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Diskurs

Freitag, 02.02.2018

EU-Richtlinie: Am 27. März Abstimmung im Rechtsausschuss

Die Abstimmung über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ im federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ist jetzt offiziell auf den 27. März 2018 terminiert. Dieser Termin wird zumindest in den „

Die Abstimmung über den Richtlinienentwurf zum „Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt“ im federführenden Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments ist jetzt offiziell auf den 27. März 2018 terminiert.
Dieser Termin wird zumindest in den „Timetables“ des JURI-Ausschusses vom 1. Februar 2018 aufgeführt. Den März als Termin für die JURI-Abstimmung hatte der Berichterstatter des Europäischen Parlaments für die EU-Richtlinie, Axel Voss von der konservativen Fraktion der Europäischen Volkspartei (EVP), bereits Anfang Dezember genannt (siehe News vom 8. Dezember 2017).
Der CDU-Politiker hat sich in einem Interview mit dem Magazin Focus nochmals für die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage ausgesprochen. „Digitale Plattformen wie Google und Facebook greifen im großen Stil die Werbung der Zeitungs- und Zeitschriftenverlage ab, wenn sie deren Artikel, Reportagen oder Kolumnen auf ihre Seiten heben. Bis zu 80 Prozent der durch die Verlage generierten Werbung nehmen die digitalen Global Player einfach mit“, sagte Axel Voss. „Zum Schutz der Verlage wollen wir auf EU-Ebene das hierzulande übliche Leistungsschutzrecht verankern.“
Ob er dafür im Rechtsausschuss eine Mehrheit zusammen bekommt, ist längst nicht sicher, denn es gibt zahlreiche Abgeordnete die dagegen sind. Schärfste Kritikerin ist die Piratenpartei-Abgeordnete Julia Reda, die in ihrem Blog gerade wieder Gegenposition bezogen hat. Sie hatte jüngst auch eine Kampagne gegen den geplanten verpflichtenden Einsatz von Upload-Filtern bei Online-Plattformen, auf denen User Inhalte wie Videoclips hochladen, gestartet (siehe News vom 24. Januar 2018). Auch Voss bewertet in dem Interview solche Filter als „vermutlich politisch schwer durchsetzbar, weil die Kritiker von einer Zensur im Internet sprechen.“ Außerdem sei „die technische Umsetzung schwierig“.
Stattdessen schweben ihm Tools vor, mit denen „Autoren oder Künstler die Veröffentlichung ihrer Werke zulassen können“, und im Gegenzug „eine entsprechende Vergütung erhalten“ – abgesichert über die „Transparenzregeln“ in der neuen Richtlinie, über die im JURI-Ausschuss gegenwärtig gerungen wird (siehe News vom 18. Januar 2018). „Ich habe mich im Kulturausschuss für eine faire Vergütung von Urhebern und Rechteinhabern stark gemacht und kämpfe nun dafür, dass die dort gesetzten hohen Standards auch im federführenden Rechtsausschuss durchgesetzt werden", unterstrich die stellvertretende Vorsitzende des Kulturausschusses, Helga Trüpel von der Grünen-Fraktion, auf dem GEMA-Neujahrsempfang.
Beide Themen werden auch kontrovers im Rat der EU gesehen. Welche Positionen die Mitgliedstaaten nach ihrer Kenntnis jeweils einnehmen, hat Julia Reda in ihrem Blog tabellarisch aufgelistet. Die neue bulgarische Ratspräsidentschaft versucht aktuell, einen Konsens zugunsten von Upload-Filtern und Presse-Leistungsschutz herzustellen (siehe News vom 22. Januar 2018). Mit dem Thema hat sich der Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (COREPER) am 31. Januar erstmals befasst. Deshalb hatte eine Allianz der Rechteinhaber und -verwerter in einem offenen Brief an die Ratspräsidentschaft davor gewarnt, hier Positionen gegenüber dem Entwurf der EU-Kommission aufzugeben.
Es müsse klargestellt werden, dass Online-Plattformen, auf denen Nutzer urheberrechtlich geschützte Werke hochladen, sich dann nicht auf die Haftungsprivilegien der E-Commerce-Richtlinie („sichere Häfen“) berufen können, wenn sie „eine ‚aktive Rolle’ spielen (zum Beispiel durch Werbung oder Optimierung von Inhalten)“, heißt es in dem Schreiben der 23 Dachverbände. Sie seien „daher verpflichtet, Lizenzen für urheberrechtlich geschützte Werke zu erhalten“.

Pressekontakt: info@urheber.info