
22.06.06 | Nachricht aus dem Bundeskanzleramt von einem Dr. Michael Wettengel, dem Leiter der Zentralabteilung Innen und Recht. Die "erheblichen Widerstände", von denen Dr. Wettengel schreibt, kamen allein von der Geräteindustrie. Er irrt, wenn er es für ein besonderes Verdienst der Bundesregierung hält, diesen Forderungen nicht nachgegeben zu haben. Es wird weiterhin ein großer Teil urheberrechtlich geschützter Werke und Darbietungen ohne Kopierschutz verfügbar sein, weil der Anbieter keinen Kopierschutz verwenden will. Bei vielen Medien (z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, frei empfangbares Fernsehen) ist ein solcher Kopierschutz technisch überhaupt nicht realisierbar. Es wird also auch weiterhin in großem Umfang möglich sein zu kopieren. Und dafür muss eine angemessene Vergütung gezahlt werden. Die Rahmenbedingung dafür muss der Gesetzgeber einfach schaffen, sonst würde er verfassungswidrig in das Urheberrecht eingreifen. Das scheint sich aber im Kanzleramt noch nicht herumgesprochen zu haben. Ein Sprecher der "Initiative Urheberrecht" empfiehlt Dr. Wettengel deshalb folgende interessante Lektüre: BVerfGE 31, 229 (241) und BVerfGE 31, 255, (266)!
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22.05.06 | Hewlett Packard (HP) hat laut "Computer Zeitung" (21./22. Mai 2006, S. 2) seine Einnahmen im zweiten Finanzquartal um 5 Prozent gesteigert und "aufgrund harter Sanierungsmaßnahmen" den Gewinn um 51 Prozent verbessert. HP gehört der vermeintlich notleidenden Branche an, die die Bundesregierung vor "unzumutbaren" Belastungen durch Urhebervergütungen schützen will. Leider können wir nicht melden, dass die in Deutschland kreativ Tätigen vergleichbar schöne Zuwächse bei Einnahmen und Gewinnen erzielt hätten. HP ist übrigens der Gerätehersteller, der die Zahlung von Urhebervergütungen ablehnt und es deshalb auf einen Prozess gegen die VG Wort hat ankommen lassen und diesen nun in die Länge zieht (Presseinformation der VG Wort). Bei den jetzt gemeldeten Gewinnen dürfte allerdings die strittige Vergütung auf Drucker und Plotter schon als Ausgabe in Form von Rückstellungen eingerechnet sein, die der ordentliche Kaufmann nach zwei verlorenen Instanzen bildet.
07.06.06 | Und jetzt musste Hewlett Packard "seinen Gewinn für das abgelaufene zweite Geschäftsquartal nach oben revidieren", meldet die "Süddeutsche Zeitung": Der Gewinn verbessert sich um 443 Millionen Dollar auf 1,9 Milliarden Dollar - in drei Monaten. Wahrlich eine notleidende Branche, die die Bundesregierung vor "unzumutbaren" Belastungen durch die Gerätevergütung schützen will.
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19.05.06 | Den Auftrag aus dem Bundesrat, die Bundesregierung möge ihre Idee überprüfen, den gesetzlichen Vergütungsanspruch auf höchstens (!) 5 Prozent des Gerätepreises abzusenken, glaubt die Bundesjustizministerin mit der Beteuerung, die "Urheberrechtsnovelle schafft fairen Ausgleich" erledigen zu können. Flotte Sprüche wie "Kleinvieh macht auch Mist" gegenüber der "Süddeutschen Zeitung" vom 19.05.06 sollen anscheinend ihre Argumentationsnot kaschieren. Die Abgeordneten des Bundestags sollten der Justizministerin aber klar machen, dass "Prüfen" nicht mit ein paar Drehungen an der Gebetsmühle zu erledigen ist. Natürlich liegt es "in der Natur eines Kompromisses, dass gegenläufige Interessen nicht jeweils zu 100 Prozent durchgesetzt werden können". Ob es aber "fair" ist, wenn die Urhebervergütungen, die seit Jahrzehnten nicht an die Kaufkraftentwicklung angepasst wurden, jetzt auch noch gekürzt werden, lässt sich mit dieser Floskel nicht erklären.
