INITIATIVE URHEBERRECHT
FOLGERECHT
Auszug

Dieser Auszug aus dem Sitzungsprotokoll des Bundestags zeigt das enorme Engagement der PolitikerInnen für Kunst und Kultur. Dafür stehen sie sogar auf.


29.06.06 | Heute wird der Bundestag nun also das "Fünfte Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes" beschließen – mit einer kleinen Änderung zugunsten bildender Künstlerinnen und Künstler: Der Mindestbetrag für Weiterveräußerungen wurde auf 400 Euro festgelegt. Nach dem Folgerechts-Entwurf sollte er bei 1.000 Euro liegen. Die Linksfraktion betont dazu in einer Presseerklärung, dass sich damit der Kreis der Künstlerinnen, die Folgerechtsansprüche erwerben, erheblich erweitere und dies, obwohl der durch die EU-Richtlinie gegebene Gestaltungsspielraum nicht ausgenutzt wird, als Erfolg gewertet werden könne. Sie wird dem Gesetz heute zustimmen. Nicht durchsetzen konnte "Die Linke" die Rücknahme der Reduzierung des Prozentsatzes für Verkäufe von Kunstwerken bis zu 50.000 Euro von 5 auf 4 Prozent. Am Volumen der Kürzung ändert dieser Kompromiss deshalb wenig. Aber von den über 800 bisher berechtigten Zahlungsempfängern bekommen jetzt mehr als hundert Künstlerinnen weiterhin ihre Ausschüttungen von – sehr grob geschätzt – 200 bis 300 Euro.


26.06.06 | Die Änderung des Folgerechts wird ab 28.06.06 in den Ausschüssen beraten und sehr wahrscheinlich kurz darauf im Bundestag verabschiedet werden. Alles klammheinlich und in aller Eile, damit nur ja kein Protest aufkommen kann. An den Rechtsausschuss und den Ausschuss für Kultur und Medien hat die Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di appelliert, dem Entwurf nicht zuzustimmen. Gefordert wird, "die durch die EU-Richtlinie zulässigen Ermessensmöglichkeiten zu Gunsten der Künstlerinnen und Künstler voll auszuschöpfen". Der Protest richtet sich insbesondere darauf, dass bei der geplanten Umsetzung die Vergütungen von Künstlerinnen und Künstler über das vorgegebene Maß hinaus gekürzt werden: "Lag bislang die Grenze, von der ab die Künstlerin am Verkauf ihres Werkes zu beteiligen war, bei einem Verkaufspreis von 50 Euro, ist im Gesetzentwurf nun eine Grenze von 1.000 Euro vorgesehen. Damit verlieren etwa 40 Prozent der Künstler die gerechtfertigte Beteiligung beim Weiterverkauf ihrer Werke durch den Kunsthandel. Betrug bislang der Folgerechtssatz einheitlich fünf Prozent vom Weiterverkaufspreis, sind im Gesetzentwurf für Verkäufe bis 50.000 Euro nur noch vier Prozent vorgesehen. Damit verringern sich für Künstlerinnen und Künstler die Erträge aus dem Folgerecht zusätzlich um rund eine halbe Million Euro".


06.04.06 | Das Protokoll der ersten Lesung – In dieser Bundestagssitzung zum "Fünften Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes", ugs. Folgerecht, äußerten sich Alfred Hartenbach (Parl. Staatssekretär im BJM), Sabine Leutheuser-Schnarrenberger (FDP), Günter Krings (CDU/CSU), Lukrezia Jochimsen (Die Linke) und Dirk Manzewski (SPD). Jerzy Montag (Bündnis 90/Die Grünen) hatte seine Stellungnahme schriftlich eingereicht.
Protokollauszug


10.03.06 | In seiner Stellungnahme zum Regierungsentwurf zur Anpassung des Folgerechts an die EU-Richtlinie hat der Bundesrat gefordert, die Kürzungen, die nicht von der Richtlinie vorgegeben sind, wenigstens zeitlich bis zum 31.12.2009 zu befristen. Damit wendet sich den Bundesrat gegen Kürzungen beim Folgerecht, die dem deutschen Gesetzgeber von der Richtlinie nicht vorgegeben sind, aber die Bundesregierung vornehmen will, um „neue Chancen für den deutschen Kunstmarkt“ (PM des BMJ vom 25.01.06) zu schaffen – auf Kosten der bildenden Künstler! Der Bundesrat will der Prognose nicht trauen, durch den Wegfall von Wettbewerbsverzerrungen im europäischen Markt und durch Folgerechtseinnahmen aus Ländern, die bislang kein Folgerecht kannten, würden die Einbußen der Künstlerinnen und Künstler ausgeglichen. Deshalb soll über die Regelung erneut entscheiden werden, wenn Zahlen vorliegen.
Die Zweifel des Bundesrats sind berechtigt: Es ist eher unwahrscheinlich, dass bei Kunstwerken, die unter 50.000 Euro weiterverkauft werden, erhebliche Einnahmen im Ausland anfallen.


14.02.06 | Die Fachgruppe Bildende Kunst in ver.di veröffentlicht zu diesem Thema einen Brief an die Mitglieder des Bundestags-Ausschusses Kultur und Medien und eine Presseerklärung des Inhalts, wonach die vorgesehene Änderung des Folgerechts einseitig zu Lasten der Künstlerinnen und Künstler gehe. Bereits am 21.03.05 hat ver.di auf den Referentenentwurf des BMJ reagiert.

Stellungnahme zum Referentenentwurf



25.01.06 | Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) stellt den Gesetzentwurf zur Umsetzung der Folgerechtsrichtlinie vor. Danach soll nun nicht nur die Absenkung des Beteiligungsanspruchs gemäß der von der Richtlinie zwingend vorgegebenen Staffel – nach dem jeweiligen Verkaufserlös – Gesetz werden. Auch dem Mindestbetrag, ab dem eine Beteiligung erfolgt, soll von 50 auf 1.000 Euro angehoben und gleichzeitig der Beteiligungssatz von derzeit 5 auf 4 Prozent abgesenkt werden. Das sind im BMJ hausgemachte Eingriffe in Vergütungsansprüche der bildenden Künstlerinnen und Künstler.
Im ersten Entwurf aus dem Justizministerium vom 15.02.05 war noch vorgesehen, die Vergütungsansprüche – fast – soweit zu erhalten, wie die Richtlinie es erlaubt: Mindestverkaufserlöse bei 500 Euro und Beteiligung von 5 Prozent bis zu einem Verkaufspreis von 50.000 Euro. Allem Anschein nach haben sich im Ministerium die marktradikale Linie durchgesetzt: „Deutschland (ist) bislang als Standort für den internationalen Kunsthandel weniger attraktiv, weil die Kunsthändler in den Ländern ohne Folgerecht die Künstler am Erlös der Weiterveräußerung nicht zu beteiligen brauchen. Diese Wettbewerbsverzerrung wird jetzt beseitigt“, teilt das Ministerium der Öffentlichkeit mit.


15.12.05 | Großbritannien setzt das Folgerecht gemäß der Richtlinie seit dem 01.01.06 um. Danach fällt eine Vergütung in Höhe von 4 Prozent bereits ab einem Verkaufserlös von 1.000 Euro an. Die Möglichkeit, Verkäufe bis zum Limit von 3.000 Euro vom Folgerecht auszunehmen, hat das Land, das sich im Interesse des Kunsthandels gegen eine solche Regelung gewehrt hatte, damit nicht ausgeschöpft.


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