Die Eingriffe in das Vergütungssystem, deren Rechtfertigung dem Bundesrat zweifelhaft erscheinen, werden im Entwurf des BMJ durchweg wettbewerbspolitisch begründet: "... dann leidet Deutschland als Handelsstandort auf diesem zukunftsträchtigen Markt" gemeint ist der Handel mit kopiertauglichen elektronischen Geräten. Allerdings fehlt dazu jegliche Untermauerung durch konkrete Angaben. Die Fakten sprechen eine andere Sprache. Schon heute werden in Deutschland Vergütungen auf Kopiergeräte erhoben, in den Niederlanden nicht. Dass dies zum "Kauf im benachbarten Ausland" oder zu Bestellungen der "Geräte und Speichermedien online aus dem Ausland" geführt hätte, ist nicht erkennbar. Wie auch: Die Preise liegen zum Teil in Ländern ohne Gerätvergütung höher als in Deutschland. Weshalb sollte jemand ein Multifunktionsgerät in den Niederlanden kaufen, nur weil dort verglichen mit Deutschland im höheren Preis keine Urhebervergütung enthalten ist? Wie eigentlich konnte sich der Handelsstandort, der ja eigentlich bei klassischen Kopiergeräten, Tonbandgeräten und Videorekordern schon seit zwanzig Jahren "leiden" müsste, überhaupt so gut entwickeln?
Als Kompensation für die Absenkung der Vergütungssätze verspricht die Ministerin: "Die vergrößerte Masse der vergütungspflichtigen Neugeräte wird es machen." Auch das ist reine Spekulation. Ob das "Kleinvieh" genug "Mist" abwirft, ob sich der den Urheberinnen vom Entwurf aufgenötigte Umstieg zur Kleintierhaltung auszahlt, ist derzeit nicht absehbar. Die Ministerin verschweigt hier nämlich wortreich, dass der Entwurf aus ihrem Haus dazu führen wird, dass für eine Vielzahl von Geräten überhaupt keine Vergütung mehr zu zahlen ist. Lässt sich nicht nachweisen, dass ein bestimmter Gerätetyp in "nennenswertem Umfang" das soll jedenfalls zu nicht weniger als 10 Prozent bedeuten für urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen eingesetzt wird, dann soll die Vergütung entfallen. Wie viele Kopiergeräte das betrifft, kann heute niemand zuverlässig abschätzen. Auch dazu hätte die Ministerin zuverlässige Daten vorzulegen.
Letztlich bleibt aber entscheidend, dass die Vergütung in der Summe einen angemessenen Ausgleich für die tatsächlich vorgenommenen Vervielfältigungen ergeben muss. Wenn mit einem Gerät, das ein paar Euro kostet, Hunderte hochwertiger Kopien angefertigt werden, können diese nicht mit ein paar Cent angemessen vergütet sein. Auch diese Frage ist mit dem Verweis auf Kleintiermist nicht beantwortet.
Es gibt also einiges, was der Bundestag die Bundesregierung noch fragen sollte.
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15.05.06 | Die drei Ausschüsse, an die der Regierungsentwurf zu "Korb 2" vor der abschließenden Beratung im Bundesrat am 19.05. weitergeleitet worden war, haben kritisch Stellung bezogen. Der Rechtsausschuss, der Ausschuss für Kulturfragen und der Wirtschaftsausschuss monieren zum Beispiel:
dass das Widerrufsrecht bei "unbekannten Nutzungsarten" im Entwurf "zu schwach ausgestaltet" ist: Es sollte erst dann entfallen, wenn der Vertragspartner den Urheber unter dessen zuletzt bekannter Adresse informiert hat. Auch sollen Urheberinnen eine gesonderte angemessene Vergütung erhalten, wenn die neue Art der Werknutzung, die bei Vertragsabschluss zwar vereinbart, aber noch unbekannt war, vorgenommen wird;
die grundsätzliche Regelung der Vergütungspflicht für Hersteller von Geräten und Speichermedien wird durch die Formulierung "in nennenswertem Umfang" unterlaufen. Die Ausschüsse empfehlen die Streichung;
die Begrenzung der Vergütungsansprüche auf 5 Prozent des Gerätepreises sollte überprüft werden: Für eine solche Obergrenze gebe es keine Rechtfertigung, "weil der Preis eines Geräts nichts über die Höhe des angemessenen Ausgleichs für den mit Hilfe dieses Geräts erfolgten Eingriff in das Urheberrecht aussagt. Insoweit besteht hier auch eine verfassungsrechtliche Problematik". Durch eine solch starre Grenze könnten jene Hersteller, die sich durch ein gerätespezifisches Preiskonzept ihrer Vergütungspflicht entziehen, nicht erfasst werden. Für die Ausschüsse steht fest, dass es "nicht hinnehmbar" wäre, wenn es durch die 5-Prozent-Klausel "zu einem signifikanten Absinken" der Urhebervergütungen käme. Ihnen fehlen genaue Aussagen zu den Auswirkungen bei den derzeitigen Gerätevergütungen ebenso wie eine Darstellung der Vergütungspflicht im europäischen Vergleich. Ablehnend stehen die Ausschüsse ganz konkret einer weiteren Absenkung der 5-Prozent-Obergrenze bei Multifunktionsgeräten gegenüber.
Unabhängige Experten sollen nach fünf Jahren einen Bericht über die Auswirkungen des geplanten neuen Gesetzes auf die Vergütungshöhe für Kulturschaffende erstellen und insbesondere der Frage nachgehen, ob in der Praxis ein Interessenausgleich stattfindet oder ob die Regelungen Einkommensverluste nach sich ziehen "und damit die Gesetzesabsicht einer Stärkung der Urheber konterkarieren".
Und schließlich "begegnet" es "Bedenken", dass für alle Geräte, "die im Wege der Ablichtung oder in einem Verfahren vergleichbarer Wirkung vervielfältigen", eine Betreiberabgabe bezahlt werden soll. Denn das hieße laut Entwurf, dass z.B. auch für Scanner, CD-, und DVD-Brenner, Drucker oder PCs, die privat genutzt werden, eine Betreiberabgabe zu zahlen wäre. Der hohe Verwaltungsaufwand und Belastung öffentlicher Einrichtungen lasse sich so nicht rechtfertigen. Die Betreiberabgabe solle deshalb auf die "traditionellen" Fotokopiergeräte beschränkt bleiben.
Die Empfehlungen im einzelnen
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Brief der Bundesjustizministerin
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04.05.06 | In einem Schreiben an alle Abgeordneten verteidigt die Bundesjustizministerin Brigitte Zypries ihren Entwurf als "angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen aller Beteiligten" Urheber, Verwerter, Gerätehersteller und Verbraucher. Anlass dafür waren so steht es im Schreiben der Ministerin "zahlreiche E-Mails" oder gar "Massenmails" an Abgeordnete, in denen der Regierungsentwurf zu "Korb 2" kritisiert worden war. Zypries nennt diese Kritik "zum Teil polemisch". Wer was wie auch immer an die Abgeordneten geschrieben hat, entzieht sich unserer Kenntnis. Wie die Ministerin das empfindet, ist ihre Sache. (Um Gerüchten vorzubeugen: Die "Initiative Urheberrecht" hat keine Massenmails organisiert.) Was allerdings die Ministerin an Informationen an das Parlament gibt, stimmt bedenklich. Es ist zu erwarten, dass sich die Legislative nicht mit solchen Halbwahrheiten abspeisen lässt.
Den Verfasserinnen und Verfassern der nicht näher erläuterten E-Mails hält die Ministerin vor, sie hätten nichts vom "Ausgleich verschiedener gegenläufiger Interessen verstanden", und auch die Urheber könnten sich "nicht zu 100 Prozent" durchsetzen. Das klingt gut, verschleiert aber, wer bei der Ausarbeitung des Entwurfs wie seine Interessen durchgesetzt hat. Dort heißt es in der Begründung: "Der Entwurf wurde in intensiven Beratungen mit den beteiligten Kreisen vorbereitet." Es gab viele Sitzungen von "insgesamt elf themenspezifischen Unterarbeitsgruppen", in denen auch "Einvernehmen" in manchen Punkten erzielt werden konnte. Dass in diesen Fällen "der Entwurf die Ergebnisse übernommen" hätte, ist zurückhaltend ausgedrückt eine stark vereinfachte Darstellung. Es gab in den Arbeitsgruppen z.B. den Konsens, jedes Gerät, das zur Vervielfältigung geeignet ist, vergütungspflichtig zu machen. Der Entwurf macht dafür aber zur Voraussetzung, dass der jeweilige Gerätetyp auch tatsächlich in "nennenswertem Umfang" (10 Prozent) für urheberrechtlich relevante Vervielfältigungen genutzt wird. Von einer Begrenzung der Vergütung auf höchstens (!) 5 Prozent des Kaufpreises war in den Arbeitsgruppen nie die Rede. Alles nachlesbar im Abschnitt "kooperative Gesetzgebung" beim BMJ.
Woher kommen also diese Änderungen, die im ersten Referentenentwurf noch nicht enthalten waren? Ex-Kanzler Schröder hat es den Vertretern der IT-Branche auf der CeBit in Hannover versprochen. Diese Zusage Schröders wiegt schwerer als alles Trara mit Arbeitsgruppen, in denen "Wissen gebündelt, eine sachkundige Diskussion mit allen Beteiligten geführt und nach Kompromissmöglichkeiten gesucht werden" sollte. Dass das Ergebnis eines solchen Verfahrens aber nicht als fairer Interessenausgleich verstanden und akzeptiert wird, sollte eine Justizministerin nicht allzu sehr überraschen.
In der Sache teilt die Ministerin dem Parlament mit, der Entwurf sehe beim Vergütungssystem für private Vervielfältigungen "für die Urheber bedeutende Verbesserungen" vor. Nach geltendem Recht müsse zur Begründung der Vergütungspflicht bei einem neuartigen Gerät nachgewiesen werden, dass es zum Kopieren urheberrechtlich geschützter Werke "bestimmt" ist, während es künftig nur noch darauf ankommen soll, "ob und in welchem Maße die Geräte tatsächlich in typischer Weise für Vervielfältigungen genutzt werden". Das so die Ministerin führe dazu, dass die Urheber "schneller zu ihrem Geld kommen".
Richtig ist eher das Gegenteil:
Zwar wird gegenwärtig heftig und durch alle Instanzen darum gestritten, ob ein Gerät dazu "bestimmt" ist, Privatkopien herzustellen. In Zukunft sollen aber solche Streitigkeiten nicht ausgeschlossen sein, sondern nur um andere Worte geführt werden. Der Entwurf sieht in § 54 Abs. 1 vor: "Ist nach der Art eines Werkes zu erwarten, dass es nach § 53 Abs. 1 bis 3 vervielfältigt wird, so hat der Urheber des Werkes gegen den Hersteller von Geräten und von Speichermedien, deren Typ allein oder in Verbindung mit anderen Geräten, Speichermedien oder Zubehör zur Vornahme solcher Vervielfältigungen in nennenswertem Umfang benutzt wird, Anspruch auf Zahlung einer angemessenen Vergütung." Der Streit wird nicht mehr um die "Bestimmung" eines Geräts gehen, aber darum, was nun "nennenswert" ist. Da hilft es wenig, wenn der Entwurf in der Begründung (Seite 64) vorgibt, ein nicht nennenswerter "Bagatellbereich" sei gegeben, "wenn der Nutzungsumfang zumindest unter 10 % liegt". Das schadet sogar, weil damit jedes Kopiergerät wieder zum Streitobjekt wird.
Außerdem: In Zukunft soll nicht auf eine Prognose ("Bestimmung" eines Geräts), sondern auf die tatsächlich Nutzung abgestellt werden: "Die nach § 54a Abs. 1 des Urheberrechtsgesetzes maßgebliche tatsächliche Nutzung ist durch empirische Untersuchungen zu ermitteln, die zu veröffentlichen sind." So soll ein künftiger § 13 a Abs. 1 Satz 1 Urheberrechtswahrnehmungsgesetz lauten. Erst wenn empirisch nachgewiesen ist, dass ein Gerätetyp tatsächlich für Privatkopien genutzt wird und diese Nutzung "nennenswert" ist, können Vergütungssätze festgelegt werden danach beginnen dann die "jahrelangen Prozesse", die nach den Worten der Ministerin eigentlich vermieden werden sollen. Es ist angesichts der Schnelllebigkeit in der Geräteindustrie naheliegend, dass ein Gerätetyp wieder vom Markt verschwunden ist, bevor über die Urhebervergütung dafür rechtskräftig entschieden wurde.
Wer Urhebern "schneller zu ihrem Geld" verhelfen will, sollte eigentlich keine unnötigen Schikanen und Streit provozierenden Kriterien einführen. Der Entwurf tut aber genau das!
Natürlich muss eine Ministerin den Abgeordneten nicht ungefragt Interna aus ihrem Haus mitteilen. Aber warum wird ein gemeinsam (!) von Geräteindustrie und Verwertungsgesellschaften dort vorgetragener Vorschlag zur Vereinfachung und Beschleunigung des Verfahrens bei der Vergütungsfestlegung schlankweg zurückgewiesen? Es gibt nach dem Entwurf gewiss kein "schnelles" Geld für Urheber, mit Sicherheit aber weniger. Die Ministerin zitiert in ihrem Schreiben Hochrechnungen, die beispielhaft für DVD-Brenner angestellt wurden und einen Einnahmerückgang aus der Gerätevergütung von 42 Prozent ermitteln. Dem widerspricht sie nicht. Sie nimmt auch nicht dazu Stellung, dass mit DVD-Brennern auch beispielhaft für Filme ermittelt immer mehr Kopien erstellt werden (Steigerung des Kopiervolumens von 2003 bis 2005 auf das Dreifache).
Aber sie verspricht, dass künftig immer öfter neue Geräte gekauft werden, weil ständig neue auf den Markt kommen wörtlich: "Die Masse wird es machen". Das mag so kommen. Wenn aber die Ministerin selbst den Abgeordneten von "immer schnelleren Entwicklungszyklen" in der Geräteindustrie berichtet, dann muss sie auch wissen, dass mit jedem dieser Zyklen das kostenträchtige Verfahren zur Vergütungsermittlung neu beginnt. Dass, wie die Ministerin schreibt, die Urheber trotzdem mit einem "hohen Vergütungsaufkommen" rechnen können, ist pure Spekulation.
Die Fakten laut Entwurf: Absenkung der Vergütungssätze, Wegfall der Vergütung bei allen nicht "nennenswert" für Privatkopien genutzten Gerätetypen, hoher Aufwand bei der Festlegung der Vergütungen und Zahlung erst etliche Zeit nach Abschluss einer empirischen Untersuchung. Daran sollten sich die Parlamentarier orientieren, nicht aber an der Hoffnung, die Konsumenten würden durch fleißiges Einkaufen alles schon wieder richten.
Zur Begrenzung der Vergütungshöhe auf 5 Prozent des Verkaufspreises hat die Ministerin für die Abgeordneten den beruhigenden Hinweis, dass dergleichen schon 1965 bis 1985 einmal im Gesetz stand. Seit 1985 ist diese Regelung aber gestrichen und das aus guten Gründen: "Da der Herstellerabgabepreis ohnehin keinen Aufschluss über die urheberrechtlich relevante Nutzung eines Gerätes gibt, soll die Anknüpfung an den Preis nicht beibehalten werden. Weiterhin hat sich gezeigt, dass die Vergütung für Importgeräte wegen erheblicher Erfassungsschwierigkeiten nicht eingezogen werden konnte, wodurch sich auch Wettbewerbsnachteile für die deutsche Industrie ergeben haben." (Entwurf der Bundesregierung zum Urhebergesetz 1983, Begründung A I.2.b). Will die Ministerin Wettbewerbsnachteile für die deutsche Industrie? Will sie das auf Kosten der Urheber und ausübenden Künstler durchsetzen? Den Abgeordneten teilt sie nur mit, es sei durch die bis 1985 geltende Regelung nicht "zu Problemen gekommen" nicht unbedingt die ganze Wahrheit.
In der Sache hält sie die Beschränkung der Urhebervergütung auf 5 Prozent des Gerätepreises für gerechtfertigt, weil "die Hersteller von Geräten, die für Privatkopien benutzt werden, nicht unzumutbar beeinträchtigt" werden dürften. Nur will diese auch niemand "unzumutbar" behelligen, was mit den derzeitigen Vergütungssätzen auch offenkundig nicht geschieht: Das Geschäft mit Scannern, Kopierern sowie CD- und DVD-Brennern brummt in Deutschland nicht weniger als anderswo. Die Gefahr, die Käufer könnten ihre Geräte "in Nachbarstaaten" oder gar "per Internet aus dem Ausland" beziehen, weil es dort keine Gerätevergütung gibt, wird heraufbeschworen. Nur: ist das ein realistisches Szenario? In vielen Fällen dürften allein schon die Versandkosten den Preisvorteil aufzehren, von möglichen Folgeproblemen bei solchen Käufen ganz zu schweigen. "... Dann leidet Deutschland als Handelsstandort", teilt die Ministerin den Abgeordneten mit. Das ist aufschlussreich: Wann eigentlich ist "dann"? Schon seit 1985 gibt es in Deutschland die Gerätevergütung und (z.B.) in den Niederlanden oder Frankreich keine. "Leidet" also schon heute der "Standort"? Den meisten Geräteherstellern, deren Belastung limitiert werden soll, sind derartige Überlegungen wahrscheinlich total egal: Ob ein DVD-Brenner in Aachen oder Brüssel über den Verkaufstresen geht berührt Sony oder Toshiba wenig. Und bei Scannern von HP oder Epson ist das nicht anders.
Dass die Koppelung der Gerätevergütung die Einnahmen der Urheber und ausübenden Künstler auch von Mätzchen bei der Preisgestaltung Lampe verschenken und am Petroleum verdienen abhängig macht, weiß die Ministerin. Es werden Drucker angeboten, die kaum mehr kosten als eine Nachfüllpackung Tinte. Deshalb sah die erste Fassung des Entwurfs auch vor: "Dabei kann auch die Preisgestaltung für gerätespezifische Verbrauchsmaterialien berücksichtigt werden." (§ 54 Abs. 3 Satz 2 des Referentenentwurfs vom 27.09.2004). Das ist gestrichen. In der Begründung des aktuellen Entwurfs heißt es nur noch: "Es ist aber nicht hinzunehmen, dass sich ein Hersteller durch ein gerätespezifisches Preiskonzept weitgehend der Vergütung entzieht. Das Kriterium der Zumutbarkeit eröffnet die Möglichkeit, diesen Fällen zu begegnen." Wie aber soll das funktionieren, wenn im Entwurf unmissverständlich steht: "Die Summe der Vergütungsansprüche aller Berechtigten für einen Gerätetyp darf fünf vom Hundert des Verkaufspreises nicht übersteigen." Will die Ministerin den Abgeordneten erklären, dass eine in der Gesetzesbegründung angesprochene "Möglichkeit" über den klaren Gesetzeswortlaut hinweg hilft?
Auch wegen der geplanten neuen Bestimmungen zu unbekannten Nutzungsarten wurden Abgeordnete anscheinend mit kritischen E-Mails angeschrieben. Die Ministerin macht es sich einfach, indem sie nur die Hälfte der geplanten Regelung erklärt: Sie hält es für richtig, "dass künftig der Urheber mit den Verwertern Verträge über die Nutzung seiner Werke in noch nicht bekannten Nutzungsarten schließen kann". So lässt sich die Streichung einer bewährten Schutzbestimmung als neu gewonnene Freiheit verkaufen, nämlich: Formularverträge mit einer zusätzlichen Klausel zu unterschreiben und auch das abzutreten, wovon man nicht die geringste Ahnung hat. Dabei steckt hinter der geltenden Regelung nicht mehr als eine vernünftige Regelung zur Vertragsauslegung: Das, wovon beide Parteien keine Vorstellung haben (können), wird auch nicht Gegenstand der Vereinbarung. Weshalb das künftig anders sein soll, wäre zu erklären, vor allem weshalb nur im Urheberrecht. Denn bei anderen Nutzungsverträgen würde sich kein vernünftiger Mensch darauf einlassen, dass der Vertragspartner den Gegenstand (z.B. ein Mietauto) "auf alle bekannten und unbekannten Arten" nutzen darf. Die "Freiheit" für Urheber, sich solche unsittlichen Klauseln aufdrücken zu lassen, hält die Frau Zypries aber anscheinend für erstrebenswert ob sie die Urheber nun wollen oder nicht.
Was die Ministerin den Abgeordneten nicht erläutert, ist die Bestimmung in § 137 l des Entwurfs. Danach sollen die nicht eingeräumten Rechte für unbekannte Nutzungsarten rückwirkend für vier Jahrzehnte (bis zum 1. Januar 1966) demjenigen Verwerter zufallen, dem "alle wesentlichen Nutzungsrechte ausschließlich sowie räumlich und zeitlich unbegrenzt eingeräumt" worden sind. Die Urheber haben zwar Gelegenheit zu widersprechen, bei zwischenzeitlich bekannt gewordenen Nutzungsarten ein Jahr ab Inkrafttreten des Gesetzes, aber sie (oder ihre Erben) haben damit auch das mühsame und oft aussichtslose Unterfangen, für vierzig Jahre alle Nutzungsverträge zusammen zu suchen, die Anschriften der aktuellen Rechtsinhaber zu ermitteln und Briefe zu schreiben. "Hierdurch wird vermieden, dass der Verwerter jeden einzelnen Urheber ausfindig machen muss, um ein Werk auf eine neue Nutzungsart auswerten zu können", so die Begründung zum Entwurf. Was den Verwertern nicht zugemutet werden soll, müssen eben die Urheber zur Wahrung ihrer Rechte tun.
Als Trostpflaster für die Urheber und Beruhigung für die Parlamentarier führt die Ministerin an, es müsse ja eine "gesonderte (also zusätzliche) angemessene Vergütung" für die Nutzung auf früher unbekannte Arten gezahlt werden. Wie das allerdings funktionieren soll, wenn die Urheber gar nicht "ausfindig" gemacht, geschweige denn informiert werden müssen, erklärt die Ministerin den Abgeordneten nicht. Eine solche Erklärung bliebe sie aber schuldig, wenn sie nicht zugeben will, dass letztlich für eine Vielzahl von Fällen die entschädigungslose Enteignung von Urhebern geplant ist.
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18.04.06 | Noch bevor der Bundesrat - voraussichtlich am 19. Mai - seine Stellungnahme zu "Korb 2" abgibt, erwartet die "Initiative Urheberrecht", dass sich der Rechtsausschuss intensiv mit der Kritik am Regierungsentwurf auseinandersetzt und einen vorgelegten Alternativvorschlag zur Regelung der "unbekannten Nutzungsarten" im Sinne von Urheberinnen und ausübende Künstler prüft.
Er enthält konkrete Vorschläge zur Vereinfachung des nachträglichen Rechteerwerbs. Denn für Urheber würde eine wesentliche Schutznorm im Urheberrechtsvertrag entfallen, wenn die Einräumung von Rechten für unbekannte Nutzungsarten zugelassen würde. Die rückwirkende Übertragung der Rechte für unbekannte Nutzungsarten wäre "ein auch verfassungsrechtlich problematischer Eingriff in Individual- und Tarifverträge", so die Initiative in Briefen an das Ministerium der Justiz des Landes Brandenburg und das Bayerische Staatsministerium der Justiz, wo die Beratungen im Ausschuss vorbereitet werden. Urheberinnen sollen nach dem Regierungsentwurf zwar dafür, dass ihnen Rechte rückwirkend entzogen werden, eine angemessene Vergütung erhalten. Fragt sich nur wie, wenn keiner weiß, an wen er zahlen soll: Denn angeblich ist diese Änderung am geltenden Recht notwendig, weil es so aufwändig ist, Urheber oder deren Erben zu finden.
Außerdem legt die Initiative in den beiden Schreiben noch einmal dar, welch gravierende Auswirkungen die geplanten Änderungen bei der Gerätevergütung hätten und erwartet auch hier vom Bundesrat eine kritische Stellungnahme.
Der Alternativvorschlag zu den unbekannten Nutzungsarten wurde bereits am 07.04.2004 in die Beratungen der Arbeitungsgruppen beim BMJ eingebracht.
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22.03.06 | Das Kabinett hat den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts in der Informationsgesellschaft beschlossen, der unter dem Codenamen "Zweiter Korb" noch aus der vergangenen Legislaturperiode stammt.
In seiner Pressemitteilung vom gleichen Tag feiert das Justizministerium die Entscheidung der Bundesregierung, den nach der Wahl 2005 nur urheberfeindlicher gemachten Referentenentwurf fast ungerupft durchzuwinken, als Erfolg: Man „modernisiere das Recht des geistigen Eigentums“ für die „Informationsgesellschaft“ und schaffe „einen fairen Interessenausgleich zwischen den Kreativen, den Verwertern, der Geräteindustrie, den Nutzern sowie dem Kulturbetrieb und der Wissenschaft.“
Die der Bundesregierung im Vorfeld der Beschlusses schriftlich vorgebrachten Bedenken der Urheber interessierten bei der Beratung nicht so sehr. Gestrichen wurde lediglich die „Bagatellklausel“, mit der geringfügige Verletzungen des Urheberrechts straffrei gestellt werden sollten.
Mit den Vorgaben der EU-Richtlinie zum „Urheberrecht in der Informationsgesellschaft“ hat dieser Entwurf nichts mehr zu tun. Die im März vom Kabinett beschlossenen Eingriffe in das Urheberrecht sind hausgemachte deutsche Politik:
Die Privatkopie bleibt grundsätzlich im bisherigen Umfang erlaubt, aber nur bei nicht kopiergeschützten Werken. Das Umgehen des Kopierschutzes bleibt verboten und strafbar.
Die auf Geräte und Trägermedien erhobene Vergütung, die ein gerechter Ausgleich für Einnahmeausfälle der Urheber durch das private Kopieren sein muss, wird völlig umgestaltet. An die Stelle gesetzlicher Vergütungssätze (z.B. 9,21 Euro für einen Videorecorder) sollen künftig von den „Beteiligten selbst“ (Hersteller und Importeure der Geräte und Verwertungsgesellschaften) ausgehandelte Tarife treten. Allerdings soll es den Urhebern dabei noch schlechter gehen als bisher: Der Gesetzgeber, der es die vergangenen zwanzig Jahre über unterlassen hat, die Vergütungssätze an die Kaufkraftentwicklung anzupassen, will die Vergütungen künftig an fallende Preise von Geräten und Trägermedien koppeln: Egal wie viele Kopien hergestellt werden (2005 wurden allein von Filmen 112 Millionen digitale Kopien gezogen, fast fünfmal so viel wie 2003). Es dürfen laut Entwurf höchstens 5 Prozent des Verkaufspreises des jeweiligen Gerätetyps sein.
Kam es bisher darauf an, ob ein Gerätetyp oder Trägermedium zur Vervielfältigung „bestimmt“ ist, so soll es künftig auf die Eignung zur Vervielfältigung ankommen und darauf, ob das Gerät auch tatsächlich in „nennenswertem Umfang“ zum Kopieren urheberechtlich geschützter Werke verwendet wird. Da dies durch empirische Studien zu beweisen ist, wird sich die Festlegung der Vergütung oft so lange hinziehen, bis das jeweilige Gerät wieder vom Merkt verschwunden ist.
Der Entwurf will in Zukunft Verträge über „unbekannte Nutzungsarten“ zulassen und für die Vergangenheit die Rechte für solche Nutzungen des Urhebern und ausübenden Künstlern entziehen, sofern sie nicht binnen eines Jahres widersprechen. Den Nutzen sollen die Verwerterunternehmen haben, die nicht mehr nach Urhebern oder ihren Erben suchen und sich mit ihnen über die Verwertung einigen müssen. Wie das Verwerterunternehmen aber „eine gesonderte, angemessene Vergütung“ an die Urheber und Erben zahlen soll, die es nicht suchen und finden mag, bleibt ein Rätsel, das die Justizministerin noch zu lösen hat.
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Der Regierungsentwurf im Wortlaut
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Der Deutsche Komponistenverband (DKV) veröffentlichte im April in seiner Verbandszeitschrift "Information" eine Stellungnahme zu "Korb 2".
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